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Mitgift oder rechtliche Pflichten der Familie

Begonnen von nadine83, 17.10.2008 22:23

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Ladytiger

zum thema zustimmung der eltern: es reicht wenn du deinem vater eine einladung zur hochzeit schickst und er dieser nichr widerspricht. damit hat er seine zustimmung gegeben und du kannst das heiratsgut einklagen. das ist ausjudiziert.
ich tät's machen: es geht um dein recht und nachdem dich nichts mit deinem vater verbindet ist es sch..ssegal :)
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Chesterfield

Na ja Normal sind 20-30 % Des Elterlichen Jahres Einkommens
Bei mir 100% Netto Als Hochzeitsgeschenk

Chesi

Trixi30

Also, ich glaub, wenn mir meine Eltern nicht freiwillig Geld als "Hochzeitsgeschenk" geben, dann können sie es sich gleich behalten. Wer klagt die Eltern denn wirklich darauf ein? Und wer bekommt schon wirklich 30%? (außer Chesterfield)

Und ich persönlich, hätte auch zu viel Stolz Geld von einem Menschen zu nehmen, der sein ganzes Leben nichts für mich übrig hatte. Ich mein, Geld stinkt nicht und ist immer gut zu brauchen, aber da würd ich lieber eine armseelige Hochzeit feiern, als auf dieses Geld angewiesen zu sein. Außerdem könnt  ihr die Hochzeit eh ohne dieses Geld bezahlen.

LG

Jana

trixi: ich glaub es ist schwierig etwas zu verstehen (in diesem fall klagen gegenüber den eltern bzw. schwiegereltern) wenn man nicht selber in dieser situation ist.

ich bzw. auch mein zukünftiger würden meine eltern nie im leben klagen, meine schwiegereltern hingegen schon, da ist so viel vorgefallen - aber entscheiden muss es mein mann ob er es dann im endeffekt macht oder nicht. aber erst mal die hochzeit vorher will ich mir da überhaupt keine gedanken machen würde nur die vorfreude zerstören und ums geld geht es uns dabei nicht. die hochzeit wird auch so von uns finanziert aber es geht ums prinzip bzw. um die genugtuung (--> schreibt man das so???) nach jahrelanger verarsche.

Eisbraut2009

Hallo,

ich plane auch meine Mitgift einzuklagen.
Gibt es da irgendein Risiko für mich?

Wenn ich von meinem "Vater" schon nichts bekommen habe, dann will ich wenigstens eine schöne Hochzeit.

Sonnengelb

Risiko: du verlierst den Prozess und du bleibst auf den (möglicherweise nicht unerheblichen) Prozesskosten beider Seiten sitzen

Ganz so ohne ist das Einklagen nicht - bitte auch keinesfalls auf die Infos hier verlassen - besprich dich sehr gründlich mit einem Anwalt!


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Eisbraut2009

Zitat von: "Sonnengelb"Risiko: du verlierst den Prozess und du bleibst auf den (möglicherweise nicht unerheblichen) Prozesskosten beider Seiten sitzen

Ganz so ohne ist das Einklagen nicht - bitte auch keinesfalls auf die Infos hier verlassen - besprich dich sehr gründlich mit einem Anwalt!
Und wie könnte ich den Prozess verlieren? Ich denke mir steht die Mitgift zu vom Gesetz her. Über nicht unerhebliche finanzielle Mittel scheint mein Herr Vater zu verfügen.

Wo kann da noch ein Risiko sein, oder doch?

Sonnengelb

...glaub mir, ein Prozess ist immer ein Risiko.


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Eisbraut2009

Zitat von: "Sonnengelb"...glaub mir, ein Prozess ist immer ein Risiko.
Ja glaub ich dir eh. Überlege ob ich das Familierecht in die Rechtschutz miteinschliessen soll.

Aber dann kann ich nicht gleich Klage einreichen oder?
Wie lange wird der Prozess denn ca dauern?

