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Allgemein => Plauderecke & Smalltalk => Thema gestartet von: Betti2011 am 20.12.2011 15:03

Titel: einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 20.12.2011 15:03
hallo ihr lieben :)

ich hätt mal eine frage die überhaupt nichts mit dem thema hochzeit zu tun hat.

wir haben gestern eine anonymverfügung bekommen (was für ein wunderschönes weihnachtsgeschenk). an diesem tag zu dieser zeit war ich aber bereits mit dem auto in der steiermark und soll in wien irgendwo links abgebogen sein wo ichs eigentlich nicht hätte dürfen.
wir sind uns 10000000%ig sicher, dass wirs NICHT waren.

Jedenfalls hat jetzt mein mann mal bei der polizei angerufen und wir müssen jetzt 4 wochen warten bis es zu einem verwaltungsstrafverfahren kommt und erst dann dürfen wir einspruch erheben. wir wollten einfach nur fragen welcher autotyp und farbe das gewesen sein soll dann hätte sich das gleich geklärt. aber auch das dürfen sie uns scheinbar nicht sagen, erst wenns eine verwaltungsstrafe ist.

und jetzt wissen wir nicht was wir tun sollen. sicher da gehts nur um 35€. überlegen auch es einfach zu bezahlen aber irgendwie geht das gegen mein prinzip. warum für was zahlen was ich nicht getan hab? aber sobald es ein verwaltungsstrafverfahren wird wirds schon mal teurer.

was passiert wenn wir da einspruch erheben? also wie gehts dann weiter? ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die uns wegen 35€ vor gericht ziehen aber "na gut dann lass mas halt" werdens auch nicht sagen.

kennt sich da irgendwer aus damit? oder hatte schon mal so eine situation?
achja...wir haben keine rechtsschutzversicherung.

lg betti
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: bride1212 am 20.12.2011 15:09
Habt ihr schon bei Öamtc und/oder Arbö nachgefragt - die können da sicher weiterhelfen mit einer Auskunft!
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 20.12.2011 15:18
nein nachgefragt haben wir noch nicht. sind aber eh öamtc-mitglied. werden wir mal machen. danke!

was wir uns halt einfach fragen...haben wir überhaupt eine chance oder nicht? total blöd weil wir wollen für nichts zahlen was wir nicht begangen haben. keine 35€ aber schon gar nicht mehr dann :(
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: bride1212 am 20.12.2011 15:28
Ich glaube das können euch die Öamtc-Juristen am besten beantworten.

Ich versteh schon, wegen 35 € will man vielleicht nicht den Mörder-Aufstand machen, aber ich finde es geht auch um ein Prinzip, ihr könnt nicht für etwas belangt werden, das ihr nicht getan habt (ist zumindest meine Vorstellung von Gerechtigkeit!)
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 20.12.2011 15:36
also öamtc meint es könnte problematisch sein wenn wir als zeugen nur meine eltern haben (zu denen ich in die stmk gefahren bin) und er meinte familie ist halt als zeuge nie so glaubhaft.
aber ich hatte am späten nachmittag noch eine reitstunde (weiß aber nicht mehr genau wann) und da meinte er das sollte dann passen wenn die reitlehrerin aussagen würde. aber ich denk ich hatte so um 4 stunde und dann würde es sich auch ausgehen, dass ich um 1 noch in wien war (als die straftat begangen wurde).
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: hach am 20.12.2011 16:20
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Schnecky am 20.12.2011 16:24
@ hach


Zitat von: Betti2011 am 20.12.2011 15:03

achja...wir haben keine rechtsschutzversicherung.

lg betti

@betti ich würds an eurer Stelle drauf ankommen lassen und nicht zahlen. Ihr wart es nicht also wird auch nix bezahlt =)
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: hach am 20.12.2011 16:38
Zitat von: Schnecky am 20.12.2011 16:24
@ hach


@betti ich würds an eurer Stelle drauf ankommen lassen und nicht zahlen. Ihr wart es nicht also wird auch nix bezahlt =)

Hoppla, übersehen...

Also ich würde das nicht machen... recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe...
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Veilchen123 am 20.12.2011 16:40
Hast du eventuell noch irgendwelche Kassenzettel oder Essensrechnungen, wo das Datum und die Uhrzeit draufstehen? Oder warst du wirklich nur bei deinen Eltern und bei der Reitstunde?

Ansonsten würd ich die 35€ einfach zahlen und gut sein lassen...lieber 35€ zahlen, als dann vor Gericht verlieren wegen Mangel an Zeugen und dann mehrerer hundert € zahlen :(

Hatte mal vor einigen Jahren ein ähnliches Problem, da haben mir die lieben Herren mit Kappe was am Auto beanstandet, was gar nicht stimmte. Aber da es "nur" ein Betrag von 40€ ausmachte, hab ich's doch bezahlt, dafür war mir dann der Aufwand einfach zu groß. (Hätte ja dann von einem Sachverständigen geklärt werden müssen usw.)

