kirchliche Heirat nach standesamtlicher Scheidung nicht möglich????

Begonnen von fipsimopper, 16.09.2010 19:38

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fipsimopper

Ich fürchte ihr habt recht und es wird nicht gehen......Aber die Idee mit der Erzdiozöze werde ich auf jeden Fall aufnehmen. Es wird wohl so sein, dass uns nur der "Segen" bleibt.
Aber gerecht ist das nicht. Ich bin sehr enttäuscht und all unsere Pläne sind gründlich erschüttert....ich hatte mich so auf eine richtige kirchliche Trauung gefreut....hatte sogar schon Lieder herausgesucht und es mir so schön ausgemalt. Für mich wäre die kirchliche Trauung symbolisch noch wichtiger gewesen, als die standesamtliche.
So schnell und radikal schonungslos können solche Träume kaputt gemacht werden.

Vali

Jetzt verzweifel doch nicht gleich sondern erkundige dich erst mal  :), danach kannst du dir (falls nötig) immer noch Alternativen überlegen (vielleicht reicht ja auch schon ein anderer Pfarrer  ;)).

Ich kann's mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das nicht gehen soll.
Steht auch auf Wikipedia:
ZitatDie standesamtliche Eheschließung, bei der auch nur ein Katholik beteiligt ist, ist also nach katholischem Kirchenrecht formnichtig. Nach weltlicher Scheidung ist deshalb kirchliche Eheschließung möglich: eine Ehe bestand ja zuvor gar nicht.

und auf der Seite der Erzdiözese Graz-Seckau:
ZitatErforderliche Dokumente

Geburtsurkunden und ggf. Taufscheine der Brautleute, Geburtsurkunden und ggf. Taufscheine gemeinsamer Kinder, ggf. Scheidungsurteil eine rein standesamtlich geschlossene Vorehe betreffend.
so.

maxi1976

So ein Quatsch: der Pfarrer ist nicht ganz dicht (aber es gibt mehrere davon). Auch wenn man vorher einmal standesamtlich verheiratet war, kann man kirchlich getraut werden. Laut Kirche war man ja nicht "verheiratet" - also kann eine zivile Scheidung auch kein kirchliches Hindernis sein! Da sollte sich der hochwürdige Herr Pfarrer einmal selbst schlau machen!

Eine Segnung ist dann möglich, wenn man einmal kirchlich verheiratet war und die kirchliche Trauung nicht annuliert wurde (in seltenen Fällen möglich).

Viele - vor allem ältere Paare - heiraten nur kirchlich (auch das gibt es) - um keine Nachteile bei der Pension zu haben.

Also: nicht verzweifeln, der Pfarrer ist im Unrecht!!!!

siggisbraut

Ich weiß es zufällig ganz genau!!! Weil ich nämlich standesamtlich verheirtat war und am 02.10.10 (natürlich einen anderen Mann) Kirchlich heiraten werde. ES GEHT OHNE PROBLEME! Wir haben einen sehr konservativen Pfarrer (76 Jahre alt) und er hat nur beim Ehevorbereitungsgespräch letzte Woche in dieses Formular eingetragen dass ich standesamtlich verheiratet war und gestern musste ich ihm noch das Scheidungsurteil bringen damit er das Gericht, Datum und Aktenzahl eintragen kann.
Lass dich nicht verunsichern und frag mal bei der Diözese nach. Es stellt sich nur die Frage ob du wirklich bei diesem Pfarrer heiraten möchtest wenn der so dagegen ist. Unser Pfarrer freut sich richtig mit uns. Das merkt man. Und er freut sich dass ich endlich einen lieben Mann kennengelernt habe der meinem Kind auch noch ein guter "Vater" ist.
Ich wünsch dir alles Liebe. Anne

maria85

Such dir einen anderen Pfarrer und eine andere Pfarre!
Du findest bestimmt einen Pfarrer der dir das macht
Das ist doch lächerlich!
WÜnsch euch alles gute

Dama

Hallo,

ich kann Dir dazu nur das sagen, was mir das Bischöfliche Ordinariat mitgeteilt hat. Ich war nämlich ebenfalls schon standesamtlich verheiratet und bin geschieden. In 2 Wochen heirate ich allerdings kirchlich und das geht auch, da ich eine Ehenichtbestandserklärung beim Bischöflichen Ordinariat beantragt habe.

