Pension nach der Hochzeit mit deutschen Staatsbürger?

Begonnen von UteM, 02.04.2013 08:50

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UteM

Hallo zusammen,

leider muss ich mir einige rechtliche Fragen überlegen, bevor ich heirate, damit ich und mein zukünftiger Mann wissen, was auf uns zukommt. Ich hoffe sehr, dass ihr mir hier etwas weiterhelfen könnt.

Mein zukünftiger Mann ist deutscher Staatsbürger, lebt und arbeitet aber seit 6 Jahren hier in Österreich. Ich selbst beziehe krankheitsbedingt noch eine Weile Berufsunfähigkeitspension (Eigenpension).

1.) Wenn wir heiraten, wie wird sich das auf meine I-Pension auswirken, wird das Gehalt meines Zukünftigen mit angerechnet, und muss ich somit mit einer Minderung meiner Eigenpension rechnen?
2.) Mein zukünftiger Mann wurde vor 2 Jahren in Deutschland geschieden, benötigt er für die neue Eheschließung hier in Österreich spezielle Unterlagen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe.  ;)
Liebe Grüße
Ute

Sally

Hallo Ute,

zu Frage 2: Hier kannst du die erforderlichen Dokumente abfragen:

https://www.wien.gv.at/WEDI/WEDI.cgi

zu Frage 1: Meines Wissens hat das Einkommen deines Mannes keinen Einfluss auf deine
BUP.  Solltest du wieder ins Berufsleben einsteigen und dann arbeitslos werden (was ich
dir natürlich nicht wünsche), hättest du nach dem Ablauf des Arbeitslosengeldanspruchs
wahrscheinlich keinen Anspruch auf Notstandshilfe aufgrund des Einkommens deines
Mannes.

Alles Gute, Sally

Jana

2) ich würd zur sicherheit einfach am standesamt nachfragen welche unterlagen benötigt werden. meine freundin hat damals auch einen deutschen geheiratet, der hat dann ein ehefähigkeitszeugnis benötigt, alles andere war gleich wie bei österreichern. und dieses zeugnis war irgendwie nicht so einfach zu bekommen. keine ahnung warum.

bei der pension kenn ich mich nicht aus, da passe ich.

UteM

Besten Dank für eure Antworten. Das hilft mir schon sehr weiter. :)

LG Ute

Souriee

Liebe Ute,

ganz ehrlich? Ich glaub du solltest dir einen Beratungstermin beim Anwalt nehmen! Eine Hochzeit ist so teuer - da ist sowas jedenfalls drin denke ich.
Denn normalerweise wird einem ja restlos alles gekürzt sobald es irgendwie möglich ist. Warum sollte das also hier anders sein...
Daher denke ich, dass du auf der sicheren Seite bist, wenn du dich einfach beraten lässt - muss ja nicht mal ein Anwalt sein - ruf doch einfach bei der auszahlenden Stelle an. UND: Lass dir alles schriftlich geben!!
Alles Gute
Verliebt seit: 02.06.2002
Verlobt seit: 02.04.2013
Hochzeit: 28.06.2014