bei rechlichen Fragen ist das Rechtsinformationsystem des Umweltbundesamtes hilfreich, was der Bekannte vom Bekannten gesagt hat ist immer kritisch zu hinterfragen:
In Sachen AKM gibt es demnach eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (letzte Instanz):
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19980127_OGH0002_0040OB00347_97A0000_000
und den dazugehörigen Rechtssatz, wann eine Veranstaltung als Privat anzusehen ist:
http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19980127_OGH0002_0040OB00347_97A0000_000&IncludeSelf=True
Eine Hochzeit mit ausschließlich persönlich geladenen Gästen ist demnach als Privat anzusehen.
aber wie gesagt: 3 Juristen/Gerichte, drei Meinungen, aber immerhin eine abschließende vom OGH:
In Sachen AKM gibt es demnach eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (letzte Instanz):
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19980127_OGH0002_0040OB00347_97A0000_000
und den dazugehörigen Rechtssatz, wann eine Veranstaltung als Privat anzusehen ist:
http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19980127_OGH0002_0040OB00347_97A0000_000&IncludeSelf=True
Eine Hochzeit mit ausschließlich persönlich geladenen Gästen ist demnach als Privat anzusehen.
aber wie gesagt: 3 Juristen/Gerichte, drei Meinungen, aber immerhin eine abschließende vom OGH:
