Hallo,
lt. Standesamt darf die Abschrift aus dem Geburtenbuch nicht älter als ein halbes Jahr sein. Ist dann gemeint nicht älter als ein halbes Jahr beim Aufgebot oder bei der Hochzeit? Und der Staatsbürgerschaftsnachweis?
Vlt kann mir jemand weiterhelfen???
LG
Meines Wissens nicht älter als 6 Monate vor der Hochzeit! Beispiel: wenn du also am 20.6. heiratest darf die Abschrift nicht vor dem 20.1.ausgestellt worden sein!
Danke für die Antwort :)
Bitte gerne, korrekt wäre allerding der 20.12. sonst sinds ja 5 Monate ::) Kleiner Rechenfehler ;D
Genau!
Was meinst du mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis?
Soweit ich weiß, braucht man den normalen Staatsbürgerschaftsnachweis auch. Jedoch gibt es da keinen Stichtag, den man berücksichtigen muss (d.h. man kann sein uraltes Dokument verwenden).
Wir haben das Aufgebot jetzt bestellt und benötigten dazu eine Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, es gilt das Datum der Hochzeit), Staatsbürgerschaftsnachweis (wie Michi2014 schreibt kann man auch ein uraltes Dokument verwenden) und einen Reisepaß :)
Vielleicht nutzt die Info bez. dem Auszug aus dem Geburtenbuch jemanden:
Wir dachten, dass man für den Auszug zu seinem "Geburtsstandesamt" muss, also dort, wo die Geburt gemeldet wurde.
In Wien kann man hierfür aber mittlerweile in jedes Standesamt gehen mit einem Ausweis und bekommt dort den Auszug. Dies hat uns das Standesamt Hietzing heute mitgeteilt :-)
Hat das jemand telefonisch/online auch beantragt - wie hat das geklappt?
Ich bräuchte es aus Wien und mein Zukünftiger St Pölten, wieder eine endlose Fahrerei, v.a. da berufstätig...
@girliii: Also ich hab den Auszug für mich und meinen Mann online bestellt - hat super funktioniert - war innerhalb weniger Tage per Post bei uns! ;) Da brauchst nicht lange rumzufahren... Man braucht nur die Nr. der Geburtsurkunde wenn ich mich richtig erinnere
Mein Verlobter braucht ihn auch aus Wien und wir wohnen jetzt in NÖ.
Ich hab am Standesamt in Wien nachgefragt, und die meinten, sie brauchen nur eine E-Mail mit Name und Adresse und dann schicken sie eine "Rechnung". Sobald die bezahlt ist, wirds weg geschickt.
Wir haben unsere in Graz bzw. Voitsberg angefragt. Haben beide ein Email hingeschickt und wurden dann angerufen. Vollständigen Namen und Nummer der Geburtsurkunde muss man durchgeben, dann wird der Auszug innerhalb von ein paar Tagen per Post zugestellt. An Gebühren haben wir ein bisserl über 2 Euro gezahlt, es lag ein Zahlschein bei mit dem wir dann eingezahlt haben.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung darf der Auszug nicht älter als 6 Monate sein.
So ihr Lieben....mein Verlobter und ich waren heute im Standesamt Hietzing zum Aufgebot. Ich hatte meinen Auszug aus dem Geburtenbuch aus Linz mit, Datum 13.Sept.2013. Ich hatte etwas Bammel, da ich hier mehrfach schon gelesen habe, dass sich "nicht älter als 6 Monate" auf den Zeitraum Hochzeitsdatum und Ausstellung des Auszugs beziehen soll.
Ich habe dann extra bei der Standesbeamtin nachgefragt und sie meinte, dass sich die 6 Monate auf den Zeitraum zwischen Ausstellung des Auszugs und Datum des Aufgebots bezieht, also war mein Auszug absolut im zeitlichen Rahmen und mit der Anmeldung ging alles glatt.....jetzt gibts kein zurück mehr....aba billig is es nicht...da wir an einem traumhochzeitsort heiraten werden und nicht im standesamt kostet uns der spaß 560 Euronen ;) .... die sinds uns aber wert.
@Gatschi: Die Auskunft dieses Standesbeamten ist definitiv falsch.
Ich habe damals die Auskunft bekommen, dass die Abschrift aus dem Geburtenbuch nur sechs Monate gültig ist.
Auf meine Frage, ob die Abschrift nur zum Zeitpunkt der Bestellung des Aufgebotes gültig sein muss oder auch noch am Hochzeitsdatum, hat mir der Standesbeamte gesagt, dass das wohl im Interpretationsspielraum des jeweiligen Standesbeamten liegt (bzw. auf dessen guten Willen ankommt).
Wenn ich mir die unterschiedlichen Auskünfte hier im Forum so anschaue, dann scheinen das die Standesbeamten tatsächlich nach gut Dünken zu bestimmen.
