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Hochzeitsforum => Rechtliches => Thema gestartet von: Melody22 am 09.01.2008 12:59

Titel: ehevertrag
Beitrag von: Melody22 am 09.01.2008 12:59
was soll da alles drin sein?

habt ihr tips?

wir haben nämlich am montag termin beim anwalt, und ich wär gern vorbereitet.
(zeit ist geld)

danke!
lg
daniela
Titel: ehevertrag
Beitrag von: Maybe am 09.01.2008 15:03
Na, was möchtest du denn im Ehevertrag regeln?

LG
Maybe
Titel: ehevertrag
Beitrag von: waldfee am 09.01.2008 15:44
Ich würde dir vorschlagen, dass du zu einem Notar gehst. Dort lässt du dich ausreichend beraten, der erklärt dir dann was wichtig ist und was gemacht werden muss. (erste beratung ist kostenlos und unverbindlich)
Für einen Ehevertrag ist ein Notariatsakt nötig, dies kann kein Anwalt machen - natürlich kann dieser dich beraten, wenn er gut darauf spezialisiert ist.
Titel: ehevertrag
Beitrag von: Schneehexe am 09.01.2008 16:31
ich hab mich auch beim notar erkundigt. und dann hat sich herausgestellt, dass wir gar keinen brauchen! bezahlen mußte ich auch nicht, aber beim rechtsanwalt werdets wahrscheinlich zahlen müssen. lg, babs
Titel: ehevertrag
Beitrag von: Melody22 am 14.01.2008 19:23
ok, wir waren beim rechtsanwalt, ob das was kostet hat er nicht gesagt nur im ganzen 1200-1400 euro.
wir machen keinen!

lg
daniela
ps.hoffe die viertelstunde beratung ist net zu teuer! wieviel muss ich da rechnen!
Titel: ehevertrag
Beitrag von: Maybe am 14.01.2008 19:28
@Melody

sag mal,was willst du denn eigentlich regeln im Ehevertrag?

Bzw. was hat der Anwalt dir gesagt, was da drinstehen soll, dass das 1200 - 1400 € kostet?

Auf help.gv. findest du zum Ehevertrag nämlich Folgendes:

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Ehevertrag
Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.

Bei einer späteren Scheidung .  ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.

Hinweis: Eheverträge müssen grundsätzlich in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).

Folgendes kann in einem Ehevertrag beispielsweise nicht geregelt werden:

Auf den Anspruch auf Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen (insbesondere der Ehewohnung) kann im Voraus nicht rechtswirksam verzichtet werden.
Für die aufrechte Ehe kann ein gänzlicher wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt nicht vereinbart werden. Falls dieser Verzicht für den nachehelichen Unterhalt vereinbart wird, ist eine solche Vereinbarung im Fall der Sittenwidrigkeit nichtig.
Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung .  keine verbindliche Wirkung zu.
Hinweis: Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepasst werden.

TIPPFachkundige Beratung erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin .  bzw. einem Notar oder einer Notarin
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Ich wüsste nicht, was man da regeln sollte, wenn man kein großes Vermögen hat,

LG
Maybe
Titel: ehevertrag
Beitrag von: teriyake am 23.01.2008 19:20
Hi,

"unser" Onkel ist Notar, und meinte bei einem Tischgespraech mal, dass  die meisten eine voellig falsche Vorstellung haetten, was man in einem Ehevertrag ausmachen kann, da ein Grossteil gesetzlich geregelt ist, und man nicht einfach was ganz anderes machen kann...und da es den meisten ja um Unterhaltszahlungen etc geht, wird das nicht hilfreich sein, wie Maybe ja schon geschrieben hat.

Und ueberhaupt...bitte....Ehevertrag! Wer heiratet denn und rechnet damit, dass es nicht klappt! Ich finde das voellig die falsche Einstellung...!  :oops:
:cry:

LG
T
Titel: ehevertrag
Beitrag von: soda am 23.01.2008 22:21
Ja das haben sich bestimmt schon viele gedacht!
Natürlich geht man nicht davon aus, dass die Ehe zu Bruch geht, denn dann bräuchte man ja eh nicht zu heiraten! Eine 100%ige Garantie gibt es nie!

Wir werden uns auch erkundigen! Alleine schon wegen dem Haus meiner Eltern, das bald mir gehören wird!

LG claudia
Titel: ehevertrag
Beitrag von: Maybe am 24.01.2008 08:37
Zitat von: "soda"

Wir werden uns auch erkundigen! Alleine schon wegen dem Haus meiner Eltern, das bald mir gehören wird!

LG claudia

Dinge, die ein Ehepartner nachweislich während der Ehe von anderen geschenkt bekommt oder erbt, verbleiben ihm sowieso auch nach einer Scheidung und werden nciht ins Aufteilungsverfahren einbezogen. Vorausgesetzt, du lässt deinen Mann nicht auf das Haus anschreiben.

Aber sich informieren ist immer gut.

LG
Maybe
Titel: ehevertrag
Beitrag von: Nocturna am 24.01.2008 15:20
Hi,

Wir waren auch beim Notar und haben uns beraten lassen. Klar denkt man nicht an Scheidung, wenn man heiraten will, aber eins muss schon auch klar sein: man ist im Falle einer Scheidung nicht mehr so verliebt und wenn man sich nicht einigt zahlt einer der beiden mega-mäßig drauf.

Wir haben festegestellt, dass wir eigentlich nur unsere Ersparnisse regeln können, nicht aber die gemeinsame Wohnung. In unseren Fall ist der Ehevertrag dann eigentlich nur für Ersparnisse. Was wir aber tun beim Notar ist ein gegenseitiges Testament. Im Falle des Todes eines Partners, erben nämlich Kinder 2/3, der Partner nur ein Drittel. Das kann dan Brösel geben mit dem Pflegschaftsgericht, die lassen einen dann etwa nicht so leicht eine Wohnung verkaufen (auch dann nicht wenn man sich die Wohnung alleine nicht leisten kann). Aber da kann Euch der Notar mehr dazu erzählen.  :)
lG, Petra