getrennte Wohnsitze vor eheschließung (wobei eine Person geförderte Wohnung hat)

Begonnen von freshy, 27.12.2015 01:16

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freshy

Liebes Forum,
Ein Familienmitglied ist mit einer eigentlich einfache Situation konfrontiert aber es entstehen dennoch viele Fragen dazu:

Person 1: Hauptwohnsitz in einer geförderten Wohnung (erste Berechnung vor vielen Jahren; damals schon am oberen Limit mit geringst-möglicher Förderung) <Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung in NÖ>
Person 2: Hauptwohnsitz in normaler Wohnung in Wien

Es wird geheiratet.
Familieneinkommen liegt dadurch möglicherweise über der Förderungswürdigkeit

Frage 1: Wird durch die Eheschließung die Förderung neu berechnet (resp. muss die Eheschließung dem Vermieter und/oder dem Land bekannt gegeben werden?)
Frage 2: Müssen sich beide Partner als Hauptwohnsitz in der geföderten Wohnung melden?
Frage 3: Darf sich der Partner der in der Genossenschaftswohnung wohnt in Wien mit einem Nebenwohnsitz anmelden?
Frage 4: Wenn das "neue" Familieneinkommen über der Förderungswürdigkeit liegt, darf die (Genossenschaftswohnung) überhaupt noch bewohnt werden oder muss man den mietvertrag kündigen? (Glaub ich zwar nicht... aber kann ja sein :) )

Vielleicht habe ich ja Glück und ein Anwender der sich auskennt kann sich meiner Fragen annehmen, da ich in dieser Situation die Fronten klären soll und mich zu wenig mit den Pflichten und Regeln auskenne und die Angaben in so machen offiziellen Prospekten (für mich) zu doppeldeutig sind.

nnblm

Ich würde mir anonym eine Auskunft bei den zuständigen Ämtern holen. Sollte möglich sein :)

(Ausziehen müssen kann ich mir nicht vorstellen.)

Julie15/16

Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde das mit dem Ausziehen, wenn das Einkommen steigt, bei den letzten Bundeswahlen von einer Partei zwar gefordert wurde aber dann nicht umgesetzt.

Normal müssen die Personen die im Mietvertrag stehen den Hauptwohnsitz in der Genossenschaftswohnung melden, um den Anspruch darauf nicht zu verlieren.

Sally

Soviel ich weiß, wird in NÖ nur einmal das Einkommen überprüft, nämlich bei der Antragstellung. Früher war ein Ehepaar verpflichtet, einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben - jetzt ist das nicht mehr der Fall. Also muss sich der Wiener Partner nicht in NÖ melden und umgekehrt auch nicht. Falls das Paar beide Wohnungen behalten möchte, würde ich alles so lassen wie gehabt. Falls beide in NÖ leben wollen, sollte es auch kein Problem geben. Und da die beiden keinen gemeinsamen Wohnsitz haben müssen, erübrigt sich die Anmeldung als Nebenwohnsitz in Wien eigentlich auch.

freshy

Danke für euer bisheriges Feedback; das hilft enorm weiter und ich fühle mich in vielen Dingen in meiner Meinung und Erfahrung bestätigt.
>Soweit ich gelesen habe wird das Einkommen auch bei "weitergabe der Wohnung" und bei "Übernahme in das Eigentum" (sofern die option vorhanden ist) für eine Neuberechnung herangezogen.
Zitat von: Sally am 27.12.2015 16:29
... erübrigt sich die Anmeldung als Nebenwohnsitz in Wien eigentlich auch.
Prizipiell, erübrigt sich die Anmeldung des Nebenwohnsitzes.. richtig.
Kann es sein, das dies bei Geburt eines Kindes dann aber eine Rolle spielt?
oder ist auch so ein Fall mit den getrennten Hauptwohnsitzen kein Nachteil?
Vielleicht weiß hier auch einer Bescheid?

Julie15/16

Ich hab von einer bekannten gehört, dass die verheirateten  Eltern getrennte Wohnsitze haben obwohl sie gemeinsam mit den Kindern leben.  Also  muss das wohl möglich sein. Der Vorteil  war das sie zwei schulsprengel zur Wahl hatten.

maravillosa

Ich finde es ist auch eine Frage des fairen Vorgehens.

Bei den Fragen spielen jetzt viele verschiedene Faktoren eine Rolle.

