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Zeitausgleich - könnt ihr den uneingeschränkt konsumieren?

Begonnen von Kato, 29.08.2012 22:32

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Zeitausgleich - könnt ihr den uneingeschränkt konsumieren?

Ja
8 (57.1%)
Nein - folgende Einschränkungen (bitte Posten)
6 (42.9%)

Stimmen insgesamt: 14

Umfrage geschlossen: 28.10.2012 21:32

Kato

Zitat von: hochzeitsduo am 30.08.2012 10:29
also laut Arbeitsrecht müssen Überstunden entweder ausbezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert werden. Ein Verfallen der Überstunden nach einem Jahr ist lt. Arbeitsrecht nicht erlaubt, da du den Anspruch drauf hast. Da würd ich doch glatt mit der Überstundenregelung mal zur Arbeiterkammer gehen. Vor allem wenn du dann noch Einschränkungen beim Verbrauch hast, dass du nur 1x im Quartal einen ganzen Tag nehmen darfst. Wenn da jetzt sehr viele Überstunden anfallen und du hast dann 40 Überstunden(und das geht schnell) und es geht auf ende des Jahres zu, hast du ja fast keine Möglichkeit, die Überstunden abzubauen. Und wie gesagt: Verfallen dürfens auf gar keinen Fall. Sie können sagen dass sie die Überstunden, die Ende des Jahres übrig bleiben ausbehahlen, aber Verfallen?? Auf gar keinen Fall
Genau dieser Punkt beschäftigt mich auch, ich denke nämlich auch, dass es nicht erlaubt ist.

Wobei, ich hab natürlich auch ein All-in-Modell, d.h. im Prinzip sind meine Mehrarbeitsstunden abgegolten. Das hab ich ja unterschrieben. Ich weiss nicht, ob sie sich nicht einfach damit rausreden, dass ich das quasi nur als "Zuckerl" hab, aber die Stunden nicht einfordern kann.

Tja, klarerweise ist es so, dass die meisten Stunden fast am Jahresschluss anfallen (ist nämlich ein ungerader Jahresschluss vor Saisonbeginn...). Da ich erst seit Mai dort bin (und zwischenzeitlich Hochzeit und alles war, war ich noch nicht bei der AK).

Kato

Zitat von: hochzeitsduo am 30.08.2012 16:13
Ich wiederhole nochmals:
Lt. Arbeitsrecht müssen Überstunden entweder ausbezahlt oder als Zeitausgleich abgegolten werden. Eine Firma die Überstunden verfallen lassen möchte handelt gesetzeswidrig und ist somit ein Fall für die Arbeiterkammer.
Konkret: Auch bei All-in-Verträgen???

hochzeitsduo

Eigentlich gibts keine All-in Verträge, die werden nur sogenannt.
Habt ihr einen all-in Vertrag, muss im Vertrag eine Überstundenanzahl vereinbart sein, zum Beispiel 10 Überstunden im Monat.
Das heißt jetzt nicht, dass man monatlich auf jeden Fall 10 Überstunden machen muss, sondern lediglich, dass 10 Überstunden pauschal im Preis drin sind. Alles was darüber hinaus geht, muss genau so abgegolten(ZA oder ausbezahlt) werden. Ein sogenannter All-in Vertrag muss also eine bestimmte Überstundenanzahl enthalten. Sonst könntest ja für das bisserl was man bei einem all in vertrag mehr bekommt total ausgenutzt werden und 80 STd im Monat mehr machen und nichts dafür bekommen.
Ist in so einem konkreten Fall keine Überstundenanzahl im Vertrag geregelt, gilt der Vertrag als ungültig. Auch das wäre dann wieder ein Fall für die Arbeiterkammer.
Ich verstehe schon, dass viele Angst haben, sich gegen den Arbeitgeber zu stellen aber:
1. Will man wirklich in einer unseriösen Firma arbeiten, die nur die Mitarbeiter ausnutzt?
2. Einmal bei der Arbeiterkammer gewesen wegen der Firma, hat man Kündigungsschutz. Da kann einem der Chef dann nicht mehr soleicht rausschmeissen, weil man ihn verklagt hat.
Ich weiß es redet sich einfach aber ich kann es nur jedem empfehlen: Kämpft für euer Recht.

Kato

Hmm, hab auch ein bissal recherchiert: im Angestelltengesetz ist ja die Überstunde definiert - bei 38,5h/Woche sind das ab 10h im Monat od. ab 120 im Jahr. Das muss vergolten werden?!

Ich hab auch bei der letzten Betriebs.Vers. aufgezeigt, dass ich noch nie so ein restriktives System erlebt hab (als die "Neuen" aufgefordert wurden HR relevante Fragen zu stellen). Die HR-Dame hat recht schnippisch entgegnet, dass sie weiss Gott nicht die einzige Firma sind, die das so macht und dass früher die lockerere Handhabung ausgenutzt wurde.

Frag mich wie, niemand kann mehr ZA konsumieren, als er hat. Aber bitte.

Mal schauen, ewig will ich eh nicht bei der Firma bleiben, aber innerlich beschäftigt mich diese Frage schon, ob die Firma hier gesetzmässig agiert. Ist aber eine internat. Firma, die sich sicherlich gut abgesichert hat. Daher meine Unsicherheit.



PrincessPeach

Das es eine internationale Firma ist, muss leider gar nix heißen  :-\ hab genug Firmen erlebt, denen das einfach Wurscht ist, weil sich der "durchschnittliche" Arbeitnehmer eh nicht aufmucken traut  ::)

Wir können unseren Zeitausgleich ganz uneingeschränkt konsumieren, egal wie viele Tage hintereinander und wie oft - solange halt was da ist. Am Ende des Jahres können wir ihn entweder Vortragen lassen (aber nur mit einem bestimmten Grund, zB dass man ihn im nächsten Jahr für einen Lernurlaub verwenden will/muss) oder wir bekommen ihn ausbezahlt (was der Regelfall ist).

Da ich mich in der Materie berufsbedingt auch ein bisserl auskenne kann ich die bestätigen, was auh schon einige andere gesagt haben - nicht auszahlen oder sonstige abgelten ist gesetzwidrig!
Zusammen seit 26.3.2010
Verlobt seit 25.9.2011
Hochzeit am 1.9.2012

hochzeitsduo

tja, gerade bei internationalen Firmen muss man doppelt und dreifach aufpassen, vor allem wenn die Zentrale nicht in Österreich ist sondern nur eine Niederlassung. Nehmen wir mal als Beispiel einen großen bekannten Billiganbieter einer internationalen Fitness-Kette. Als die damals nach Österreich kamen habe ich bezüglich Personal sehr intensiv mit dem Unternehmen zusammen gearbeitet. Das war schonmal gleich zu Beginn ein hartes Stück Arbeit denen beizubringen, dass es nicht so läuft wie sie es sich vorstellen, dass es in Ö Kollektivverträge gibt an die sie sich halten müssen,........

kleolein

Mir wurde in der alten Firma erklärt, dass es nicht im Vertrag festgesetzt werden muss wieviele Überstunden inkludiert sind. Es wird im Streitfall errechnet wieviel du über dem Kollektivvertrag liegst mit dem Gehalt und wieviele Stunden damit noch gemacht werden können. War nur blabla, weil das glaub ich dann auch nicht unbedingt.
Verliebt: 22.03.2007
Verlobt: 21.12.2011
Hochzeit in der Wachau: 11. August 2012

Hochzeitsvorbereitungen:
http://www.pixum.at/viewalbum/id/6254868
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hochzeitsduo

lt. Arbeitsrecht müssen bei einem all in Vertrag die Überstunden festgehalten werden, sonst ist der Passus ungültig.
Allerdings hat die Firma auch recht. in einem Streitfall wird ermittelt wieviel du über dem KV liegst. Das sich eine Firma aber auf sowas einlässt halte ich nicht unbedingt für seriös.

