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Steuerlich absetzbar?

Begonnen von VerteidigerinDWB, 27.01.2016 11:02

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VerteidigerinDWB

Hallo liebe Foris!

Ich hab da mal eine Frage an euch.
Seit Oktober bin ich auf Jobsuche und mußte mir dafür auch einen neuen PC anschaffen, weil meiner leider den Geist aufgegeben hat. (natürlich nutze ich ihn privat auch :-))

Kann ich diesen von der Steuer absetzen oder nicht? Eine Freundin meinte nämlich das das ginge, eine andere das es nicht geht.

Haben wir hier irgendwelche Steuerspezialisten?


Unsere Hochzeit: 10.10.2015

Unsere Vorbereitungen: http://www.pixum.at/meine-fotos/#album/7034696 (PW per PN)

Baux87

ja, steuerlich absetzbar.
da gibt's irgendwo einen Punkt Sonderausgaben/Arbeitsmittel...irgendsowas in diese Richtung. Argumentation dazu: du hast den PC benötigt, um wieder einen Job zu finden; Rechnung aufbewahren, außerdem hast du bestimmt eine Arbeitslosenmeldung, AMS-Bestätigung oder Ähnliches, das zusätzlich belegt, dass du auf Jobsuche warst. Auch wenn man Weiterbildungen macht kann man PC, Laptop, Bücher etc. absetzen - sofern die Weiterbildung aus eigener Tasche zu bezahlen ist.

Bei PC: auf 3 Jahre verteilt absetzen, also immer ein Drittel in den Lohnsteuerausgleich reinnehmen.

Lg

ricz

Genau, Arbeitsmittel kann man bis zu €400,- jährlich absetzen. Hab damals auch mal mein Tablet mit reingeschrieben.
Ob das auch gilt, wenn man arbeitslos ist und den PC für Jobsuche braucht, weiß ich erhrlich gesagt nicht. Aber wenn Baux das so meint, könnte es schon stimmen :)
20.05.2001 - 01.01.2015 - 20.08.2016

Pixum zu den Vorbereitungen: http://www.pixum.at/meine-fotos/album/7207166
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Baux87

wenn man dann halt schon jahrelang arbeitslos ist, wird das Finanzamt vielleicht mal stutzig, aber sonst ists schon ok. ich hätte keine Bedenken. Vor allem prüft das FA ja nicht jeden, bzw. bei so kleinen Beträgen wird wahrscheinlich gar keine Nachfrage sein.

ich hatte während meines berufsbegleitendes Studiums viele Arbeitsmittel und noch viel viel mehr Fahrtgeld abgesetzt, hatte zwar jedes Jahr eine Steuerprüfung, hab immer alles brav belegt - auch wenn mein Fahrtenbuch natürlich nur ein Excel war; und ich hatte nie Probleme.

ricz

Genau so ist es - überprüft wurde ich auch noch nie, aber wenn man alles belegen kann, sollte es kein Problem sein.
20.05.2001 - 01.01.2015 - 20.08.2016

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VerteidigerinDWB

Danke Mädels.
Das heißt das ich meinen PC auf 3 Jahre aufteilen kann oder auf 2? (799€ hat das Ding gekostet)


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Baux87

auf 3 hätte ich gsagt; also Lohnsteuerausgleich für 2015, 2016 und 2017.

Lg

VerteidigerinDWB

Alles klar. Dankeschön. :-)


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Gummibär

Hochoffiziell ist es so, daß bei einem PC, den du zuhause stehen hast, 40% Privatanteil abzuziehen sind (heißt bei 800€ sind 480€ absetzbar). Diesen Betrag darfst du nur über eine 3-jährige Nutzungsdauer absetzen, wobei bei einem Kauf im zweiten Halbjahr (bei dir der Fall - oktober oder so) für 2015 80€, 2016 160€, 2017 160€ und 2018 80€ abzusetzen wären...

VerteidigerinDWB

Dankeschön. ... Jetzt ärger ich mich nur weil auf einmal meine Vorberechnung gleich um 1.000€ weniger ist als vorher. Der Grund dürfte der "Gehaltszettel" vom AMS sein. *grml*


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