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Benachrichtigungen - Angelika

#1
Rechtliches / Name Stiefsohn
29.10.2006 23:12
Zitat von: "madadosa"Mein Mann und ich haben auch 2 Kinder wovon er bei einem nicht der erzeuger ist!
Mit dem KV besteht kein Kontakt und Alimente krieg ich vom Gericht!
Wir möchten jetzt auch dass unser Grosser den gleichen Namen trägt wie wir!
wo muss ich da hin und was braucht man mit?
Hat KV entscheidungsrecht?
Hab ich, wenn ich verheiratet bin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Habs noch bis nächstes Jahr bewilligt, dann muss ich neu einreichen!
vielen dank im vorraus und lg

Hallo!
Bei seinem leiblichen Kind hat der Vater das bereits weiter oben besprochene Recht auf Stellungnahme, einreichen kannst du den Antrag auf Namensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, nicht am Pflegschaftsgericht.
Vorschuss für Kindesunterhalt hat nichts mit deiner Wiederverheiratung zu tun, da der Stiefvater niemals unterhaltspflichtig ist für die Kinder aus der Vorehe.

Liebe Grüße,
Angelika
#2
Rechtliches / Namensänderung
20.09.2006 15:30
Zitat von: "Caro"
Es ärgert mich allerdings, dass ich dann heiße wie seine Exfrau. Da Kinder da sind will ich sie nicht gerichtlich zwingen ihren Mädchennamen anzunehmen, ich will aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies möglich ist.

Ja das stimmt. Exgatten können nach der Scheidung ihren/seinen unehelichen Namen wieder annehmen und auch den Kindern verpassen. Ab dem 10 LJ müssen die Kinder allerdings dazu befragt werden.

("Unsere" Ex hat getobt, als sie erfuhr, dass ich nun so heiße wie sie *g*! Und sie hat prompt wieder geheiratet - nur 5 Wochen nachdem sie von meinem neuen Namen erfuhr  und heißt nun wieder anders.... *ggg*)

Angelika
#3
Zitat von: "Caro"Das heißt auf gut deutsch, dass ich seine Kinder mitheirate und wenn ich mehr verdiene als er seine Exfrau mitfinanziere, weil sie die Alimente teilweise für sich ausgibt. (...) Oder habe ich jetzt wieder was falsch verstanden

Das hast du richtig verstanden: Du heiratest seine Kinder mit (was sich zB auch am Erbrecht zeigt, da die Kinder neben dir immer erbberechtigt bleiben).
Ja, ist ärgerlich, aber what shall´s? Nachfolgefrauenschicksal.

Angelika
#4
Rechtliches / Ehevertrag
20.09.2006 15:22
Zitat von: "Caro"Mein Verlobter ist geschieden und hat zwei Kinder, die zwar bei der Mutter leben, um die wir uns aber genauso kümmern. Christian zahlt auch ziemlich Kohle für sie (ist ja klar). In unserem Bekanntenkreis gibt es jemanden, der zum zweiten Mal verheiratet ist, zum zweiten Mal Kinder hat und sich sofort scheiden lassen würde. Allerdings kann er das nicht, weil ihn das finanziell zu Grunde richten würde und zwar völlig.
Ich will, dass Christian in unserer Ehe nicht eine sekunde denken muss, dass er bei mir bleiben muss, weil er sonst in ein finanzielles Loch fällt und bestehe daher auf einen Ehevertrag. Erstens soll darin  festgelegt werden, dass ich keinen Unterhalt für mich selbst verlangen werde, es sei denn er wäre schuld daran dass ich arbeitsunfähig werde und zweitens möchte ich für mich darin verankern, dass ich nicht für seine Kinder belangt werden kann.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass das nicht geht? Also zumindest ersteres nicht. Großer Mist wäre das!!!! Und wenn ich diese Wirtschaftsgemeinschaft ausschließe müsste ich auch alles getrennt kaufen? Und alle Rechnungen aufheben und so? Das ist dann wirklich sehr kompliziert und unpersönlich irgendwie! Also sollte das der Fall sein hat sich das mit dem Ehevertrag irgendwie erledigt, glaube ich. Vielleicht noch mal für den amtsdeutsch Dummy - so einen Ehevertrag wie ich mir das denke gibt es nicht, oder? Einfach nur ja oder nein.
Danke im Voraus und ich schäme mich ein wenig, dass ich nochmal nachfragen muss

Ok, unamtsdeutsch *g*:

Du kannst in einem Ehevertrag NICHT regeln, dass du im Scheidungsfall einen Unterhaltsverzicht willst! Und du kannst NICHT regeln, dass du für seine Kinder nicht belangt werden willst! Solche Regelungen sind sittenwidrig und kein Notar würde sie in einen Ehevertrag aufnehmen.

