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Hochzeitsforum => Rechtliches => Thema gestartet von: mimi1802 am 12.11.2013 07:23

Titel: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: mimi1802 am 12.11.2013 07:23
Hallo,

lt. Standesamt darf die Abschrift aus dem Geburtenbuch nicht älter als ein halbes Jahr sein. Ist dann gemeint nicht älter als ein halbes Jahr beim Aufgebot oder bei der Hochzeit? Und der Staatsbürgerschaftsnachweis?

Vlt kann mir jemand weiterhelfen???

LG
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: simisunshine am 12.11.2013 08:43
Meines Wissens nicht älter als 6 Monate vor der Hochzeit! Beispiel: wenn du also am 20.6. heiratest darf die Abschrift nicht vor dem 20.1.ausgestellt worden sein!
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: mimi1802 am 12.11.2013 08:53
Danke für die Antwort  :)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: simisunshine am 12.11.2013 09:07
Bitte gerne, korrekt wäre allerding der 20.12. sonst sinds ja 5 Monate  ::) Kleiner Rechenfehler  ;D
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: bride2011 am 16.01.2014 08:32
Genau!
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: bride2011 am 16.01.2014 08:33
Was meinst du mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis?
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Michi2014 am 16.01.2014 11:08
Soweit ich weiß, braucht man den normalen Staatsbürgerschaftsnachweis auch. Jedoch gibt es da keinen Stichtag, den man berücksichtigen muss (d.h. man kann sein uraltes Dokument verwenden).
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: mimi1802 am 17.01.2014 07:43
Wir haben das Aufgebot jetzt bestellt und benötigten dazu eine Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, es gilt das Datum der Hochzeit), Staatsbürgerschaftsnachweis (wie Michi2014 schreibt kann man auch ein uraltes Dokument verwenden) und einen Reisepaß  :)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Zabsy am 17.01.2014 19:16
Vielleicht nutzt die Info bez. dem Auszug aus dem Geburtenbuch jemanden:

Wir dachten, dass man für den Auszug zu seinem "Geburtsstandesamt" muss, also dort, wo die Geburt gemeldet wurde.

In Wien kann man hierfür aber mittlerweile in jedes Standesamt gehen mit einem Ausweis und bekommt dort den Auszug. Dies hat uns das Standesamt Hietzing heute mitgeteilt :-)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: girliii2014 am 18.01.2014 09:45
Hat das jemand telefonisch/online auch beantragt - wie hat das geklappt?

Ich bräuchte es aus Wien und mein Zukünftiger St Pölten, wieder eine endlose Fahrerei, v.a. da berufstätig...
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Lingflatta am 18.01.2014 09:48
@girliii: Also ich hab den Auszug für mich und meinen Mann online bestellt - hat super funktioniert - war innerhalb weniger Tage per Post bei uns!  ;) Da brauchst nicht lange rumzufahren... Man braucht nur die Nr. der Geburtsurkunde wenn ich mich richtig erinnere
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: UnserSonnenschein12 am 18.01.2014 09:54
Mein Verlobter braucht ihn auch aus Wien und wir wohnen jetzt in NÖ.
Ich hab am Standesamt in Wien nachgefragt, und die meinten, sie brauchen nur eine E-Mail mit Name und Adresse und dann schicken sie eine "Rechnung". Sobald die bezahlt ist, wirds weg geschickt.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: martina1012 am 18.01.2014 13:11
Wir haben unsere in Graz bzw. Voitsberg angefragt. Haben beide ein Email hingeschickt und wurden dann angerufen. Vollständigen Namen und Nummer der Geburtsurkunde muss man durchgeben, dann wird der Auszug innerhalb von ein paar Tagen per Post zugestellt. An Gebühren haben wir ein bisserl über 2 Euro gezahlt, es lag ein Zahlschein bei mit dem wir dann eingezahlt haben.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung darf der Auszug nicht älter als 6 Monate sein.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Gatschi am 21.01.2014 14:18
So ihr Lieben....mein Verlobter und ich waren heute im Standesamt Hietzing zum Aufgebot. Ich hatte meinen Auszug aus dem Geburtenbuch aus Linz mit, Datum 13.Sept.2013. Ich hatte etwas Bammel, da ich hier mehrfach schon gelesen habe, dass sich "nicht älter als 6 Monate" auf den Zeitraum Hochzeitsdatum und Ausstellung des Auszugs beziehen soll.
Ich habe dann extra bei der Standesbeamtin nachgefragt und sie meinte, dass sich die 6 Monate auf den Zeitraum zwischen Ausstellung des Auszugs und Datum des Aufgebots bezieht, also war mein Auszug absolut im zeitlichen Rahmen und mit der Anmeldung ging alles glatt.....jetzt gibts kein zurück mehr....aba billig is es nicht...da wir an einem traumhochzeitsort heiraten werden und nicht im standesamt kostet uns der spaß 560 Euronen ;) .... die sinds uns aber wert.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: bride2011 am 23.01.2014 17:00
@Gatschi: Die Auskunft dieses Standesbeamten ist definitiv falsch.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Flunsale am 23.01.2014 21:27
Ich habe damals die Auskunft bekommen, dass die Abschrift aus dem Geburtenbuch nur sechs Monate gültig ist.