Und das Ganze ist jetzt so:

Wenn er bei der 1. Ehe nur standesamtlich geheiratet hat und beide römisch-katholisch waren, dann gilt diese nur standesamtlich geschlossene Ehe auch im kirchenrechtlichen Sinne als Ehe und eine weitere kirchliche Trauung ist nicht möglich, sondern eben eine Segensfeier, wenn Euer Pfarrer das macht.

Wenn allerdings bei der 1. Ehe einer der beiden Partner aus der Kirche ausgetreten war, dann gilt es kirchenrechtlich nicht und eine kirchliche Trauung ist sehr wohl möglich. In diesem Fall muss eben die Ehenichtbestandserklärung beantragt werden.

Das nur mal so im Groben. Kannst mich aber gerne noch fragen, wenn was unklar ist. Hab das Ganze gerade in den letzten Monaten eben selbst auch machen müssen.  ;)

LG

EndlessLove

Mich wunderts immer wieder was sich sooo manche pfarrer rausnehmen!  ::)
An deiner stelle würde ich mir eine zweite meinung einholen hat e auch schon Maria85 gesagt!
Von diesem Pfarrer würde ICH mich nicht trauen lassen! Ich will ja jem der sich mit uns mit freut  ;D

Drück dir die Daumen das es klappt

Rinoa Heart

Zitat von: Dama am 17.09.2010 12:45
Und das Ganze ist jetzt so:

Wenn er bei der 1. Ehe nur standesamtlich geheiratet hat und beide römisch-katholisch waren, dann gilt diese nur standesamtlich geschlossene Ehe auch im kirchenrechtlichen Sinne als Ehe und eine weitere kirchliche Trauung ist nicht möglich, sondern eben eine Segensfeier, wenn Euer Pfarrer das macht.

Wenn allerdings bei der 1. Ehe einer der beiden Partner aus der Kirche ausgetreten war, dann gilt es kirchenrechtlich nicht und eine kirchliche Trauung ist sehr wohl möglich. In diesem Fall muss eben die Ehenichtbestandserklärung beantragt werden.



lustig, ich hab das ganze genau umgekehrt wo gelesen ^^ auf der help.gv.at seite steht aber weder das eine noch das andere sondern nur, dass es möglich ist kirchlich zu heiraten wenn man nur standesamtlich verheiratet war.
anscheinend sagt da jeder pfarrer was anderes...

fipsimopper

Euch allen ganz herzlichen Dank für Infos und Tipps! :-*

Allerdings ist die Verwirrung jetzt vollkommen: ich habe gerade mit einem anderen Pfarrer gesprochen, er meinte folgendes: wir können kirchlich getraut werden, WENN weder mein Mann (hier trifft das zu) noch seine Ex-Frau zuvor schoneinmal verheiratet waren. Nu hab ich den Salat, seine Ex war sogar schon 2 mal vor ihm verheiratet! >:(
Allerdings kapiere ich absolut überhaupt nicht, was jetzt die Ehen seiner Ex mit der gewünschten kirchlichen Hochzeit von UNS zu tun hat.... ???
Solche Regelungen sind doch von anno pief und heute doch nicht mehr nur annäherd sinnerfüllt. Ich verstehe überhaupt nix mehr  :'(

fipsimopper

Zitat von: siggisbraut am 17.09.2010 09:02
Ich weiß es zufällig ganz genau!!! Weil ich nämlich standesamtlich verheirtat war und am 02.10.10 (natürlich einen anderen Mann) Kirchlich heiraten werde. ES GEHT OHNE PROBLEME! Wir haben einen sehr konservativen Pfarrer (76 Jahre alt) und er hat nur beim Ehevorbereitungsgespräch letzte Woche in dieses Formular eingetragen dass ich standesamtlich verheiratet war und gestern musste ich ihm noch das Scheidungsurteil bringen damit er das Gericht, Datum und Aktenzahl eintragen kann.
Lass dich nicht verunsichern und frag mal bei der Diözese nach. Es stellt sich nur die Frage ob du wirklich bei diesem Pfarrer heiraten möchtest wenn der so dagegen ist. Unser Pfarrer freut sich richtig mit uns. Das merkt man. Und er freut sich dass ich endlich einen lieben Mann kennengelernt habe der meinem Kind auch noch ein guter "Vater" ist.
Ich wünsch dir alles Liebe. Anne

Danke, du machst mir wieder Mut, aber ich verstehe nicht, warum mir alle (die es wissen müssten) erzählen, es ginge nicht oder nur unter bestimmten verkorksten Bedingungen. Ich wünschte es ist so wie du sagst. Vielen Dank!

fipsimopper

Wenn er bei der 1. Ehe nur standesamtlich geheiratet hat und beide römisch-katholisch waren, dann gilt diese nur standesamtlich geschlossene Ehe auch im kirchenrechtlichen Sinne als Ehe und eine weitere kirchliche Trauung ist nicht möglich, sondern eben eine Segensfeier, wenn Euer Pfarrer das macht.

