Zitat von: "madadosa"Mein Mann und ich haben auch 2 Kinder wovon er bei einem nicht der erzeuger ist!
Mit dem KV besteht kein Kontakt und Alimente krieg ich vom Gericht!
Wir möchten jetzt auch dass unser Grosser den gleichen Namen trägt wie wir!
wo muss ich da hin und was braucht man mit?
Hat KV entscheidungsrecht?
Hab ich, wenn ich verheiratet bin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Habs noch bis nächstes Jahr bewilligt, dann muss ich neu einreichen!
vielen dank im vorraus und lg
Hallo!
Bei seinem leiblichen Kind hat der Vater das bereits weiter oben besprochene Recht auf Stellungnahme, einreichen kannst du den Antrag auf Namensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, nicht am Pflegschaftsgericht.
Vorschuss für Kindesunterhalt hat nichts mit deiner Wiederverheiratung zu tun, da der Stiefvater niemals unterhaltspflichtig ist für die Kinder aus der Vorehe.
Liebe Grüße,
Angelika