Hi!
Wir haben schon lange beschlossen, dasss wir, wenn wir heiraten, dann nur mit Ehevertrag. Mein Zukünftiger hat eine Landwirtschaft mit Grund und Wald und will nicht, dass es im Falle einer Trennung zerrissen wird. Will ich auch nicht.
Jetzt meine Frage: kann bei diesem Vertrag eigentlich auch ich etwas hineingeben wie zum Beispiel: Höhe der Abfindung im Falle einer Trennung/Scheidung, wenn er zum Beispiel fremd geht oder so....?
Nicht dass ich davon ausgehe, dass er mir fremd geht, aber ich bin ein "Scheidungskind"
Was kann in einem solchen Vertag eigentlich noch alles geregelt werden???
LG
Hallo,
ich würde schon meinen, dass in so einen Vertrag auch deine Wünsche gehören.
An deiner Stelle würde ich mich bei einem Notar zuerst beraten lassen.
In Österreich herrscht ja z.B. das Prinzip der Gütertrennung, d.h. im Falle einer Scheidung wird nur geteilt, was innerhalb der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. Die Güter, die jeder Partner vorher hatte, bleiben auch nachher bei ihm.
Wie das bei einem gemeinsam bewirtschafteten Grund funktioniert, weiß ich aber auch nicht.
schau auch unter: http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070310.html
Lg
Angela
hallo
wir wollten ursprünglich auch einen ehevertrag machen und haben uns bei zwei anwälten erkundigt. beide sagten uns das selbe, dass es in österreich nicht nötig ist, weil sowieso alles, was in die ehe eingebracht wurde, bei dem jeweiligen partner bleibt, auch wenn in der ehe was geerbt wird. es muss nur das geteilt werden, was in der ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. bzgl. bewirtschaftung der landwirtschaft würd ich mich erkundigen. weiters kann alles, was im ehevertrag vereinbart wurde, im falle einer scheidung angefochten werden. auch wenn du jetzt sagst, ok du verzichtest bei einer trennung auf unterhaltszahlung, kannst das jederzeit anfechten. natürlich könnt ihr auch fixieren, was bei einer scheidung dir an unterhalt bezahlt wird, aber auch das wiederum kann dein mann dann anfechten. drum wurde uns erklärt, dass es reine geldverschwendung ist, einen ehevertrag aufzusetzen, da er sowieso anfechtbar ist und alles dann anders sein kann, was damals vereinbart wurde. wir haben daraufhin keinen gemacht. bzgl. der bewirtschaftung würd ich mich erkundigen, ob das dann zu teilen wäre.
lg
beim onkel ist notar und wir haben mit ihm schon gesprochen und er meint in den seltesten fällen ist ein ehevertrag sinnvoll, die punkte wurden eigentlich eh schon erwähnt.
nur das mit seinem sohn aus einer vorherigen beziehung gehört geregelt. hat aber im prinzip mit dem heiraten nichts zu tun.
ich war auch beim anwalt und hab mich erkundigt da wir beide eigentum besitzen, aber er hat mir das gleiche gesagt - ein ehevertrag kostet nur viel, ist sehr selten sinnvoll, alles was wir als eigentum einbringen würde uns auch nach einer scheidung noch als eigentum gehören (außer man lässt den ehepartner ins grundbuch schreiben, was man ja nicht muss nur weil man heiratet), und eben auch das die punkte im ehevertrag sowieso wieder angefochten werden können....
lg vero
wir haben am standesamt so ein hefterl bekommen, wo drinnen steht das nur gemeinschaftlich erwirtscahftetes geteilt wird, außer der gmeinsame wohnsitz.
wir werden in meinem haus wohnen.
ist da ein vertrag sinnvoll?
muss es eigentlich immer lgeich ein ehevertrag sein?
kann das der notar nicht einfach nur so aufsetzten?