Für seine Kinder belangt werden kannst du nur, wenn du sehr viel mehr verdienst wie er und somit ehegattenunterhaltspflichtig bist (und sich dadurch seine Alimente erhöhen). Dafür gibts hier einen eigenen Beitrag!

Und ein Ehevertrag ist nur sinnvoll, wenn sich beide auch daran halten! Also wenn die Wirtschaftsgemeinschaft per Ehevertrag ausgeschlossen ist sollten SICH AUCH BEIDE DARAN HALTEN und halt getrennte Rechnung machen und auch aufheben. Sonst ist der ganze Ehevertrag sinnlos, weil man ihn selbst ad absurdum geführt hat.
Was daran aber "unpersönlich" sein soll, versteh ich nicht.

Alles klar?
Angelika
#5
Danke Chris, für deine Antwort!
Ich gehe davon aus, dass der 11jährige deswegen unterschreiben muss, da unmündige Minderjährige ab dem 10. Lebensjahr vor Gericht und Verwaltungsbehörden in Dingen, die sie betreffen (Obsorge, Besuchsrecht, Namensänderung etc), nachweislich befragt werden müssen. Seine Unterschrift soll dies nun bestätigen.

Alles Gute,
Angelika
#6
Zitat von: "chris"Heißt das, dass wir uns nach der Eheschließung diese 6 Monate gedulden müssen bis wir die Namensänderung durchführen können ?
Mein Siefsohn (kein Kontakt mit leibl. Vater) sollte noch vor Beginn der Schule den neuen Namen erhalten (bzw. kurz danach- wir heiraten am 2. 9.06). 1/2 Jahr später ist es glaube ich auch schon wurscht.

Da der VfGH die eindeutige Parteienstellung des leiblichen Vaters bejaht hat und sich der VwGH dieser Erkenntnis angeschlossen hat, ist diese Frist einzuhalten.
Mir ist keine Möglichkeit bekannt, Fristen eines Verwaltungsverfahrens abzukürzen, da ja sonst die Parteienstellung des anderen beschnitten würde und das ist verfassungswidrig...

Aber erkundigt euch doch auf eurer Bezirkshautpmannschaft (in Wien beim Magistrat) ob es besondere und auf den Einzelfall bezogene Ausnahmen gibt...

Angelika :)
PS.: Wenn ihr am 2.9. heiratet, geht es sich VOR Schulbeginn sowieso nicht mehr aus...
#7
Rechtliches / Re: Namechange
31.08.2006 12:41
Zitat von: "kathi"Gibt es da noch weitere Änderungsgeschichten? Mir fällt da nichts mehr ein!
Hier findest du alle "Änderungsgeschichten" genau beschrieben, sowohl die vorgeschriebenen als auch die empfohlenen:
Klick hier

Angelika :)
#8
Rechtliches / Ehevertrag
31.08.2006 12:38
Zitat von: "blaueresel"Angelika, darf ich dich fragen, woher du das alles so genau weißt? "Gebranntes Kind" oder Anwältin?  :wink:
LG, BlauerEsel

Ja, ich bin ein 2fach gebranntes Kind und seit Jahren beruflich (in letzter Zeit auch freiberuflich) mit dem Familienrecht befasst.
Angelika :)
#9
Rechtliches / Ehevertrag
29.08.2006 21:30
Zitat von: "blaueresel"Das heißt also konkret, ich kann in einem Vertrag festhalten, dass ich die Wohnung in die Ehe eingebracht habe, habe aber bei einer Scheidung von diesem Vertrag nix, wenn wir beide in dieser Wohnung gemeldet sind, also diese Wohnung unser "ehelicher Wohnsitz" ist.
Richtig verstanden?
LG, BlauerEsel