Die Frage ist zuerste einmal wo euer eigentlicher Mittelpunkt es Lebens ist = Hauptwohnsitz. Dieser muss gemeldet bzw. umgemeldet werden. Kommen da Behörden drauf, dass es nicht korrekt gemelet wurde kann es teuer werden.
Schließlich kann man alle Annehmlichkeiten in einer Gemeinde nutzen und somit sollte die Gemeinde auch Geld dafür bekommen.

Um Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung zu haben muss man Hauptwohnsitz gemeldet sein. 

Falls ihr zwar verheiratet seid bzw. heiratet aber ihr wohnt wirklich nicht zusammen dann ist es mit dem Nebenwohnsitz melden kein Problem.

Wenn Person 1 zu Person 2 zieht verliert er den Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung, da er normalerweise sich nicht Nebenwohnsitz in einer Genossenschaftswohnung melden kann.

Zieht Person 2 zu Person 1 muss dies natürlich der Genossenschaft gemeldet werden und ja wahrscheinlich wird es neu berechnet. Ausziehen muss man da ziemlich sicher nicht, doch wird es sicher eine Neuberechung geben.

Sollten man durch die fiktive Aufrechterhaltung getrennte Wohnsitze Förderungen od. Förderbegünstigungen erschleichen können, dann ist dies schlicht Betrug.
Alles andere ist nur herauspicken von Rosinen auf Kosten der Allgemeinheit.
Schließlich gibt es einen Grund warum es Regeln für Genossenschaftswohnung inkl. Höhe der Einkommensgrenze gibt.

Da würde ich also echt aufpassen.

Ich würde mich somit wirklich nochmal genau erkundigen und bei den Ämtern nachfragen.


Sally

Ich hatte das so verstanden, dass die beiden wirklich getrennt wohnen bleiben wollen.......bzw. beide Wohnungen behalten. Sonst wäre es ja wirklich ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

So wie ich es gelesen habe, wird in NÖ die Wohnbauförderung nicht neu berechnet, wenn man danach heiratet. Es müsste dann ständig jeder überprüft werden. Wenn jemand z.B. Karriere macht und dadurch die Grenzen überschreitet. Einen Wohnzuschuss könnte man natürlich schon verlieren, wenn statt einem nun 2 Einkommen zur Verfügung stehen. Aber den Anspruch auf die Wohnung verliert man sicher nicht, auch wenn der Ehepartner in die Genossenschaftswohnung einzieht. In Wien gibt es doch sogar einen hochrangingen Politiker, der in einer sehr günstigen Gemeindewohnung lebt, obwohl er überdurchschnittlich verdient.




freshy

Zitat von: maravillosa am 28.12.2015 12:47
Die Frage ist zuerste einmal wo euer eigentlicher Mittelpunkt es Lebens ist = Hauptwohnsitz. Dieser muss gemeldet bzw. umgemeldet werden.
Danke, dass du das nochmal herausstreichst.
Zurzeit sind beide Wohnungen noch separate Mittelpunkte.
Ich vermute aber, dass das in Zukunft nicht mehr so leicht möglich sein könnte ( man sieht schon an meiner Schreibweise das alles nicht so gewiss ist).
Dem Land NÖ hier Geld aus der Tasche zu ziehen ist etwas, an das man nicht einmal denken sollte.
Mit geht es darum, zu wissen, was man tun soll, muss und kann.
Das man dies finanziell ausnutzen kann, mag stimmen aber bitte nicht hier darüber schreiben.

Mit keinem Geld der Welt kam man sich die Ruhe kaufen, die man hat, wenn man nicht an ein Delikt denken muss. ( ist wie mit dem schwarzfahren).

Die Informationen die man von der BH bekommt sind halt auch nicht Sonnenklar und in einem Forum bekommt man halt schnell und unkompliziert Meinungen zu unorthodoxen Situationen.
Danke bisher für euer Feedback!

Schildkröte

Ich frage mich, warum man heiratet, wenn man gar ned zusammen wohnen möchte. Da ist eine Hochzeit doch eigentlich überflüssig in meinen Augen. Für mich wäre so etwas kein Ehepaar. Versteh ich einfach nicht, aber vielleicht bin ich da auch altmodisch.

Aufzupassen ist es dann aber, wenn Kinder kommen. Derjenige, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht bzw. die Familienbeihilfe, muss nicht nur mit dem Kind zusammen wohnen, sondern auch an der selben Adresse gemeldet sein. Ein Wechsel unbedingt melden, sonst muss man zurück zahlen.