Hi :)
ich würde gerne wissen wieviel das kosten würde, wenn beide einen Doppelnamen führen würden.... Da man ja dann einen neuen Namen "gründet" und somit den anderen Namen dazukaufen muss. Und weiters würd mich intessieren, wo man das dann beantragt?
Vielen lieben Dank für eure Antworten, lg
soviel ich weiß ist es laut österreichischem recht nicht möglich, dass beide einen doppelnamen führen, doppelnahmen können nur vererbt werden (etwa farber-castell als prominentes beispiel) da diese namen nicht nach der eheschließung entstanden, sondern schon geraume zeit existieren...
wir wollten auch beide einen doppelnamen führen, ist aber im österreichischen recht nicht machbar...
weitere infos hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070130.html
lg betty
Also das hätt i noch net gehört dass das net geht.....
Das würde heissen - der eine kann den doppelnamen annehmen und der andere behält seinen "alten" namen?
nein, das geht nicht. nicht in österreich. in canada ja, in manchen anderen ländern europas auch, in Ö net!
doppelnamen kann der partner annehmen, der auf seinen namen quasi verzichtet. also du heißt müller, er heißt maier, er verzichtet, nimmt doppelnamen, du bleibst müller, er maier-müller, die kinder müller....
so is das halt!
Aha... auch komisch *g*
Für mich is es aber so das ich sowieso seinen Namen annehmen werde.
Wenn schon denn schon :lol:
Danke für eure Antworten! jetzt muss ich mir was anderes überlegen *gg* lg
Wieso willst du deinen Namen und seinen Namen?
naja, wir wollten eben beide den doppelnamen, jetzt hab ma beide unsere behalten, die kinder kriegen meinen... naja...
wurde in hinblicka uf etwaige kinder so im gesetzt verankert. denn wenn ihr nen doppelnamen habt, das kind dann eben auch so heißt und später jemanden ebenfalls mit doppelnamen kennenlernt wären das dann schon 4 namen hintereinander wenn keiner "nachgibt" :)
bei uns gilt: er kann ihren namen vorne darn stellen, sie kann seinen namen vorne dranstellen - aber der andere behält jeweils nur den "hauptnamen"
bsp: herr maier heiratet frau huber, sie will seinen namen dazu: dann heißt sie maier-huber, er behält nur maier, die kinder heißen ebenfalls nur maier
Zitat von: "mara"
bei uns gilt: er kann ihren namen vorne darn stellen, sie kann seinen namen vorne dranstellen - aber der andere behält jeweils nur den "hauptnamen"
bsp: herr maier heiratet frau huber, sie will seinen namen dazu: dann heißt sie maier-huber, er behält nur maier, die kinder heißen ebenfalls nur maier
der zweite name kann sowohl voran als auch nachgestellt werden. frau huber könnte nach der hochzeit also also genausogut huber-maier heißen! :wink:
http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ehe/eheerf-namen.html
Und was ist, wenn einer der Partner schon vor der Eheschließung einen Doppelnamen hat? Kann der Ehepartner den dann annehmen?
Wenn ja, könnte einer der Partner ja vor der Hochzeit eine Namensänderung machen, dann haben mit der Hochzeit auch beide einen Doppelnamen, wenn das geht. (Teurer Spaß ist's halt.)
ehm, und was is der sinn, wenn ich den doppelnamen von meinem mann nehme? ich glaub es geht darum, dass beide namen übernommen werden, nicht um einen doppelnamen allgemein zu führen, weil das kann ich auch so, er hat halt weiterhin nur seinen namen!
Zitat von: "Betty"ehm, und was is der sinn, wenn ich den doppelnamen von meinem mann nehme? ich glaub es geht darum, dass beide namen übernommen werden, nicht um einen doppelnamen allgemein zu führen, weil das kann ich auch so, er hat halt weiterhin nur seinen namen!
Die Frage war, ob beide Partner im Zuge der Eheschließung einen Doppelnamen annehmen können. Das geht laut Gesetz nicht.
Man kann aber den Namen vom Ehepartner annehmen - und damit müsste man die Doppelnamen-Regelung umgehen können.
Also, sie heißt Müller und er Huber. Durch die Hochzeit könnte nur einer der beiden einen Doppelnamen führen. Wenn aber er vor der Hochzeit seinen Namen auf Huber-Müller ändert, müsste sie doch mit der Eheschließung seinen Namen (der dann schon Huber-Müller) lautet, annehmen können.
nette überlegung, aber nein, auch das geht nicht, weil er keinen doppelnamen wählen kann, auch wenn er sich vor der eheschließung umnennen lässt... ;)
so einfach umgehst du die regelung leider nicht... (hab mich dahingehend auch erkundigt)
Schade, aber einen Versuch war's wert! :lol: Da haben die Gesetzgeber wohl kein Türchen offen gelassen... ;)
ich bin grade völlig erschüttert!!!
Das geht wirklich nicht?? also bitte nochmal für die ganz dämlichen, also mich :P
Wenn ich Huber heisse und mein Verlobert Müller, dann können wir nicht nach der Hochzeit beide Huber-Müller heissen????
Zitat von: "lisa1980"Wenn ich Huber heisse und mein Verlobert Müller, dann können wir nicht nach der Hochzeit beide Huber-Müller heissen????
genau! das geht NICHT
Zitat von: "lisa1980"ich bin grade völlig erschüttert!!!
Das geht wirklich nicht?? also bitte nochmal für die ganz dämlichen, also mich :P
Wenn ich Huber heisse und mein Verlobert Müller, dann können wir nicht nach der Hochzeit beide Huber-Müller heissen????
NEIN
So ist es.
Folgende Auswahl gibt es:
Name des Mannes für beide - Lisa und Karl Müller
Name der Frau für beide - Lisa und Karl Huber
Jeder behält sich seinen Namen - da muss vorher der Name der Kinder bestimmt werden, kann der der Frau oder der des Mannes sein. - Lisa Huber und Karl Müller
Doppelname für einen von beiden, kann vor oder nach dem eigenen Familiennamen angehängt werden. Der "Hauptname" ist dann der Name der Kinder. -
Lisa Huber-Müller oder Lisa Müller-Huber und Karl Müller - Kinder heissen Müller
Lisa Huber und Karl Huber-MÜller oder Karl Müller-Huber - Kinder heissen Huber
Zitat von: "Betty"soviel ich weiß ist es laut österreichischem recht nicht möglich, dass beide einen doppelnamen führen
ist korrekt.