Würd mich da vorher echt noch genau erkundigen und überlegen, ob sich der ganze Aufwand wegen 35€ lohnt... :-\
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: julia2006 am 20.12.2011 16:50
Also mir ist das gleiche auch mal passiert - ich wäre angeblich in Wien zu schnell gefahren, war zu dem Zeitpunkt aber in der Arbeit in meiner Heimatstadt in OÖ   :o
Auf jeden Fall hab ich dann dort angerufen (unter der Telnr. die draufgstanden ist) und die Dame hat dann kurz nachgesehen und gleich gmeint: Entschuldigung, das war ein Irrtum!

Keine Ahnung wie das damals zugegangen is, vielleicht haben sie haben beim Kennzeichen oder so was vertauscht..
Hoffentlich klärt sich das Ganze bei dir auch auf!
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: bride030911 am 20.12.2011 17:01
ich denke, ich würde die 35 euro auch zahlen. da ärgerst du dich einmal und die sache ist erledigt.

mein mann hat seit 4.12.2010 eine anzeige laufen, bis heute gibts trotz mehrmaliger vorladungen und zeugenaussagen keine lösung. er hat nämlich am 4.12.2010 einer jungen autofahrerin auf schneefahrbahn die spur weggenommen. der verwaltungsapparat kann sich ganz schön lang mit unwichtigen dingen beschäftigen....... die haben sicher einen längeren atem als du. und wer weiß, was da wirklich auf dich zukommt, wenn sie das ganze zu zelebrieren beginnen - du hast keine RSV.
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 20.12.2011 18:29
also wir haben jetzt beschlossen wir lassens drauf ankommen! wir habens nicht getan also zahl ma nicht und aus. aber uns ist bewusst, dass wir damit auch einfahrn können.
eigentlich sollte es sich aber dann doch schnell klären wenn in dem akt die autofarbe und marke steht.

was mich wundert...julia2006 hat ja geschrieben bei ihr hat sich das einfach nach einem anruf geklärt und mir haben das auch 2 freundinnen gesagt. aber bei uns geht das nicht!? der vater einer bekannten ist polizist und der hat unseren akt "angeschaut" meinte aber er kommt nicht rein weils noch nur eine anonymverfügung ist und kann uns so auch nicht sagen ob drinnensteht welche farbe das auto hatte. komisch. weil würden wir nur das wissen, das da drinnensteht das auto war zb rot, dann könnten wir ohne sorgen einspruch erheben. wobei es ja schon ein großer zufall wäre, dass es auch ein schwarzer skoda fabia war der noch dazu ein sehr ähnliches kennzeichen hat :)

achja und rechnungen oder so hab ich leider gar keine von dem tag :( war der feiertag und da hab ich nichts gemacht außer tanken (in der früh in wien), mann in die arbeit bringen und dann direkt in die steiermark fahren und dann reiten gehn (leider erst um 5 wie mir die reitleherin vorher gesagt hat :()
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: flugmausmama2009 am 20.12.2011 19:33
Ich würde mich ärgern ABER bezahlen - Gerichtskosten können so derart in die höhe gehen und sich ewig ziehen - zeugen hast auch nicht gerade die besten (sorry ich meine von der Glaubhaftigkeit vorm Gericht)...
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Scapula am 20.12.2011 20:44
Betti, uns ist das auch mal passiert. Eigentlich ist ja der GEdanke schon irre, dass man, obwohl
man falsch beschuldigt wird, einen Gegenbeweis bringen muss....
Naja, um es kurz zu machen, wir haben damals nix gezahlt und bekamen bis heute keine
Strafanzeige.
Ich wollte es einfach darauf ankommen lassen, vor allem, weil ich echt den Glauben an das
Rechtssystem verloren habe (oder den Rest davon ;D). Da kann ich ja jede Person, die ich nicht
mag, einfach so denunzieren..... kopfkratz...

Die Menschen vom ÖAMTC haben jedoch auch zum Zahlen geraten, außer man hat einen handfesten
Beweis, dass man zur "Tatzeit" woanders war (Arbeit z. B.).

LG
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Katharina2012 am 29.12.2011 16:09
Hallo Betti!

Ich halt dir die Daumen, dass das positiv ausgeht.
Vorstellen könnte ich mir sogar, dass man euch bei so einem Verfahren eher wohlgesonnen ist, als bei einer teureren Straftat. Quasi "zwar ist nur die Familie Zeuge, aber es sind eh nur 35 Euro, glauben wir's halt".

