kirchliche Heirat nach standesamtlicher Scheidung nicht möglich????

Begonnen von fipsimopper, 16.09.2010 19:38

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JustMarried

Mach das! Ich drück dir die Daumen, dass ihr zu einer schönen, kirchlichen Hochzeit ganz nach euren Vorstellungen kommt! :)


filmer2

meine Kenntnisse:

kirchliche Heirat nur einmal, egal ob nur ein Teil des Brautpaares oder beide bereits kirchl. verheiratet waren -
aber:
es kommt auf die Einstellung des Pfarrers drauf an ob er eine sogenannte "Brautmesse" machen will oder ihr euch vor den Gästen so quasi "untereinander" das Eheversprechen abgibt; er kann es schon so drehen das es den Charakter oder zumindest das Aussehen einer wirklichen "kirchliche"n Hochzeit bekommt! Es hängt sehr viel davon ab wie "offen" der Pfarrer ist! Wenn er nicht anspringt anderen Pfarrer suchen bzw. event. auch andere Pfarre/Kirche!
LG
Wolfgang
www.videohome.at

fipsimopper

Lieber Wolfgang,
vielen Dank für deinen Rat, aber es ist ja so, dass ER "nur" standesamtlich mit seiner Ex verheiratet war. Da aber beide katholisch waren, wird eine so geschlossene Ehe scheinbar unter kirchlichem Recht einer kirchlichen Heirat gleich gesetzt. Daher kann ich ihn nun nicht ohne Weiteres kirchlich heiraten. Man muss dazu einen Antrag ausfüllen und ans Bistum schicken (das Formular habe ich mir angesehen), allerdings müsste man (wir) dazu wissen, wo sich die Ex jetzt aufhält, sie müsste in ihrer (alten!) Gemeinde einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Taufschein usw. beantragen, uns zu schicken.... Das wäre alles recht kompliziert und unangenehm nach über 10 Jahren ohne Kontakt. :-[.
Ich fürchte, es wird dabei bleiben, dass wir uns nur den Segen spenden lassen.
Freie Teologen vollziehen in solchen Fällen bereitwillig eine sogenannte Zeremonie, die der Trauung in etwa gleich kommt, allerdings nehmen sie dafür auch Honorare um die 500 bis 600 Euro - das kommt für uns nicht in Frage.

LG, fipsi

Proudmerry

Also wir haben am 06.08. diesen Jahres kirchlich geheiratet, wobei mein Mann schon mal standesamtlich verheiratet war!

NULL PROBLEMO!

Wenn es daran liegt das er aus der Kirche ausgetreten ist, dann würde dieses Argument ja noch mehr hinken!

Nach all den Vorfällen die in den letzten Jahren die Kirche in Mißkredit gebracht haben, sollten sie heilfroh sein, das es noch Menschen gibt die versprechen ihre Kinder im katholischen Glauben zu erziehen!!!!!!

Alles Gute!!!



filmer2

Habe gerade die Antwort eines befreundeten Pfarrers erhalten, ganz sicher und hundertprozentig traut's sich aber aus dem Stehgreif keiner sagen!
Zitat:
"Also bis vor kurzem war dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nämlich nur dann, wenn
sie nicht beide zum Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung nicht ausgetreten bzw. einer anderen Religion (also Muslimisch, oder asiatische Religionen oder Naturreligionen) angehörig waren, da sonst ein Dekret aus dem Jahre 1983 diese Ehe als sakramentale Ehe gültig anerkannt worden ist.
Soweit ich aber weiß, wurde Anfang des Jahres dieses Dekret wieder aufgehoben und solche Ehen werden nicht mehr als sakramentale Ehe anerkannt. Wer daher nur standesamtlich verheiratet war, kann in folge auch in zweiter Ehe auch kirchlich
heiraten.
Aber wie gesagt, muss trotzdem alles der Richtigkeit halber genau geprüft werden."



Also ich würde  nochmals mit dem Pfarrer sprechen oder einen "Pfarrer deines Vertrauens" damit konfrontieren!

LG
Wolfgang
www.videohome.at

lumendelumine

"vielen Dank für deinen Rat, aber es ist ja so, dass ER "nur" standesamtlich mit seiner Ex verheiratet war. Da aber beide katholisch waren, wird eine so geschlossene Ehe scheinbar unter kirchlichem Recht einer kirchlichen Heirat gleich gesetzt. Daher kann ich ihn nun nicht ohne Weiteres kirchlich heiraten."

Wenn beide katholisch waren, aber nur standesamtlich verheiratet, gelten sie kirchenrechtlich nicht als verheiratet, weil bei Katholiken eine sog. "Formpflicht" besteht, d. h. es müssen bestimmte Formen (z. B. die Bezeugung durch einen Vertreter der Kirche) erfüllt werden. Eine nicht nach dieser Form geschlossene Ehe wäre kirchenrechtlich nur dann gültig, wenn sie vorher einen Dispens von dieser "Formpflicht" beantragt hätten (was sie wohl nicht gemacht haben).

Siehe hier, aus dem Kirchenrecht (http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm):
"Can. 1108 — § 1. Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen, jedoch nach den Regeln der folgenden Canones und unbeschadet der in den cann. 144, 1112, § 1, 1116 und 1127, §§ 1—2 genannten Ausnahmen."


Damit steht Eurer Heirat offenbar wohl nichts im Wege! Herzlichen Glückwunsch und toi, toi, toi!!!



Kennengelernt: irgendwann Ende 2007...
Verliebt seit: Februar 2010
Verheiratet seit: 30. April 2011
Unser Florian wurde geboren am: 4. Juli 2012

fipsimopper

Hallo sigisbraut,

also, ich habe mich noch einmal mit einem Jesuitenpater und der Dame von dem Pfarramt der Gemeinde, wo wir heiraten wollen, kurzgeschlossen und es kam heraus, dass es tatsächlich kein Problem ist!
So eine Aufregung!
Vielen Dank für deine Anteilnahme und Hilfe!
LG fipsimopper


xpis


xpis

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xpis