"Ausgenommen wird hier die gemeinsame Wohnung: Auch als Eigentümer darf ein Ehegatte nicht ohne weiteres über die Wohnung bestimmen und so das Wohnrecht des anderen Ehepartners gefährden."
das hab ich grade dazu gefunden. Also so wie ich das verstehe, heißt das nur, dass du in eurem Fall das Haus nicht so ohne weiteres verkaufen kannst bzw. ihn nicht einfach so rausschmeißen kannst - aber nicht, dass er im Falle einer Scheidung anrecht auf die Hälfte vom Haus oder so hätte
vielleicht kennt sich aber jemand anderes noch besser mit dieser Materie aus, würde mich nämlich auch interessieren, da bei uns die Wohnung meinem Verlobten gehört und wir ansonsten auch einen Ehevertrag aufgrund dessen machen würden
Zitat von: Jana am 21.07.2009 19:04
beim onkel ist notar und wir haben mit ihm schon gesprochen und er meint in den seltesten fällen ist ein ehevertrag sinnvoll, die punkte wurden eigentlich eh schon erwähnt.
nur das mit seinem sohn aus einer vorherigen beziehung gehört geregelt. hat aber im prinzip mit dem heiraten nichts zu tun.
Das ist bei uns genau gleich. Ein Ehevertrag macht keine Sinn (lt. Notar) und wg. seiner Tochter ist alles geregelt, hat aber nichts mit der Eheschließung zu tun.
Wer im Grundbuch steht, dem gehört es auch,
also kann man es ihm nicht wegnehmen...
@nikkiy: Wie meinst das warum wollt ihr einen Ehevertag? Wenn die Wohnung ihm gehört und auf seinen Namen lauft, dann hast du kein Anrecht drauf und musst dann dir ne andere suchen....Oder willst dann eben einen Ehevertrag dass das nicht passieren kann...?
Ich find einen Ehevertrag auch eher unnötig.
Achja, und eine Klasel einfügen lassen das du ne Abfindung bekommst wenn er fredmgeht, ist glaube ich gesetzlich nicht möglich...!
Ich denk immer wenn man sich mal geliebt hat und beide Parteien auch nur ein bisschen Anstand haben, das man das auch friedlich lösen kann...
na das mit der Wohnung ist halt eben die Frage, weils da ja offenbar eine Ausnahme gibt für die gemeinsame Wohnung - das war ja auch die Frage von Sunny - aber ich bin halt auch keine Juristin und weiß deshalb nicht so genau ob das eben so gemeint ist, dass er mich quasi nicht einfach rausschmeißen kann, oder ob die Wohnung eine generelle Ausnahme ist, und somit dann auch geteilt werden müsste
Zitat von: nikky_ am 12.05.2011 18:41
na das mit der Wohnung ist halt eben die Frage, weils da ja offenbar eine Ausnahme gibt für die gemeinsame Wohnung - das war ja auch die Frage von Sunny - aber ich bin halt auch keine Juristin und weiß deshalb nicht so genau ob das eben so gemeint ist, dass er mich quasi nicht einfach rausschmeißen kann, oder ob die Wohnung eine generelle Ausnahme ist, und somit dann auch geteilt werden müsste
Also wenns seine Wohnung ist, dann kann er dich rausschmeißen. ABER es muss gewährleistet sein, dass du ein Dach überm Kopf hast, sprich nicht auf der Straße oder unter der Brücke schlafen musst. Du hast Wohnrecht bis du eine Unterkunft gefunden hast. Aber er kann halt bleiben und DU musst dir dann was suchen.
Aber, ich will mal so sagen: Wenn ihr euch zur Scheidung entschließt, dann glaube ich kaum das du noch länger in seiner nähe sein willst, und dann eh zu ner Freundin gehst...
Ich denke du würdest davon nicht mal Gebrauch machen...glaub ich...
ich glaub eh auch, dass es vom Gesetz her so gemeint ist, aber ganz sicher bin ich mir da eben nicht, und sunny offenbar auch nicht, darum auch die Frage
Zitat von: nikky_ am 12.05.2011 19:10
ich glaub eh auch, dass es vom Gesetz her so gemeint ist, aber ganz sicher bin ich mir da eben nicht, und sunny offenbar auch nicht, darum auch die Frage
Mhm also ich bin mir da eigtl schon sicher...
