Zitat von: Dama am 17.09.2010 12:45
Und das Ganze ist jetzt so:
Wenn er bei der 1. Ehe nur standesamtlich geheiratet hat und beide römisch-katholisch waren, dann gilt diese nur standesamtlich geschlossene Ehe auch im kirchenrechtlichen Sinne als Ehe und eine weitere kirchliche Trauung ist nicht möglich, sondern eben eine Segensfeier, wenn Euer Pfarrer das macht.
Wenn allerdings bei der 1. Ehe einer der beiden Partner aus der Kirche ausgetreten war, dann gilt es kirchenrechtlich nicht und eine kirchliche Trauung ist sehr wohl möglich. In diesem Fall muss eben die Ehenichtbestandserklärung beantragt werden.
lustig, ich hab das ganze genau umgekehrt wo gelesen ^^ auf der help.gv.at seite steht aber weder das eine noch das andere sondern nur, dass es möglich ist kirchlich zu heiraten wenn man nur standesamtlich verheiratet war.
anscheinend sagt da jeder pfarrer was anderes...