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Benachrichtigungen - Silvester

#1
Rechtliches / Was sagt man dazu?
10.01.2017 13:44
Neuerdings sollen die sogenannten Verpartnerungen am Standesamt stattfinden! Anstatt den Unsinn wieder abzuschaffen weitet man ihn aus! An und für sich wär es auch ziemlich egal wäre da nicht das Erbrecht!
Beispiel: Eine fleißige Familie hat viel geschaffen. Der Sohn ist schwul, verpartnert sich, stirbt - und wer erbt dann?
Von mir aus soll sich verpartnern wer will, von den daraus entstehenden Rechten müßte aber das Erbrecht unbedingt ausgenommen sein denn wie kommen die alten Eltern dazu dass die Früchte ihres Schaffens an jemanden gehen von dem von vornherein klar ist dass er zur Erhaltung und Fortpflanzung nichts beitragen kann.
#2
Sagenhaft auf welche Schnapsideen die Leute kommen!
#3
In Österreich keine Steuererleichterung nach Hochzeit!
Wenn Kinder da waren und der Mann Alleinverdiener, (die Frau konnte bis zur Geringsfügigkeitsgrenze, ca. € 270,00 monatlich, dazuverdienen), gab es den Alleinverdienerabsetzbetrag. Frauenministerin Heinisch-Hosek hat voriges Jahr die Abschaffung desselben bewirkt. Auch ältere Ehepaare, deren Kinder schon erwachsen sind bekommen diesen Alleinverdienerabsetzbetrag nicht mehr mit der Begründung sie hätten ja nun keine Kinder mehr. Bei einem solchen nunmehr als kinderlos bezeichneten Pensionistenehepaar macht das monatlich € 30,00 weniger Pension aus.
Die Heirat bewirkt in Österreich keinerlei steuerliche Begünstigung mehr. Früher, vor 1970, gab es drei Steuerklassen. Am meisten zahlten die Ledigen, etwas weniger die Ehepaare ohne Kinder und am wenigsten die Ehepaare mit unterhaltspflichtigen Kindern. Die Regierung Kreisky hat in den 1970er Jahren dieses System abgeschafft und die sogenannte Individualbesteuerung eingeführt, was dazu führt dass Familienerhalter mit egal wieviel Unterhaltspflichten genausoviel Steuern zahlen wie Alleinstehende die keine Sorgepflichten haben.
In anderen Ländern gibt es Ehegatten-bzw. Familiensplitting. Dabei kommt es darauf an wieviele Leute vom Einkommen des Erhalters leben müssen, was die Steuer doch einigermaßen verringert.
Bestrebungen hierzulande auch ein solches System einzuführen werden regelmäßig von SPÖ und Grünen abgelehnt!
#4
2 Tage, 3 Tage Sonderurlaub zur Hochzeit! Sehr schön! Und was macht Ihr mit diesem Sonderurlaub? Oder anders gefragt: Wenn Ihr extra Urlaub zum Heiraten bekommt, wieso verlangt Ihr dann von den StandesbeamtInnen dass diese während ihrer Freizeit (Samstag und neuerdings vermehrt auch Sonntag) Trauungen machen?

Der Dienstgeber gibt Euch Urlaub damit Ihr während der normalen Dienstzeiten der Standesämter heiraten könnt! Also verwendet ihn auch dafür!
#5
Wie auch immer, jedenfalls gibts keinen Rechtsanspruch auf Trauung an Feiertagen etc.
Das sind freiwillige Leistungen, die von jenen die mit Geld zugeschüttet werden eher, von jenen die mit einer dürren Überstunde abgespeist werden, ungern oder nicht gemacht werden. Ganz einfach!

Nochmals: Rechtsanspruch gibt es nur auf Trauung innerhalb der Dienstzeit und innerhalb des dafür vorgesehenen Amtsraumes. Alles andere ist freiwillig!
#6
Rechtliches / Re:Welchen Namen?
30.03.2011 09:32
Meinen Einwand gegen Punkt 2 muss ich präzisieren:
Selbstverständlich führen die Ehegatten nach der Eheschließung den oder die vor der Eheschließung festgelegten Namen "automatisch". Mein etwas verärgerter Protest richtete sich gegen die Behauptung, dass diese Namensführung ins Geburtenbuch eingetragen würde, was natürlich nicht stimmt. Eine nach der Eheschließung ausgestellte Geburtsurkunde wird daher auch weiterhin den Geburtsnamen und nicht den Ehenamen enthalten. (Eheschließung ändert nicht den Geburtsnamen, Mädchennamen, Geschlechtsnamen oder wie immer man diesen vor der erstmaligen Eheschließung geführten Namen nennen mag.)
So möchte ich abermals vor dem Vernichten der Urkunden, Pkt. 6, insbesondere der Geburtsurkunde warnen, sie gilt weiterhin!
#7
Rechtliches / Re:Welchen Namen?
30.03.2011 09:04
Ich bin immer wieder fassungslos ob des Unsinns den manche Leute verzapfen!
Besonders betrifft das die genannte Adresse. Da gibts eine "Schritt-für-Schritt Anleitung". Punkt 2 ist ganz falsch und vor der unter Pkt. 6 genannten Vernichtung von Urkunden möchte ich auch warnen. Natürlich kann jeder seine Urkunden vernichten wann immer er will, sind ja sein Eigentum, aber manchmal kanns sein dass er sie doch noch braucht. Und dann schaun ma wieder blöd.
Warum fragt ihr nicht einfach am Standesamt anstatt hier herumzurätseln und falsche Auskünfte zu vermitteln?