Wenn net ne Rechtsberatung ist bestimmt billiger als en Ehevertrag... ;-)
Danach habt ihr auf jeden Fall Gewisseheit...
hmmm was kostet es denn wenn man zum notar geht und nachfragt?
oder muss ma da zu einem Anwalt gehen?
in meinem fall ist es mein haus, das ich allein bezahlt habe und allein grundbuch stehe...
und das man sich friedlich und vernüftig trennt bezweifel ich in den meisten fällen....
schon komisch jetzt schon über eine scheidung nach zudenken?!?!?!
Zitat von: redperfection am 12.05.2011 18:36
Wer im Grundbuch steht, dem gehört es auch,
also kann man es ihm nicht wegnehmen...
@nikkiy: Wie meinst das warum wollt ihr einen Ehevertag? Wenn die Wohnung ihm gehört und auf seinen Namen lauft, dann hast du kein Anrecht drauf und musst dann dir ne andere suchen....Oder willst dann eben einen Ehevertrag dass das nicht passieren kann...?
Ich find einen Ehevertrag auch eher unnötig.
Achja, und eine Klasel einfügen lassen das du ne Abfindung bekommst wenn er fredmgeht, ist glaube ich gesetzlich nicht möglich...!
Ich denk immer wenn man sich mal geliebt hat und beide Parteien auch nur ein bisschen Anstand haben, das man das auch friedlich lösen kann...
wie schon mehrere geschrieben haben ist sowieso im falle einer scheidung im prnzip alles was in einem ehevetrag steht anfechtbar, somit erachte ich ihn jetzt nicht als soooo sinnvoll...
allerdings was du geschrieben hast, dass wenn man sich geliebt hat, dass man das auch friedlich lösen kann. ich mein ich wünsche es jedem, der sich scheiden lässt, allerdings glaube ich sieht das in der realität leider anders aus, ich glaube die wenigsten trennen sich dann im einvernehmen und friedlich...
Zitat von: xSunnyx am 13.05.2011 07:36
schon komisch jetzt schon über eine scheidung nach zudenken?!?!?!
Finde das auch paradox, aber anscheinend gehört das heute dazu.
Naja so ist es auch nicht!
Mann kann im Ehevertrag schon einige Dinge festhalten, die dann auch bei der Scheidung nicht anfechtbar sind!
Z.Bsp, wenn jeder ein eigenes Konto hat, dann sollte man schon festlegen, dass im Falle einer Schade, das nicht in die Aufteilungsmasse kommt!
Ebenso wenn man gemeinsam ein Haus hat!
Hab mich da beraten lassen von einer Richterin, da bei uns ein Ehevertrag gemacht wird, da ich selbständig bin und daher im Sinne der Firma es schon besser ist, wenn alles geregelt wird!
Finde jetzt auch den Ehevertrag nicht unromantisch! So sehr man sich jetzt liebt, weiß man nicht wie sich der Mensch entwickelt im Falle einer Scheidung! Man kann nie in einem Menschen reinschaun, wie der in 20 Jahren zum Beispiel ist!
Mein Schatz und ich waren uns da immer schon völlig einig, dass wir einen Ehevertrag machen!
Zitat von: W4-Braut am 13.05.2011 11:10
Naja so ist es auch nicht!
Mann kann im Ehevertrag schon einige Dinge festhalten, die dann auch bei der Scheidung nicht anfechtbar sind!
Z.Bsp, wenn jeder ein eigenes Konto hat, dann sollte man schon festlegen, dass im Falle einer Schade, das nicht in die Aufteilungsmasse kommt!
Ebenso wenn man gemeinsam ein Haus hat!
Hab mich da beraten lassen von einer Richterin, da bei uns ein Ehevertrag gemacht wird, da ich selbständig bin und daher im Sinne der Firma es schon besser ist, wenn alles geregelt wird!
