Das Buch ist von einem deutschen Steuerberater verfasst worden, ich denke daher viele Punkte sind für das österreichische Finanzamt nicht machbar.
Ich habe aus DJ bereits in Deutschland und Österreich gearbeitet. In Deutschland gibt es da mehrere Möglichkeiten. In Österreich hingegen gibt es nur ein (die aber gerne angewandt wird)
Ich habe öfters mal eine Hochzeitsbuchung, und das Brautpaar bittet mich dann den Rechnungstext entsprechend zu "gestalten".
Da steht dann auf meiner Rechnung eben nicht: DJ für Hochzeitsfeier am.... sonder "Musikalische Betreuung" ohne Zusätze, dann können zumindest Selbständige Personen die Rechnung als Firmenfeier, was auch immer in die BH geben, wenn sie dies wollen, und selbst verantworten.

Otto Normalverbraucher hingegen, sprich das normal arbeitende Volk hat es da leider nicht so einfach, den Rechnungen über Hochzeitskleid, Ringe, Dienstleister etc. lassen sich schwer glaubhaft als Webrekosten etc. absetzen
LG André