Bei uns muss sie auf jeden Fall zum Hochzeitstermin gültig sein, ich habe sie also direkt sechs Monate vor der Hochzeit angefordert. Da ich von meinem Geburtsstandesamt weit weg wohne, ging das ganz einfach telefonisch ... die haben mir ihre Kontoverbindung gemailt, ich habe die Gebühr überwiesen (nur € 2,10 inklusive Zuschicken :o ... endlich ist bei der Hochzeit mal etwas billiger als gedacht) ... und wenige Tage später hatte ich das gute Stück in Händen.
Also unsere Standesbeamtin meinte auch, dass die 6 Monate vom Hochzeitsdatum zurück gerechnet werden. Also bei uns darf der Auszug frühestens am 18.1. ausgestellt werden, sonst gilt es nicht...
Da mein Zukünftiger (wie Standesbeamtin immer gesagt hat) auch an einem anderen geboren wurde war das mit dem Auszug auch ein bissi komplizert... Aber es geht dass man den im "Geburts"-Standesamt telefonisch bestellt (man braucht die Nummer von der Geburtsurkunde und den Geburtsnamen) und dann wird das per Post zugesendet. Wir habens dann aber so gemacht, dass meine Schwiegermama den Auszug persönlich abgeholt hat und ihn uns zugestellt hat :-* ;D
Zitat von: Gatschi am 21.01.2014 14:18
Ich habe dann extra bei der Standesbeamtin nachgefragt und sie meinte, dass sich die 6 Monate auf den Zeitraum zwischen Ausstellung des Auszugs und Datum des Aufgebots bezieht, also war mein Auszug absolut im zeitlichen Rahmen und mit der Anmeldung ging alles glatt
Das höre ich auch zum ersten Mal.
blöde Frage hätte ich noch ::)
ich war ja schon mal verheiratet und habe daher diesen "blöden Wischzettel" ... nur halt vom Jahr 2007 - warum darf der nur 6 Monate alt sein? An meiner Geburt hat sich zwischenzeitlich nix geändert ::)
Zitatich war ja schon mal verheiratet und habe daher diesen "blöden Wischzettel" ... nur halt vom Jahr 2007 - warum darf der nur 6 Monate alt sein? An meiner Geburt hat sich zwischenzeitlich nix geändert ::)
Gerade dann brauchst du den Zettel! Da stehen nämlich auch Vorehen, Scheidungsdatum etc. oben...
aha .... und warum heißts dann Auszug aus dem Geburtenbuch??
hat ja dann nix mit der Geburt zu tun ::)
Aus dem gleichen Grund warum es "Aufgebot bestellen" heißt ::)
ich glaub, das heißt "Abschrift aus dem Geburtsbuch", weil der Eintrag mit deiner Geburt angelegt wird, somit die Einträge alle in diesem Geburtenbuch gesammelt sind ;)
So ihr lieben (Wiener) Mitbräute...wir hatten heute unseren Besprechungstermin mit unserem Standesbeamten...ich freu mich total, denn der is supercool drauf und ist auch noch relativ jung und lässig. auch ihn habe ich nochmals wegen der abschrift aus dem geburtenbuch gefragt. er hat mir nochmals bestätigt (wie auch schon die Standesbeamtin beim Aufgebot bestellen) dass die Abschrift aus dem Geburtenbuch zum Zeitpunkt des Aufgebots nicht älter als 6 Monate sein darf und nicht wie hier mehrfach behauptet zum Zeitpunkt der Hochzeit.
Er war sehr verwundert als ich ihm sagte, dass manche Standesbeamte das scheinbar anders verbreiten. Innerhalb Wiens wird es aber überall so gesehen.
lg
Kleines update der Auszug aus dem Geburtenbuch wird nicht mehr benötigt. Zumindest eine kleine Erleichterung :)
Unsere Standesbeamtin hat gesagt, wir müssen von beiden die Geburtsurkunde und einen Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen.
Möchten wir Trauzeugen haben, müssen wir nur Namen und Wohnort bekanntgeben.
Ja genau so wars bei uns auch^^
@ Bianca
Diese "kleine" Erleichterung sorgt dafür dass wir insgesamt 10 Wochen auf unser Aufgebot warten müssen, weil alle miteinander heillos überfordert sind, um mit dieser Neuerung umzugehen.
ja es wird bisserl dauern bis es alle können, bis alle Daten da sind.
Aber 10 Wochen? Was ist denn da los?
Bei uns hat's auch bisserl gedauert weil im ZPR noch keine Daten von uns hinterlegt waren, aber 14 Tage später war alles da. Die Standesbeamtin hat in der Zwischenzeit schon "Vorarbeit" geleistet und wir waren ratz-fatz fertig.
Manchmal glaub ich es liegt leider bisserl an Unwillen mancher als daran dass das System schlecht wär...
In Summe ist es nämlich eine Riesenerleichterung-ich hätte für den Wisch über 300km fahren dürfen-diesen Weg hab ich mir nun erspart.
Wir sind anscheinend auch noch nicht im ZPR.
Warten jetzt auch schon ein paar Wochen.
Keine Ahnung was da so lang dauert... ???