Finde jetzt auch den Ehevertrag nicht unromantisch! So sehr man sich jetzt liebt, weiß man nicht wie sich der Mensch entwickelt im Falle einer Scheidung! Man kann nie in einem Menschen reinschaun, wie der in 20 Jahren zum Beispiel ist!
Mein Schatz und ich waren uns da immer schon völlig einig, dass wir einen Ehevertrag machen!
ich seh das auch so. Natürlich habe ich vor mit meinem Partner für immer zusammen zu bleiben - sonst würd ich ja gar nicht erst heiraten - aber ich kann trotzdem nicht wissen was später mal ist, und Garantie gibts nunmal keine im Leben; ich finde es gehört einfach dazu sich auch rechtlich abzusichern - das hat nichts mit unromantisch oder so zu tun, sondern einfach mit einer vorausschauenden, erwachsenen Entscheidung.
Zitat von: W4-Braut am 13.05.2011 11:10
Naja so ist es auch nicht!
Mann kann im Ehevertrag schon einige Dinge festhalten, die dann auch bei der Scheidung nicht anfechtbar sind!
Z.Bsp, wenn jeder ein eigenes Konto hat, dann sollte man schon festlegen, dass im Falle einer Schade, das nicht in die Aufteilungsmasse kommt!
Ebenso wenn man gemeinsam ein Haus hat!
Hab mich da beraten lassen von einer Richterin, da bei uns ein Ehevertrag gemacht wird, da ich selbständig bin und daher im Sinne der Firma es schon besser ist, wenn alles geregelt wird!
Finde jetzt auch den Ehevertrag nicht unromantisch! So sehr man sich jetzt liebt, weiß man nicht wie sich der Mensch entwickelt im Falle einer Scheidung! Man kann nie in einem Menschen reinschaun, wie der in 20 Jahren zum Beispiel ist!
Mein Schatz und ich waren uns da immer schon völlig einig, dass wir einen Ehevertrag machen!
In deinem Fall find ich das mehr als verständlich und auch nötig einen ehevertag zu machen...!
Immerhin hast du ja Vermögenswert, wie deine Firma und so...!
Aber im Normalfall, wenn man keine großen Vermögenswerte hat, lohnt sich das nicht...
Ich find des au nicht unromantisch oder so...des ist halt nunmal im Leben so dass man für nix ne Garantie hat im Leben....
Alos wie gesagt, bei großen Vermögenswerten würd ich des auch machen...
Aber so wies jetzt ist, noch kein gemeinsames Haus, oder ähnliches würd ichs net machen...weil ich denk da lohnt es sich net...
Also mir hat bei meiner ersten Hochzeit ein Anwalt erklärt, dass ein Ehevertrag in Österreich keinen Sinn hat, da man keinen Vertrag "gegen österreischisches Recht" abschließen kann - soll heißen: egal was man will, man kann in den Vertrag nichts hinein schreiben, dass österr. Gesetzen zuwider läuft - und unser Scheidungsrecht regelt sehr genau wem was wann wie zusteht.
also hier wurde eh schon alles gesagt. Was einem vorher gehört hat, gehört einem auch nach der Trennung. Alle gemeinsam während der Ehe erwirtschafteten Güter/Waren/Gelder müssen getrennt werden. Bei einem Bauernhof würd ich da eher vorsichtig sein. Ein Bauernhof wird wahrscheinlich wie eine Firma anzusehen sein. Im Falle einer Trennung wird errechnet werden, was im letzten Jahr "Umsatz" gemacht wurde und das dann eben aufgeteilt, bzw. ausbezhalt. Klar kommts drauf an welche Art von Bauernhof. N großer Viehbauer der jährlich ich weiß nicht wieviel neue Kühe hat würd ichs mir schon überlegen, n Kleinbauer mit einer Kuh macht wahrscheinlich weniger Sinn.
Aber eben in so einem Fall bitte ab zum Anwalt und nachfragen.
