Abschrift aus dem Geburtenbuch

Begonnen von mimi1802, 12.11.2013 07:23

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mimi1802

Hallo,

lt. Standesamt darf die Abschrift aus dem Geburtenbuch nicht älter als ein halbes Jahr sein. Ist dann gemeint nicht älter als ein halbes Jahr beim Aufgebot oder bei der Hochzeit? Und der Staatsbürgerschaftsnachweis?

Vlt kann mir jemand weiterhelfen???

LG

simisunshine

Meines Wissens nicht älter als 6 Monate vor der Hochzeit! Beispiel: wenn du also am 20.6. heiratest darf die Abschrift nicht vor dem 20.1.ausgestellt worden sein!

mimi1802


simisunshine

Bitte gerne, korrekt wäre allerding der 20.12. sonst sinds ja 5 Monate  ::) Kleiner Rechenfehler  ;D

bride2011


bride2011

Was meinst du mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis?

Michi2014

Soweit ich weiß, braucht man den normalen Staatsbürgerschaftsnachweis auch. Jedoch gibt es da keinen Stichtag, den man berücksichtigen muss (d.h. man kann sein uraltes Dokument verwenden).

mimi1802

Wir haben das Aufgebot jetzt bestellt und benötigten dazu eine Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, es gilt das Datum der Hochzeit), Staatsbürgerschaftsnachweis (wie Michi2014 schreibt kann man auch ein uraltes Dokument verwenden) und einen Reisepaß  :)

Zabsy

Vielleicht nutzt die Info bez. dem Auszug aus dem Geburtenbuch jemanden:

Wir dachten, dass man für den Auszug zu seinem "Geburtsstandesamt" muss, also dort, wo die Geburt gemeldet wurde.

In Wien kann man hierfür aber mittlerweile in jedes Standesamt gehen mit einem Ausweis und bekommt dort den Auszug. Dies hat uns das Standesamt Hietzing heute mitgeteilt :-)

girliii2014

Hat das jemand telefonisch/online auch beantragt - wie hat das geklappt?

Ich bräuchte es aus Wien und mein Zukünftiger St Pölten, wieder eine endlose Fahrerei, v.a. da berufstätig...

Lingflatta

@girliii: Also ich hab den Auszug für mich und meinen Mann online bestellt - hat super funktioniert - war innerhalb weniger Tage per Post bei uns!  ;) Da brauchst nicht lange rumzufahren... Man braucht nur die Nr. der Geburtsurkunde wenn ich mich richtig erinnere
Zwei Dinge sollten Eltern ihren Kindern geben: Wurzeln & Flügel!

UnserSonnenschein12

Mein Verlobter braucht ihn auch aus Wien und wir wohnen jetzt in NÖ.
Ich hab am Standesamt in Wien nachgefragt, und die meinten, sie brauchen nur eine E-Mail mit Name und Adresse und dann schicken sie eine "Rechnung". Sobald die bezahlt ist, wirds weg geschickt.

martina1012

Wir haben unsere in Graz bzw. Voitsberg angefragt. Haben beide ein Email hingeschickt und wurden dann angerufen. Vollständigen Namen und Nummer der Geburtsurkunde muss man durchgeben, dann wird der Auszug innerhalb von ein paar Tagen per Post zugestellt. An Gebühren haben wir ein bisserl über 2 Euro gezahlt, es lag ein Zahlschein bei mit dem wir dann eingezahlt haben.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung darf der Auszug nicht älter als 6 Monate sein.
http://www.pixum.at/meine-fotos/album/6734781
PW: 3.5.2014
www.martinaundmarkus.at

Gatschi

So ihr Lieben....mein Verlobter und ich waren heute im Standesamt Hietzing zum Aufgebot. Ich hatte meinen Auszug aus dem Geburtenbuch aus Linz mit, Datum 13.Sept.2013. Ich hatte etwas Bammel, da ich hier mehrfach schon gelesen habe, dass sich "nicht älter als 6 Monate" auf den Zeitraum Hochzeitsdatum und Ausstellung des Auszugs beziehen soll.
Ich habe dann extra bei der Standesbeamtin nachgefragt und sie meinte, dass sich die 6 Monate auf den Zeitraum zwischen Ausstellung des Auszugs und Datum des Aufgebots bezieht, also war mein Auszug absolut im zeitlichen Rahmen und mit der Anmeldung ging alles glatt.....jetzt gibts kein zurück mehr....aba billig is es nicht...da wir an einem traumhochzeitsort heiraten werden und nicht im standesamt kostet uns der spaß 560 Euronen ;) .... die sinds uns aber wert.

bride2011

@Gatschi: Die Auskunft dieses Standesbeamten ist definitiv falsch.