Ja, blauerEsel.
Du kannst im Ehevertrag festhalten, dass du die Wohnung eingebracht hast. Wenn sie aber ehelicher Wohnsitz ist, unterliegt sie dem gerichtlichen Aufteilungsverfahren. Für die gerichtliche Aufteilung bringt der Ehevertrag für den ehelichen Wohnsitz nix.
(In der Praxis hast du aber mit dem mittels Aufzeichung im Ehevertrag erbrachten Beweis, dass du die Wohnung eingebracht hast, gute Chancen, die Wohnung zu bekommen und den Partner mit einem gerichtlich festzulegenden Ausgleichsbetrag abzufinden.)

Jetzt klarer?
Angelika
PS.: Nur so nebenbei: Die Verschuldensfrage einer Scheidung spielt beim Aufteilungsverfahren keine Rolle.
#10
Rechtliches / Ehevertrag
29.08.2006 17:36
Zitat von: "blaueresel"Konkret geht es bei mir um eine Genossenschaftswohnung. Die läuft auf meinen Namen, auch der Kredit dazu läuft auf meinen Namen und die Raten werden von meinem Konto abgebucht.
Muss ich dass nun in einem Ehevertrag regeln oder gilt die Wohnung als "in Ehe eingebracht" und ist somit bei einer Scheidung immer noch meine?
LG, BlauerEsel

Hallo!
Die Wohnung und den Kredit bringst du in die Ehe ein, sie gehören dem Gesetz nach auch nach der Scheidung dir.
ABER:
1) Im Ehevertrag kannst du den Besitzstand/Vermögensstand zum Zeitpunkt der Eheschließung festschreiben, das dient dann bei der Scheidung zum Beweis, wer was eingebracht hat (eben bei dir Wohnung und Kredit). Und das ist auch sehr empfehlenswert!
2) Sollte deine Wohnung auch der "eheliche Wohnsitz" sein/werden, also ihr beide dort gemeldet sein, dann kann man ihre Aufteilung im Scheidungsfall in einem Ehevertrag NICHT regeln. Die Aufteilung des eheliche Wohnsitzes ist nämlich nicht in einem Ehevertrag regelbar!
Sie wird dann im Scheidungsfall dem zugesprochen, der den größeren Wohnbedarf hat, der andere kann auf dem Klagsweg eine Ausgleichszahlung begehren....

Hoffe, dir geholfen zu haben!
Angelika
PS.: Es ist übrigens nicht mehr Gesetz, dass Eheleute den gleichen Wohnsitz haben ... das war einmal!
#11
Rechtliches / Ehevertrag
29.08.2006 17:31
Zitat von: "gsb"Uns wurde erklärt, dass man nur regeln kann was schon da ist und nicht was während der Ehe (gemeinsam) erwirtschaftet wird. Also, wenn einer eine Firma oder ein Haus mitbringt oder Kredite laufen. Die erwirtschafteten Dinge muß man halt laufend regeln.
gsb

Eindeutig Falschinformation.

Im Ehevertrag kann man die Zugewinngemeinschaft ausschließen, und hierbei handelt es sich um während der Ehe angeschafftes Vermögen.

LG, Angelika
#12
Zitat von: "blaueresel"Ihre Wunsch-Trauzeugin ist eine Muslime. Geht das überhaupt? Hat da jemand Erfahrung?
LG, BlauerEsel

Lieber BlauerEsel,
vor Jahren wollte eine Verwandte von mir mit einer muslimischen Trauzeugin heiraten. Diese trägt alltags und natürlich auch zu Festen ihr traditionelles Gewand, sprich: Kopftuch. Und DAS wollte der Pfarrer nicht zulassen!
Meine Freundin hat dann sehr verärgert die Kirchliche abgeblasen und bis heute nicht nachgeholt - und weil sie eine ganz Konsequente ist, ist sie danach sogar ausgetreten *g*!

Deine Freundin sollte sich also unbedingt nach der Kopftuchfrage erkundigen, wenn das bei ihrer Trauzeugin Thema ist...