Denn vergesst nicht dass gerade bei einer großen Landwirtschaft es schnell zu sehr hohen Anschaffungen kommen kann und dann is es nicht toll, wenn man das aufteilen muss(neuer Traktor, Mähdrescher, diverse Maschinen, Arbeitsmaterial,......)
also grundsätzlich ist es während aufrechter ehe so, dass das prinzip der gütertrennung vorherrscht, es gehört also jedem das, was er in die ehe einbringt. einen ehevertrag könnte man nur dahingehend abschließen, dass man von vornherein gütergemeinschaft vereinbart.
bei einer scheidung kommt es ganz automatisch zur gütergemeinschaft. ausgenommen ist das, was in die ehe eingebracht und ererbt wurde und natürlich alle firmen und so. die große ausnahme ist die ehewohnung (oder das haus), denn hier wird nach dem dringenden wohnbedürfnis entschieden.
der richter hat im (streitigen) scheidungsverfahren sehr viel "macht" und kann sehr "willkürlich" über die güterzuteilung entscheiden. wobei es natürlich auch immer auf die verschuldensfrage ankommt.
bei einer einvernehmlichen (außerstreitigen) scheidung, kann man sich nur scheiden lassen, wenn man die ehegüter schon aufgeteilt hat und vereinbarungen über unterhalt (und kindesunterhalt) geschlossen hat.
ich hoff das is halbwegs verständlich... wenn ihr noch was genaueres wissen wollt, kann ich auch gerne nachschauen, hab jetzt nur das buch nicht da...
eben, die Ehewohnung ist ausgeschlossen. Da bringt ein Ehevertrag sehr wohl etwas. Mein GG hat sich eine Wohnung gekauft für uns vor nicht ganz 2 Jahren. Da ein Teil von seinem Vater gesponsert wurde, möchte der Vater meines GG und mein GG selbst die Wohnung absichern. Wir werden drin wohnen und deswegen wäre im Fall einer Scheidung auch gegeben, dass mir ein Teil zugesprochen wird. Mit einem Ehevertrag kann er das ausschliessen. Er kann aber nicht ausschliessen, dass ich dort ein Wohnrecht bekomme. Wir haben uns jetzt einmal gegen einen Ehevertrag ausgesprochen, da wir eventuell in 2 -3 Jahren eh in ein Haus ziehen wollen. Und für die kurze Zeit zahlen sich die Notarkosten nicht aus. Er will aber, dass ich dann fürs Haus (wo er dann den Betrag der Wohnung reinvestiert) einen Vertrag unterschreibe. Wenn ihm das wichtig ist, mache ich das natürlich auch dann noch.
Aja, und wo ein Ehevertrag sehr wohl viel bringt ist wenn die Person eine Firma hat. Bei Freunden ist es so. Er leitet die Familienfirma weiter und hat hier um den Familienbesitz zu schützen auch einen Ehevertrag gemacht.
naja, eben nicht... weil der richter bei einer streitigen scheidung die ehewohnung (oder das haus) jedem zusprechen kann... und da hilft auch ein vertrag nix, weil das recht hier nicht dispositiv sondern zwingend ist (vergleichbar mit: du kannst mit deinem arbeitgeber auch nicht vertraglich vereinbaren, dass er dir die überstunden im fall einer kündigung nicht zahlen muss, oder dass eine schenkung ohne direkte übergabe ohne notariatsakt gültig ist....)
das heißt eben, dass ihr jetzt einen vertrag machen könnt so viel ihr wollt, im ernstfall einer streitigen scheidung hilft das aber auch nicht, weil es gegen das gesetz ist!
aha, interessant. Dann erzählen aber Notare einen kompletten Schwachsinn. Und mein GG hat mit 3 Notaren verglichen was die sagen.
naja, für den notar is es halt geld, kein wunder das die wollen, dass ihr da einen vertrag macht...
aber was ich euch noch empfehlen kann is zum amtstag eines bezirksgerichtes in euer nähe zu gehen und zu fragen... dort will euch sicher niemand was verkaufen...
