Abschrift aus dem Geburtenbuch

Begonnen von mimi1802, 12.11.2013 07:23

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Flunsale

Ich habe damals die Auskunft bekommen, dass die Abschrift aus dem Geburtenbuch nur sechs Monate gültig ist.

Auf meine Frage, ob die Abschrift nur zum Zeitpunkt der Bestellung des Aufgebotes gültig sein muss oder auch noch am Hochzeitsdatum, hat mir der Standesbeamte gesagt, dass das wohl im Interpretationsspielraum des jeweiligen Standesbeamten liegt (bzw. auf dessen guten Willen ankommt).
Wenn ich mir die unterschiedlichen Auskünfte hier im Forum so anschaue, dann scheinen das die Standesbeamten tatsächlich nach gut Dünken zu bestimmen.

Bei uns muss sie auf jeden Fall zum Hochzeitstermin gültig sein, ich habe sie also direkt sechs Monate vor der Hochzeit angefordert. Da ich von meinem Geburtsstandesamt weit weg wohne, ging das ganz einfach telefonisch ... die haben mir ihre Kontoverbindung gemailt, ich habe die Gebühr überwiesen (nur € 2,10 inklusive Zuschicken  :o ... endlich ist bei der Hochzeit mal etwas billiger als gedacht) ... und wenige Tage später hatte ich das gute Stück in Händen.

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schnumsi

Also unsere Standesbeamtin meinte auch, dass die 6 Monate vom Hochzeitsdatum zurück gerechnet werden. Also bei uns darf der Auszug frühestens am 18.1. ausgestellt werden, sonst gilt es nicht...

Da mein Zukünftiger (wie Standesbeamtin immer gesagt hat) auch an einem anderen geboren wurde war das mit dem Auszug auch ein bissi komplizert... Aber es geht dass man den im "Geburts"-Standesamt telefonisch bestellt (man braucht die Nummer von der Geburtsurkunde und den Geburtsnamen) und dann wird das per Post zugesendet. Wir habens dann aber so gemacht, dass meine Schwiegermama den Auszug persönlich abgeholt hat und ihn uns zugestellt hat  :-* ;D
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skori

Zitat von: Gatschi am 21.01.2014 14:18

Ich habe dann extra bei der Standesbeamtin nachgefragt und sie meinte, dass sich die 6 Monate auf den Zeitraum zwischen Ausstellung des Auszugs und Datum des Aufgebots bezieht, also war mein Auszug absolut im zeitlichen Rahmen und mit der Anmeldung ging alles glatt

Das höre ich auch zum ersten Mal.
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trau-mich-nochmal

blöde Frage hätte ich noch  ::)

ich war ja schon mal verheiratet und habe daher diesen "blöden Wischzettel" ... nur halt vom Jahr 2007 - warum darf der nur 6 Monate alt sein? An meiner Geburt hat sich zwischenzeitlich nix geändert  ::)

schnumsi

Zitatich war ja schon mal verheiratet und habe daher diesen "blöden Wischzettel" ... nur halt vom Jahr 2007 - warum darf der nur 6 Monate alt sein? An meiner Geburt hat sich zwischenzeitlich nix geändert  ::)

Gerade dann brauchst du den Zettel! Da stehen nämlich auch Vorehen, Scheidungsdatum etc. oben...
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trau-mich-nochmal

aha .... und warum heißts dann Auszug aus dem Geburtenbuch??
hat ja dann nix mit der Geburt zu tun  ::)

Michi2014

Aus dem gleichen Grund warum es "Aufgebot bestellen" heißt ::)

mia_maja11

ich glaub, das heißt "Abschrift aus dem Geburtsbuch", weil der Eintrag mit deiner Geburt angelegt wird, somit die Einträge alle in diesem Geburtenbuch gesammelt sind ;)

Gatschi

So ihr lieben (Wiener) Mitbräute...wir hatten heute unseren Besprechungstermin mit unserem Standesbeamten...ich freu mich total, denn der is supercool drauf und ist auch noch relativ jung und lässig. auch ihn habe ich nochmals wegen der abschrift aus dem geburtenbuch gefragt. er hat mir nochmals bestätigt (wie auch schon die Standesbeamtin beim Aufgebot bestellen) dass die Abschrift aus dem Geburtenbuch zum Zeitpunkt des Aufgebots nicht älter als 6 Monate sein darf und nicht wie hier mehrfach behauptet zum Zeitpunkt der Hochzeit.
Er war sehr verwundert als ich ihm sagte, dass manche Standesbeamte das scheinbar anders verbreiten. Innerhalb Wiens wird es aber überall so gesehen.
lg

BiancaP

Kleines update der Auszug aus dem Geburtenbuch wird nicht mehr benötigt. Zumindest eine kleine Erleichterung :)

Baux87

Unsere Standesbeamtin hat gesagt, wir müssen von beiden die Geburtsurkunde und einen Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen.
Möchten wir Trauzeugen haben, müssen wir nur Namen und Wohnort bekanntgeben.

BiancaP

Ja genau so wars bei uns auch^^

TheBride

@ Bianca

Diese "kleine" Erleichterung sorgt dafür dass wir insgesamt 10 Wochen auf unser Aufgebot warten müssen, weil alle miteinander heillos überfordert sind, um mit dieser Neuerung umzugehen.

Bobby15

ja es wird bisserl dauern bis es alle können, bis alle Daten da sind.

Aber 10 Wochen? Was ist denn da los?

Bei uns hat's auch bisserl gedauert weil im ZPR noch keine Daten von uns hinterlegt waren, aber 14 Tage später war alles da. Die Standesbeamtin hat in der Zwischenzeit schon "Vorarbeit" geleistet und wir waren ratz-fatz fertig.

Manchmal glaub ich es liegt leider bisserl an Unwillen mancher als daran dass das System schlecht wär...

In Summe ist es nämlich eine Riesenerleichterung-ich hätte für den Wisch über 300km fahren dürfen-diesen Weg hab ich mir nun erspart.

Foxy87

Wir sind anscheinend auch noch nicht im ZPR.

Warten jetzt auch schon ein paar Wochen.
Keine Ahnung was da so lang dauert...  ???
Verliebt: 7.2.2010
Verlobt: 1.1.2014
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