#8
Liebe Erni,
es ist schon so, ich kann das bestätigen. Auch für Standesbeamte gilt das Arbeitszeitgesetz, hier zu ihrem Schutz, sodaß sie nicht willkürlich wenns gerade jemandem einfällt, beansprucht werden können. Auch Standesbeamte haben so wie andere Arbeitnehmer das Recht auf Freizeit, schließlich haben sie auch Familie etc.
Manche Heiratswillige kommen dann auf die glorreiche Idee sich beim Bürgermeister zu beschweren und von diesem zu verlangen daß der dem Standesbeamten anschafft die Trauung in seiner Freizeit durchzuführen. Da es sich bei einer Hochzeit um ein privates und nicht um öffentliches Interesse handelt, darf der Bürgermeister dem Standesbeamten sowas eigentlich gar nicht anschaffen.
Übrigens, liebe Erni: Warum gehen Sie nicht mit Ihrem Bräutigam und zwei Zeugen während der Amtsstunden aufs Standesamt, sagen dort Ihr ja und feiern können Sie ja dann wann und wo sie wollen, dazu brauchen Sie doch keinen Beamten!
Überlegen Sie sich´s halt. Jedenfalls wünsche ich Ihnen und Ihrem Verlobten alles Gute für die gemeinsame Zukunft!
#9
€ 21,90 für eine Abschrift aus dem Geburtenbuch ist korrekt. Man kanns natürlich auch mit € 8,70 machen - das machen viele so weil sie sich nichts dabei denken und das geht so lange gut bis wieder mal so eine Abschrift in falsche Hände gerät und das betroffene Standesamt eine aufs Dach bekommt.
Gäbs keinen Mißbrauch könnte vieles einfacher und billiger gehen.
#10
Rechtliches / Polnische Urkunden
05.01.2010 11:09
1. Polnische Urkunden sind von jeglicher Beglaubigung befreit.
2. Die Übersetzung der polnischen Urkunden muß durch einen österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetscher erfolgen.
#11
Rechtliches / EFZ
17.11.2009 12:05
@ bruin

zum hundertstenmal: die unterlagen dürfen zum zeitpunkt der eheschließung nicht älter als 6 monate sein!
#12
Rechtliches / Liebe Alex,
06.08.2009 10:50
falls Sie tatsächlich in Kiel wohnhaft sind, warum fragen sie nicht einfach am Standesamt Kiel nach anstatt sich hier von selbsternannten "Fachleuten" Rat zu holen?

Empfehle Ihnen zuerst einmal folgende Adresse:

http://www.kiel.de/Aemter_01_bis_20/12/Service_12/eheschliessung.htm

Liebe Grüße und möglichst wenig Komplikationen wünscht Ihnen
Silvester
#13
Rechtliches / Neusiedl am See
18.06.2009 11:12
@ jana

warum sollte ich?
ich liebe meinen job, ich mach ihn gern - im rahmen der gesetze allerdings!

es ist alles wunderbar geregelt und hält man sich an die gesetze, die für alle gleichermaßen gelten, dann funktionierts wunderbar ohne daß jemand zum freiwild bzw. sklaven der spaßgesellschaft wird.

personenstandsrecht und arbeitszeitgesetz sind für mich ausschlaggebend und nicht die flausen von leuten die auf kosten anderer ihrem egoismus frönen wollen!
#14
Rechtliches / Neusiedl am See
18.06.2009 11:09
@ jana

warum sollte ich?
ich liebe meinen job, ich mach ihn gern - im rahmen der gesetze allerdings!

es ist alles wunderbar geregelt und man sich an die gesetze, die für alle gleichermaßen gelten, hält, funktionierts wunderbar!

personenstandsrecht und arbeitszeitgesetz sind für mich ausschlaggebend und nicht die flausen von leuten die sich nicht an gesetze halten wollen!
#15
Vor der Hochzeit / vormerken?
17.06.2009 20:46
Wozu vormerken?
Eine solche Terminzusage ist nicht rechtsverbindlich und es kann ihnen durchaus passieren, daß sie dann den gewünschten Termin nicht bekommen.

Terminzusage ist erst rechtsverbindlich wenn alle Urkunden vorliegen und die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit verfaßt und unterschrieben wurde.
Alles andere ist Holler.