Seltsam finde ich, dass man euch gar keine Auskünfte zum Auto geben wollte...
ist das denn normal?
Möglicherweise wieder so ein typischer Schmäh, damit die meisten dann eben doch zahlen, damit die Sache erledigt ist.  :-\
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: glöckchen85 am 05.01.2012 21:31
Was habt ihr nun eigentlich unternommen, Betti? Oder hat sich die Sache aufgeklärt??
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 09.01.2012 12:10
Zitat von: glöckchen85 am 05.01.2012 21:31
Was habt ihr nun eigentlich unternommen, Betti? Oder hat sich die Sache aufgeklärt??

wir warten....nächste oder übernächste woche sollt dann mal die lenkererhebung oder die verwaltungsstrafe kommen. und dann erheben wir einspruch.
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Mäuschenbraut12 am 10.02.2012 21:10
Und, habt ihr was bekommen? Bin ja neugierig  ;D
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 11.02.2012 11:32
ja wir haben die strafe bekommen. vor 1,5 wochen sowas.
wir haben beschlossen...wenn es zufällig so ist, dass autofarbe und marke übereinstimmen mit unserem auto dann zahlen wir die strafe weil wir echt keine guten zeugen und beweise haben und bevor wir da ewig herumstreiten...auch wenn wir da drauf gezahlt hätten weil die anonymverfügung ja billiger war.

mein mann hat dann gleich angerufen und gefragt wegen farbe und marke und tadaaaaaa es war ein grauer vw (wir haben einen schwarzen skoda). somit haben wir jetzt einspruch erhoben. haben aber bisher  noch keine antwort bekommen. aber eigentlich können wir da nur gewinnen :)
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: hach am 14.02.2012 09:15
Zitat von: Betti2011 am 11.02.2012 11:32
ja wir haben die strafe bekommen. vor 1,5 wochen sowas.
wir haben beschlossen...wenn es zufällig so ist, dass autofarbe und marke übereinstimmen mit unserem auto dann zahlen wir die strafe weil wir echt keine guten zeugen und beweise haben und bevor wir da ewig herumstreiten...auch wenn wir da drauf gezahlt hätten weil die anonymverfügung ja billiger war.

mein mann hat dann gleich angerufen und gefragt wegen farbe und marke und tadaaaaaa es war ein grauer vw (wir haben einen schwarzen skoda). somit haben wir jetzt einspruch erhoben. haben aber bisher  noch keine antwort bekommen. aber eigentlich können wir da nur gewinnen :)

Na bitte :)
So gehts auch.
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Susanne2012 am 14.02.2012 14:10
hat sich wieder etwas getan?
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Mirune am 14.02.2012 16:20
würde mich auch interessieren :D

das ist ja genauso spannend wie meine mordakten auf arbeit ^^ die zivilabteilung ist einfach interessanter (glaub ich)
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: linda1982 am 14.02.2012 17:03
Ja das kenne ich, bei meinem gg war das auch einmal so, er hat es bis zur verhandlung kommen lassen, zeugen hatte er auch nur ein familienmitglied. aber beim verhör hatte sich der polizist an einem blauen fiat erinnert- und meiner hatte damals einen silbernen kombi skoda. somit brauchte seine zeugin nicht mehr aussagen und der fall war gewonnen. aja, er hat die strafverfügung bis zu 16 wochewn hinausgezogen oder so, dann kannst du akteneinsicht beantragen...
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Betti2011 am 15.02.2012 11:20
nein gibts nichts neues. ahh doch...mein mann hat angerufen "wies jetzt ausschaut!?" weil wir halt noch keine antwort bekommen haben. die nette dame meinte aber nur "sie sind nicht der einzige der einspruch erhebt! sie bekommen schon eine antwort von uns!"

also die akteneinsicht haben wir ja quasi schon. telefonisch wurde uns eben mitgeteilt, das im akt ein grauer vw vermerkt ist und der polizist wird mir wohl nicht erklären, dass es ja mal passieren kann das man farbe und marke nicht erkennt aber die nummertafel 100%ig stimmt :)

trotzdem bin ich schon gespannt auf die antwort. ob da jetzt einfach kommt: "ja war ein irrtum und strafe aufgehoben!" oder keine ahnung was sonst :)
Titel: Re:einspruch verwaltungsstrafe
Beitrag von: Maybe am 22.02.2012 10:52
Zitat von: Betti2011 am 15.02.2012 11:20
trotzdem bin ich schon gespannt auf die antwort. ob da jetzt einfach kommt: "ja war ein irrtum und strafe aufgehoben!" oder keine ahnung was sonst :)

Das kann ich dir sagen, wie die Antwort aussehen wird:
Das Verfahren wird eingestellt, und das bekommst du von einer ganz anderen stelle (höchstwahrschenlich der, wo du dein Auto angemeldet hast) kommentarlos mitgeteilt. Auch ohne einer konkreten Rückfragemöglichkeit, d.h. keine Telefonnummer und auch keine lesbare Unterschrift. Mit diesem Vorgehen vermeiden sie nämlich, dass jemand einen Fehler eingestehen müsste oder gar eine Entschuldigung schreiben müsste. Ich hatte sowas einmal wegen einer Anonymverfügung wegen angeblich vergessener Parkuhr in der (gebührenfreien!!!!) Kurzparkzone.
Anonymverfügung von der BH Perg, Verwaltungsstrafe der BH Perg, Einstellung des Verfahrens Bundespolizeidirektion Linz!