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Hochzeitsforum => Rechtliches => Thema gestartet von: claudsch am 29.09.2006 09:46

Titel: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: claudsch am 29.09.2006 09:46
mich würd mal interessieren, ob man irgendwas von den horrenden hochzeitskosten von der steuer absetzen kann, beim jahresausgleich!?
ein arbeitskollege hat mir kürzlich diesen tip gegeben, hab ihn allerdings nicht näher danach gefragt, aber neugierig hätts mich trotzdem gemacht, weiß von euch jemand darüber bescheid!?  :?:
Titel: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: mara am 29.09.2006 10:10
die hochzeit selber nicht. sollte einer von euch selbstständig sein kann man natürlich einzelne rechnungen "umschreiben"... :wink: und derjenige kann sie dann absetzen.
Titel: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: Jasmin24 am 29.09.2006 10:47
Hallo

Ich weiss von einer Bekannten das man die Hochzeit beim Steuerausgleich angeben kann und auch etwas retour bekommt. Sie hat das vor zwei Jahren gemacht und es war kein Problem.
Weder sie selbst noch ihr Mann sind selbstständig.
Die wenigsten wissen das dies möglich ist,darum wird es kaum in Anspruch genommen.
Selbstverständlich darf man sich keine "wahnsinns" hohe Summe erwarten.


Am besten beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Fragen - kostet ja nichts.

Lg Jasmin
Titel: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: mara am 29.09.2006 14:35
mhhh....das würde bedeuten das unser steuerberater ein anfänger ist und das kann kaum sein (da er seit 20 jahren große firmen betreut). laut ihm keine chance mehr seit ein paar jahren das als außergewöhnliche belastung abzusetzen. einzige ausnahme angeblich wenn geheiratet wird aus gesundheitlichen gründe, es gibt ja da so nen paragraphen das wenn zb am sterbebett getraut wird auch der standesbeamte nur die grundabgabe verlangen darf oder so. in dem fall ja. aber in so einem fall fürchte ich hat man andere probleme  :cry:

gleiches hat mir auch meine freundin gesagt die in einer steuerberaterkanzlei tätig ist, zwar für personalwesen aber lernen musste sie das trotzdem.

aber fragen kostet ja wirklich nix, immer lieber 3 meinungen einholen anstatt etwas geld an den staat zu verschenken!
Titel: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: Bör am 08.10.2006 19:05
hi

ich bin gerade im prüfungsverfahren zum steuerberater und ich kann dir versichern, dass es KEINE möglichkeit gibt, die kosten für die hochzeit in irgendeiner art und weise steuerlich zu berücksichtigen (ich habe selbst schon verzweifelt nach einer solchen möglichkeit gesucht... ;-)  ) das sieht unser lieber herr finanzminister leider als unser privatvergnügen an.

möglich ist es nur in den beiden von mara bereits erwähnten fällen:
1. hochzeit aus gesundheitlichen gründen
2. rechnungen zu "linken" (das geht allerdings bei allen einkunftsarten - wobei es hierbei selbständig Tätige natürlich leichter haben. aber auch nichtselbständig tätige können diverse rechnungen als werbungskosten ansetzen, da ist kreativität gefragt!!! dass ist vermutlich dass, was der arbeitskollege gemeint hat)

tut mir leid, keine bessere nachricht geben zu können!
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: shadow am 26.02.2017 19:23
Meines Wissens zählen die Ausgaben als "Außergewöhnliche Belastung" und können beim Steuerausgleich abgesetzt werden. Stand 2017

Für alle zur Info :)
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: Schildkröte am 27.02.2017 23:47
Als ich 2010 beim Finanzamt diesbezüglich angerufen habe, meinte sie, man könnte es nicht absetzen. Jetzt bin ich irritiert
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: shadow am 28.02.2017 08:42
Sorry, falsche Information. Habe in meinem Umfeld eine "Alte"-Info erhalten -.-'
Habe mich dann auch erkundigt, bin selber  stinkig :'(

Dieses Jahr Steuerausgleich - EUR 1,00 - puh, das kann ich aber verprassen *Sarkasmus ende*
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: Schildkröte am 07.03.2017 23:48
Schade, hatte mich schon gefreut.
Da ich Kinder habe, bekomme ich immer ein wenig zurück beim Steuerausgleich. Wegen den Versicherungen, Kindergartenkosten, etc.
Nach der Karenz kommt immer ein wenig mehr ;)
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: bianka-dawo am 25.06.2019 16:17
Die Hochzeit von der Steuer absetzen geht leider nicht, aber durch eine Hochzeit kannst du an anderer Stelle allerlei an Geld sparen. Ist zwar nicht die romantischste Vorstellung, aber warum nicht das Geld mitnehmen;) Als Tipp kann ich euch dieses Buch empfehlen. Da kommt schon der ein oder andere Euro zusammen.
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: Schildkröte am 26.06.2019 08:46
Zitat von: bianka-dawo am 25.06.2019 16:17
Die Hochzeit von der Steuer absetzen geht leider nicht, aber durch eine Hochzeit kannst du an anderer Stelle allerlei an Geld sparen. Ist zwar nicht die romantischste Vorstellung, aber warum nicht das Geld mitnehmen;) Als Tipp kann ich euch dieses Buch (https://www.sack.de/k%c3%b6ber-alles-was-sie-%c3%bcber-heirat-und-finanzen-wissen-m%c3%bcssen/9783960924371) empfehlen. Da kommt schon der ein oder andere Euro zusammen.

ist dieses Buch für den Österreichischen Mark oder für den Deutschen?
Titel: Re: von der steuer absetzen!?
Beitrag von: DJ André am 26.06.2019 16:36
Das Buch ist von einem deutschen Steuerberater verfasst worden, ich denke daher viele Punkte sind für das österreichische Finanzamt nicht machbar.

Ich habe aus DJ bereits in Deutschland und Österreich gearbeitet. In Deutschland gibt es da mehrere Möglichkeiten. In Österreich hingegen gibt es nur ein (die aber gerne angewandt wird)

Ich habe öfters mal eine Hochzeitsbuchung, und das Brautpaar bittet mich dann den Rechnungstext entsprechend zu "gestalten".

Da steht dann auf meiner Rechnung eben nicht: DJ für Hochzeitsfeier am.... sonder "Musikalische Betreuung" ohne Zusätze, dann können zumindest Selbständige Personen die Rechnung als Firmenfeier, was auch immer in die BH geben, wenn sie dies wollen, und selbst verantworten. ;)

Otto Normalverbraucher hingegen, sprich das normal arbeitende Volk hat es da leider nicht so einfach, den Rechnungen über Hochzeitskleid, Ringe, Dienstleister etc. lassen sich schwer glaubhaft als Webrekosten etc. absetzen

LG André