Auf meine Frage, ob die Abschrift nur zum Zeitpunkt der Bestellung des Aufgebotes gültig sein muss oder auch noch am Hochzeitsdatum, hat mir der Standesbeamte gesagt, dass das wohl im Interpretationsspielraum des jeweiligen Standesbeamten liegt (bzw. auf dessen guten Willen ankommt).
Wenn ich mir die unterschiedlichen Auskünfte hier im Forum so anschaue, dann scheinen das die Standesbeamten tatsächlich nach gut Dünken zu bestimmen.

Bei uns muss sie auf jeden Fall zum Hochzeitstermin gültig sein, ich habe sie also direkt sechs Monate vor der Hochzeit angefordert. Da ich von meinem Geburtsstandesamt weit weg wohne, ging das ganz einfach telefonisch ... die haben mir ihre Kontoverbindung gemailt, ich habe die Gebühr überwiesen (nur € 2,10 inklusive Zuschicken  :o ... endlich ist bei der Hochzeit mal etwas billiger als gedacht) ... und wenige Tage später hatte ich das gute Stück in Händen.

Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: schnumsi am 24.01.2014 09:26
Also unsere Standesbeamtin meinte auch, dass die 6 Monate vom Hochzeitsdatum zurück gerechnet werden. Also bei uns darf der Auszug frühestens am 18.1. ausgestellt werden, sonst gilt es nicht...

Da mein Zukünftiger (wie Standesbeamtin immer gesagt hat) auch an einem anderen geboren wurde war das mit dem Auszug auch ein bissi komplizert... Aber es geht dass man den im "Geburts"-Standesamt telefonisch bestellt (man braucht die Nummer von der Geburtsurkunde und den Geburtsnamen) und dann wird das per Post zugesendet. Wir habens dann aber so gemacht, dass meine Schwiegermama den Auszug persönlich abgeholt hat und ihn uns zugestellt hat  :-* ;D
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: skori am 28.01.2014 21:57
Zitat von: Gatschi am 21.01.2014 14:18

Ich habe dann extra bei der Standesbeamtin nachgefragt und sie meinte, dass sich die 6 Monate auf den Zeitraum zwischen Ausstellung des Auszugs und Datum des Aufgebots bezieht, also war mein Auszug absolut im zeitlichen Rahmen und mit der Anmeldung ging alles glatt