Alles Gute,
Angelika
#13
Rechtliches / Ehevertrag
29.08.2006 12:12
Zitat von: "blaueresel"Gehe ich Recht in der Annahme, dass ein Ehevertrag nur gültig ist, wenn er vor einem Notar unterschrieben wird (also notariell beglaubigt)? Kann man den selbst aufsetzen, also quasi, reinschreiben, was man will oder muss das ein Anwalt machen?
Oder ist es eben nur notwendig, dass der Vertrag notariell geglaubigt wird?
Lg, BlauerEsel

Hallo!
Ein Ehevertrag ist so wie alle anderen Verträge von Eheleuten miteinander notariatspflichtig, also er muss von einem Notar verlesen und beglaubigt werden.
Natürlich kann man so einen Vertrag auch selbst basteln, aber der Notar wird ihn in die korrekte gesetzliche Form korrigieren (und dafür seinen Stundensatz verlangen, der in etwa so hoch wie der eines Anwaltes ist *g*), denn Vertragsbestandteile die sittenwidrig sind, werden rausgenommen/umformuliert. Auch besteht die Gefahr beim Selberschreiben, dass man die wichtigsten Formulierungen vergisst.
Anwaltspflicht besteht natürlich keine! Auch nur mit Hilfe des Notars kann man einen korrekten Vertrag formulieren.

Familienrechtsanwälte arbeiten aber mit ihren kooperierten Notariatskanzleien eng zusammen, für einen Ehevertrag werden die Kosten geteilt. Wir haben für unseren Ehevertrag insgesamt (also für Anwalt + Notar) etwa 350.- gezahlt.
Unser Anwalt hat mit uns gemeinsam formuliert und das Schriftstück an die Notariatskanzlei weitergeleitet, der Notar nur mehr überprüft, verlesen und beglaubigt.

Hoffe, dir geholfen zu haben!
LG, Angelika
#14
Weil es schon öfter gefragt wurde:

Als Begründung für den Antrag auf Namensänderung nach der Eheschließung genügt, dass die Kinder den gleichen Namen des Obsorgeberechtigten tragen sollen. Nur wenn im Verwaltungsverfahren (Bezirkshauptmannschaft, nicht Pflegschaftsgericht) nachgewiesen wird, dass die Namensänderung gegen das Wohl des Kindes ist, ist die Namensänderung nicht durchzuführen.
Der leibliche Vater, auch wenn er mit der Mutter nie verheiratet war, ist vom Antrag zu verständigen und hat 6 Monate die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Sollte er der Änderung nicht zustimmen, hat er auch die Möglichkeit Berufung zu erheben.
In der Praxis wird so einer Berufung kaum stattgegeben weil die Gründe, aus denen das Kindewohl auf Grund des neuen Nachnamens vermindert wird, äußerst beschränkt sind.

Bei gemeinsamer Obsorge der Kindeseltern hat der leibliche Vater nicht nur ein Recht auf Stellungnahme, sondern das Recht auf Zustimmung/Verweigerung.

Klingt relativ harmlos, ist es aber in der Praxis nicht. Häufig sind große Probleme seitens des leiblichen Vaters zu erwarten, wenn die Kinder den Namen seines Nachfolgers annehmen sollen. Die Palette reicht dann von Besuchsrechtsabbruch, eigenmächtigen Unterhaltskürzungen bis hin zum Kontaktabbruch. Welcher Vater möchte schon, dass seine Kinder den Nachnamen des Nachfolgers oder gar Seitensprungs tragen? Große Sensibilität ist bei diesem Thema angebracht...

LG, Angelika
PS.: Die gesamte Info ist natürlich geschlechtsneutral zu verstehen.
#15
Liebe Leute,

ich verabschiede mich nun aus diesem Forum - ich bin nun fast 9 Monate lang verheiratet und habe sicher alle Tips, die ich habe, irgendwo weitergegeben.

Ich werde eventuell noch ab und zu rechtlich Interessantes für zukünftige Eheleute in den Bereich "Rechtliches" schreiben und natürlich auch noch jede PN, in der ich Fragen zu meinen ganz persönlichen (Hochzeits)-Erfahrungen gestellt bekomme, beantworten.

Machts gut und ich wünsche euch eine schöne Hochzeitsfeier und viel Glück mit eurem Schatzl für die Zukunft!

Liebe Grüße,
Angelika