Definition Überstunde:
Eine Überstunde ist alles über 40 Wochenstunden.
Bedeutet: Arbeitet man Vollzeit im Handel 38,5 Stunden, so ist alles bis zur 40.Stunde Mehrstunden, diese müssen mit 25% Aufschlag abgegolten werden. Erst alles über 40 sind dann echte Überstunden.
Arbeitet man also Teilzeit mit 30 Wochenstunden, muss man zuerst mal 10 Mehrstunden leisten, um überhaupt mal eine Überstunde zusammen zu bekommen.
Bezüglich Arbeitszeit: Alles über 10 Stunden am Tag und 50 Stunden in der Woche ist eigentlich auch nicht zulässig, Ausnahme: Man hat Gleitzeit. Dann gilt ein Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten und alles was man in diesen drei Monaten an Überstunden dann noch offen hat, muss ausbezahlt oder eben als ZA konsumiert werden können. Auch hier gilt wieder: Es gibt keinen Verfall von Überstunden

kleolein

Naja seriös..... auch die seriösesten Firmen erlauben sich die schrägsten Sachen.

z.B steht bei den meisten Dienstverträgen für Leute die in der Bank anfangen eine arge Konkurrenzklausel drin:
man dürfe für 6 Monate weder selbstständig noch unselbstständig arbeiten. Das fand ich extrem arg. Es steht nicht bei der Konkurrenz oder sonstiges, sondern es steht, dass man nicht arbeiten darf. Ich weiss, dass das nicht zulässig ist und vom Gesetz her absolut verboten ist. Die Existenz darf nicht gefährdet werden durch konkurrenzklauseln. Und das wäre ja Existenzgefährdend.

Es steht dann zum Schluss noch, dass wenn Teile des Vertrages nicht gesetzeskonform sind, der rest des Vertrages aber nicht ungültig wird.

Und die (die Bank von der ich das weiss) haben das bei jedem Vertrag drin und lassen nicht mit sich reden. Glaubt man das???
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hochzeitsduo

jaja, die liebe Konkurrenzklausel.
Da gibts die ärgsten Fälle. Die findet man nicht nur bei Banken sondern teilweise auch schon in vielen "niederwertigeren" Berufen. Bitte den Begriff nicht falsch verstehn.
Hab die Klausel sogar schon in einem Vertrag einer Friseurin gefunden. N halbes Jahr nicht bei der Konkurenz tätig sein.
wie kleolein schon geschrieben hat: Die Klausel darf nicht existenzgefährdend sein. Ich bleibe beim Beispiel Friseurin. Eine Friseurin, der man verbietet, wieder als Friseurin zu arbeitn, das ist existenz gefährdend. Eine Bürangestellte zum Beispiel kann man sehr wohl verbieten, nicht mehr in einer bestimmten Branche zu arbeiten, dafür hat sie ja andere Branchen zur Verfügung. Was viele Chefs nicht wissen ist, dass die Konkurrenzklausel sowieso erst Gültigkeit ab einem Bruttoverdienst von € 2300,- hat. Bei allen die weniger verdienen ist die Klausel sowieso nicht gültig.

Meredith

Bei uns kann man die Gleitzeit eigentlich immer nehmen. Laut Personalabteilung auch, wenn man dann Minusstunden haben würde, nur meine Teamleitung ist da pingelig.
Bei uns ist es sogar möglich mehrere Tage hintereinander zu nehmen, selbst wenn sich die Gleittage mit dem Urlaub überschneiden. Und unsere angesammelten Stunden verfallen nicht. Bleiben sogar in der Karenzzeit stehen, wenn man welche hat.

bride2011

Zitat von: Meredith am 01.09.2012 00:10
Bei uns kann man die Gleitzeit eigentlich immer nehmen. Laut Personalabteilung auch, wenn man dann Minusstunden haben würde, nur meine Teamleitung ist da pingelig.

Lt. Personalabteilung ist bei uns auch ein Minus von 35h erlaubt, nur die direkten Chefs sehen das nicht so...  ::)

Kato

Langsam muss ich dann schauen, dass ich meine Stunden loswerd...das Jahr dauert ja nicht mehr lang (in meiner Firma bis Ende September!).