Das höre ich auch zum ersten Mal.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: trau-mich-nochmal am 12.02.2014 12:52
blöde Frage hätte ich noch  ::)

ich war ja schon mal verheiratet und habe daher diesen "blöden Wischzettel" ... nur halt vom Jahr 2007 - warum darf der nur 6 Monate alt sein? An meiner Geburt hat sich zwischenzeitlich nix geändert  ::)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: schnumsi am 12.02.2014 12:59
Zitatich war ja schon mal verheiratet und habe daher diesen "blöden Wischzettel" ... nur halt vom Jahr 2007 - warum darf der nur 6 Monate alt sein? An meiner Geburt hat sich zwischenzeitlich nix geändert  ::)

Gerade dann brauchst du den Zettel! Da stehen nämlich auch Vorehen, Scheidungsdatum etc. oben...
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: trau-mich-nochmal am 12.02.2014 14:39
aha .... und warum heißts dann Auszug aus dem Geburtenbuch??
hat ja dann nix mit der Geburt zu tun  ::)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Michi2014 am 18.02.2014 10:08
Aus dem gleichen Grund warum es "Aufgebot bestellen" heißt ::)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: mia_maja11 am 19.02.2014 20:55
ich glaub, das heißt "Abschrift aus dem Geburtsbuch", weil der Eintrag mit deiner Geburt angelegt wird, somit die Einträge alle in diesem Geburtenbuch gesammelt sind ;)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Gatschi am 24.06.2014 16:04
So ihr lieben (Wiener) Mitbräute...wir hatten heute unseren Besprechungstermin mit unserem Standesbeamten...ich freu mich total, denn der is supercool drauf und ist auch noch relativ jung und lässig. auch ihn habe ich nochmals wegen der abschrift aus dem geburtenbuch gefragt. er hat mir nochmals bestätigt (wie auch schon die Standesbeamtin beim Aufgebot bestellen) dass die Abschrift aus dem Geburtenbuch zum Zeitpunkt des Aufgebots nicht älter als 6 Monate sein darf und nicht wie hier mehrfach behauptet zum Zeitpunkt der Hochzeit.
Er war sehr verwundert als ich ihm sagte, dass manche Standesbeamte das scheinbar anders verbreiten. Innerhalb Wiens wird es aber überall so gesehen.
lg
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: BiancaP am 11.03.2015 14:57
Kleines update der Auszug aus dem Geburtenbuch wird nicht mehr benötigt. Zumindest eine kleine Erleichterung :)
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Baux87 am 11.03.2015 15:55
Unsere Standesbeamtin hat gesagt, wir müssen von beiden die Geburtsurkunde und einen Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen.
Möchten wir Trauzeugen haben, müssen wir nur Namen und Wohnort bekanntgeben.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: BiancaP am 12.03.2015 18:53
Ja genau so wars bei uns auch^^
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: TheBride am 02.04.2015 13:49
@ Bianca

Diese "kleine" Erleichterung sorgt dafür dass wir insgesamt 10 Wochen auf unser Aufgebot warten müssen, weil alle miteinander heillos überfordert sind, um mit dieser Neuerung umzugehen.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Bobby15 am 02.04.2015 14:11
ja es wird bisserl dauern bis es alle können, bis alle Daten da sind.

Aber 10 Wochen? Was ist denn da los?

Bei uns hat's auch bisserl gedauert weil im ZPR noch keine Daten von uns hinterlegt waren, aber 14 Tage später war alles da. Die Standesbeamtin hat in der Zwischenzeit schon "Vorarbeit" geleistet und wir waren ratz-fatz fertig.

Manchmal glaub ich es liegt leider bisserl an Unwillen mancher als daran dass das System schlecht wär...

In Summe ist es nämlich eine Riesenerleichterung-ich hätte für den Wisch über 300km fahren dürfen-diesen Weg hab ich mir nun erspart.
Titel: Re: Abschrift aus dem Geburtenbuch
Beitrag von: Foxy87 am 15.04.2015 14:25
Wir sind anscheinend auch noch nicht im ZPR.

Warten jetzt auch schon ein paar Wochen.
Keine Ahnung was da so lang dauert...  ???