Liebe Nicole,
Danke für deine Frage.
Du hast recht prinzipiell ist es nicht verboten an einem Feiertag standesamtlich zu heiraten. Da jedoch jedes Standesamt seine Regeln selbst macht, es gibt zwar grundsätzliche Richtlinien an die sich Beamte halten müssen, jedoch werden diese genauer vom jeweiligen Standesamtverband umgesetzt.
Selbst wenn du einen Standesbeamten findest der sich dazu bereit erklärt Euch an einem Feiertag zu trauen (was er im übrigen nicht abgegolten Bekommt, da es in der Verwendungsgruppe in der Gehaltstafel von öffentlichen Bediensteten keine Feiertagsarbeit vorgesehen ist), was geschieht wenn dieser Krank sein sollte (ein anderer Kollege der im Normalfall einspringen würde, mit dem gibt es diese Vereinbarung nicht.
Ich würde Euch in Eurem Fall zu einer freien Trauung durch einen TraurednerIn raten, dass kostet nur unwesentlich mehr und Ihr könnt Eure Zeremonie auch viel persönlicher gestalten.
Ganz Liebe Grüße
DJ Rusty
Danke für deine Frage.
Du hast recht prinzipiell ist es nicht verboten an einem Feiertag standesamtlich zu heiraten. Da jedoch jedes Standesamt seine Regeln selbst macht, es gibt zwar grundsätzliche Richtlinien an die sich Beamte halten müssen, jedoch werden diese genauer vom jeweiligen Standesamtverband umgesetzt.
Selbst wenn du einen Standesbeamten findest der sich dazu bereit erklärt Euch an einem Feiertag zu trauen (was er im übrigen nicht abgegolten Bekommt, da es in der Verwendungsgruppe in der Gehaltstafel von öffentlichen Bediensteten keine Feiertagsarbeit vorgesehen ist), was geschieht wenn dieser Krank sein sollte (ein anderer Kollege der im Normalfall einspringen würde, mit dem gibt es diese Vereinbarung nicht.
Ich würde Euch in Eurem Fall zu einer freien Trauung durch einen TraurednerIn raten, dass kostet nur unwesentlich mehr und Ihr könnt Eure Zeremonie auch viel persönlicher gestalten.
Ganz Liebe Grüße
DJ Rusty