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Rechtliche Frage - nicht bez. Hochzeit

Begonnen von Patty, 09.08.2012 16:11

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Patty

natürlich halte ich euch auf dem Laufenden!

Ich hoffe sehr, dass besagte Dame sich auch wegen heute beschwert - wir waren nämlich nicht zu hause  ;D

bez. Sally: ja, jetzt hats geknallt und das war auch allerhöchste Zeit  >:( ich bin immer noch stocksauer auf sie  >:(
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Patty

@angel1984: noch was, grad du kennst meinen hund! Siehst so ein vernachlässigter, bemitleidenswerter hund aus?  ;)
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angel1984

naja...  ;) ;) ;)

furchtbar arm hat sie gewirkt! und so unterdrückt! ich hab schon kurz überlegt, den tierschutz zu verständigen *gg*

Veilchen123

Die Idee mit dem Recorder mitlaufen lassen, find ich spitze! Solltest du wirklich mal eine Woche lang machen! Außerdem hörst du ja dann auch die Klingel am Recorder und die damit verbundene Wirkung (bellen).

Mit Kamera und Co wär ich echt vorsichtig. Glaub das ist ein Graubreich und ich bin mir nicht sicher in wie weit solche "Beweise" dann vor Gericht zugelassen sind :-\
Nicht das der Schuss dann nach hinten losgeht und dich diese Dame auch noch wegen "eindringen in die Provatsphäre" oder so verklagt, weil du sie ohne ihres Wissens gefilmt hast!

Was du sonst eventuell als Abschreckung machen könntest: Eine Kamera-Attrappe SICHTBAR vor deiner Wohnungtür anbringen, wirkt oft Wunder!
Eine Bekannte hatte es mal mit einem argen Fall von Vandalismus zu tun. Da wurden die Autos in der Einfahrt immer nachts mit Eiern beworfen und das tagelang. Sie haben dann so eine Attrappe angebracht und es ist nie mehr was passiert! Glaub es gibt sogar solche Teile, die auch rot blinken, damits noch echter wirkt.
Vorallem ist so eine Attrappe auch um einiges günstiger wie ein echtes Modell. Schau mal hier: http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_10?__mk_de_DE=%C5M%C5Z%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=kamera+attrappe&sprefix=Kamera+atr%2Caps%2C334

minimausal

Also zum eigentlich Thema kann ich nichts beitragen, da ich keine Hundebesitzerin bin und auch keine Nachbarn hab, die einen Hund besitzen.  :-\

Ich wollt dir nur den Tipp geben, dich bei deinem Versicherer nochmals zu erkundigen, ab wann du einen Rechtsschutzberatung in Anspruch nehmen kannst. Denn bei den meisten Versicherung hat man eine Wartezeit von 3 bis 6 Monaten, bis man Leistungen beziehen kann.
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