Sonnengelb

tut mir leid, ich hab sowas noch nie gemacht (-;

Die Rechtsschutzversicherung ist sicher eine Hilfe, dann musst du wenigstens nur noch die Kosten einer Seite übernehmen... aber kläre vorher auch ab, ob das gedeckt wäre.

Ein Prozess kann sich durchaus auch mal länger hinziehen - das hängt immer davon ab, ob Berufungen möglich sind und so weiter und so fort. Vielleicht fragst du mal beim Amtstag bei deinem Bezirksgericht nach.

Hast du denn überhaupt schon mal deinen Vater gefragt, ob er dir so was geben würde? (sonst tust du dir nämlich mit einer Klage grundsätzlich schwer)


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Eisbraut2009

Zitat von: "Sonnengelb"tut mir leid, ich hab sowas noch nie gemacht (-;

Die Rechtsschutzversicherung ist sicher eine Hilfe, dann musst du wenigstens nur noch die Kosten einer Seite übernehmen... aber kläre vorher auch ab, ob das gedeckt wäre.

Ein Prozess kann sich durchaus auch mal länger hinziehen - das hängt immer davon ab, ob Berufungen möglich sind und so weiter und so fort. Vielleicht fragst du mal beim Amtstag bei deinem Bezirksgericht nach.

Hast du denn überhaupt schon mal deinen Vater gefragt, ob er dir so was geben würde? (sonst tust du dir nämlich mit einer Klage grundsätzlich schwer)
Was hast du noch nie gemacht?

Ja, werde ich eh noch vorher klären.

Hatte vor das mal mit einem Anwalt zu besprechen.

Nein, ich habe ihn noch nie gefragt, da ich nicht weiss wie ich ihn erreichen kann.

Sonnengelb

Ich hab noch nie meine Eltern auf Mitgift geklagt, das mein ich damit.

Damit du deinen Vater klagen kannst, ist es eine erste Voraussetzung, dass du rauskriegst, wo er wohnt... das kannst du also gleich nach ganz oben auf die Liste setzen (notwendigerweise eine Anfrage an das Meldeamt richten).

Und dann erst mal fragen - sonst hilft dir deine Klage gar nichts...


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Eisbraut2009

Zitat von: "Sonnengelb"Ich hab noch nie meine Eltern auf Mitgift geklagt, das mein ich damit.

Damit du deinen Vater klagen kannst, ist es eine erste Voraussetzung, dass du rauskriegst, wo er wohnt... das kannst du also gleich nach ganz oben auf die Liste setzen (notwendigerweise eine Anfrage an das Meldeamt richten).

Und dann erst mal fragen - sonst hilft dir deine Klage gar nichts...
Na die Meldeadresse hab ich schon, aber ich weiss das er nicht dort wohnt.

Ausserdem trau ich mich nicht ihn persönlich fragen, da ich davor wirklich Angst habe. Da dies für mich gefährlich werden könnte.

Selbst wenn er mir was geben würde, was ich ausschliesse, sind das sicher keine 30%

Sonnengelb

dann lass ihm halt über deinen Anwalt einen Brief schreiben. Also fragen musst du schon vorher, du kannst ihn nicht einfach klagen. Bzw. kann er dann sofort hergehen, sagen: okay - und du zahlst immer noch alle Prozesskosten (weil er dir dann keine Veranlassung gegeben hat zu klagen)


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Jana

@eisbraut: weiß er schon, dass ihr heiratet möchtet? vielleicht wäre es am besten, ihn vorher mal anzurufen, da tust du dich leichter als wenn du ihm gegenüber treten musst.

bei uns schauts im moment so aus: mein zukünftiger hat sich entschlossen, seine eltern wenn es sein muss zu klagen.

jetzt werden wir mal den rechtsanwalt anrufen und einen termin machen und abklären welchen rechtsschutz man braucht. könnte privatrechtschutz sein, oder familienrechtsschutz oder auch eigentumsrechtsschutz. weiters muss ich abklären, wie lange vorher man einen rechtsschutz braucht.

dass wir heiraten wissen seine eltern schon