Wie gesagt haben wir das Thema auf Eis gelegt bis zum Hauskauf. Dann werden wir uns sicher nochmal ausreichend informieren. Bin schon gespannt.
wir haben vor unserer hochzeit einen infoabend auf der volkshochschule besucht, der sehr interessant war:
http://www.vhs.at/vhs20_kurskategorien.html?hkat=Politik-und-Gesellschaft&skat=2005&kursid=272235994&cf=vkal&month=10&vday=2012-10-24&month=10&year=2012&cHash=
(nur ein beispiel, gibts an verschiedenen vhs)
dort hat man die möglichkeit, alles zu fragen, was einem auf dem herzen liegt. ich hab's gut gefunden, obwohl das thema scheidung natürlich sehr dominant war ;)
Es wurde zwar schon seit einigen Tagen nicht's mehr zu dem Thema geschrieben, aber ich will nicht gleich ein Neues beginnes.
Mein Verlobter und ich heiraten 2015 und informieren und schon mal frühzeitig über alles.
Bekannte haben uns gesagt, dass mit einem Ehevertrag auch festgehalten werden kann, dass im Falle einer Scheidung danach keiner den anderen im Krankheitsfall pflegen bzw. finanziell erhalten muss?! Für mich erscheint dass irgendwie nicht notwendig, doch wer weiß schon wie es in vielen Jahren in einem Menschen aussieht?
(Natürlich wie schon oft genug erwähnt - denken wir beide nicht über eine Scheidung nach - aber viele haben sicherlich schon mal eine Trennung von vergangenen Lieben durchgemacht und die waren dann auch nie so einfach wie vorher gedacht)
Danke schon mal für eure Antworten.
Liebe Grüße, Tanja
Zitat..dass im Falle einer Scheidung danach keiner den anderen im Krankheitsfall pflegen bzw. finanziell erhalten muss?! Für mich erscheint dass irgendwie nicht notwendig, doch wer weiß schon wie es in vielen Jahren in einem Menschen aussieht?
Tja, wenn man jetzt heiratet und nach 2 Jahren lässt man sich scheiden und man hat keinen Ehevertrag, kann der andere, wenn er nicht arbeiten geht, vom anderen Unterhalt fordern. Sowas wird man vermutlich in einem Ehevertrag regeln können.
Zitat von: hochzeitsduo am 30.12.2013 23:01
Tja, wenn man jetzt heiratet und nach 2 Jahren lässt man sich scheiden und man hat keinen Ehevertrag, kann der andere, wenn er nicht arbeiten geht, vom anderen Unterhalt fordern. Sowas wird man vermutlich in einem Ehevertrag regeln können.
jop!
Auch wenn es unromantisch ist, man sollte das machen. Man weiss ja nie.
stimmt, ein Ehevertrag ist wirklich was total unromantisches. Aber in der heutigen Zeit wo jede 2. Ehe wieder geschieden wird sollte man halt auch an sowas denken. Wegen Vermögen einen Ehevertrag zu machen ist eh sinnlos. Alles was vor der Ehe dir gehört hat gehört auch nach der Ehe dir. Nur das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen muss im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden.
Ah das hört sich logisch an. Dann werden wir uns da mal informieren. Ich weiß ist total unromantisch aber eine Trennung erfolgt wenn eher selten uneinig. Wenn man aber darüber nachdenkt, dass man aus jetziger Ausgangssituation für den Partner auch nach einer Trennung eigentlich nur das Beste möchte, dann macht so ein Vertrag doch schon etwas mehr Sinn ;-)
Danke euch für die Nachrichten.
LG Tanja
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass ein Ehevertrag stets möglichen Anfechtungen ausgesetzt ist, da er in manchen Fällen auch schnell sittenwidrig sein kann.
Für mich kommt ein Ehevertrag nicht in Frage. Allerdings gibt`s bei mir auch nicht viel zu holen und das wird sich ein Leben lang wohl auch nicht großartig ändern.