Hallo Dama,
das was du schreibst hieße für mich dann ja doch wieder, dass wir uns nicht kirchlich trauen lassen können, da sowohl seine EX als auch er kath. sind. :'( :'( Warum wird es einem nur so verdammt schwer gemacht?

hochzeitsengerl

hallo!

Ihr könnt ein Zeitlose Zeremonie machen. Diese ist wunderschön und kann an jedem Ort gemacht werden. Schau mal ins Internet "zeitlose zeremonie.at"! Das ist eine schöne Alternative zur kirchlichen Trauung und  es wird eure Liebe zueinander sybolisiert. Ich fand diese Zeremonie fast noch schöner als die Kirchliche Hochzeit.

Alles Gute

Vali

Zitat von: fipsimopper am 17.09.2010 16:33
Wenn er bei der 1. Ehe nur standesamtlich geheiratet hat und beide römisch-katholisch waren, dann gilt diese nur standesamtlich geschlossene Ehe auch im kirchenrechtlichen Sinne als Ehe und eine weitere kirchliche Trauung ist nicht möglich, sondern eben eine Segensfeier, wenn Euer Pfarrer das macht.

Hallo Dama,
das was du schreibst hieße für mich dann ja doch wieder, dass wir uns nicht kirchlich trauen lassen können, da sowohl seine EX als auch er kath. sind. :'( :'( Warum wird es einem nur so verdammt schwer gemacht?


Ich hätte es genau umgekehrt aufgefasst, siehe wikipedia:

ZitatDie bürgerliche Eheschließung zwischen zwei (nicht ausgetretenen) Kirchenmitgliedern wird kirchlicherseits nicht als die Begründung einer wirklichen Ehe, sondern als bloßer bürokratischer Akt ohne sakramentale Bedeutung angesehen. Die Zivilehe zwischen zwei getauften Christen, die nicht der katholischen Kirche angehören, wird dagegen als sakramental betrachtet, ist also prinzipiell unauflöslich.]

In dem anderen thread den ich verlinkt habe:
http://www.hochzeit.at/hochzeitsforum/index.php?topic=22773.msg205661#msg205661
beschreibt moira, die mit einem Diakon (?) verheiratet ist und sich dementsprechend gut auskennt, diese Situation:
Zitateine kirchlich gültige trauung (die nicht kirchlich stattgefunden hat) gibt es nur zwischen zwei NICHTGETAUFTEN personen - diese sog. "naturehe" gilt als sakramental unauflöslich.sobald auch nur ein partner getauft ist und die ehe nur standesamtlich geschlossen ist, gelten beide partner als kirchlich ledig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! völlig egal, ob katholisch, evangelisch, altkatholisch (und alle anderen kirchen, die die dreifaltigkeit gottes anerkennen).
so und nicht anders ist das kirchenrecht!!!!!

JustMarried

Tu dir die Spekulationen nicht an - entweder gehst du mit allen Unterlagen, die ihr habt (inkl. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil von der 1. Ehe deines Zukünftigens) zu dem Pfarrer, der euch trauen soll, oder du rufst in der Erzdiozöse an.

Es bringt ja nicht viel, wenn dich hier jeder mit verschiedenen Theorien verwirrt, wenn dann dein Pfarrer das nicht so sieht. ;) Die in der Erzdiozöse können dir auf jeden Fall sagen, wie das genaue Kirchenrecht lautet und was das konkret für euch bedeutet. Und wenn du mit einem Pfarrer diskutierst, kommt es auch sicher besser an, wenn du ihm sagst, dass die Erzdiozöse dieses oder jenes erklärt hat, als wenn du sagst, du hast in einem Internetforum von einer Userin gelesen! ;) :)


fipsimopper

Ja, ich denke du hast recht - jeder sagt etwas anderes, wobei es tatsächlich so aussieht, dass es nicht geht; habe noch woanders Infos eingeholt.
Und einen Brief an unseren Bischof geschrieben. Die Diozöse rufe ich Montag an. Und wenn es alles nichts nützt und es bleibt dabei, dann finde ich mit Sicherheit einen (alternativen, offenen) Pfarrer, der uns den Segen mit Wortgottesdienst usw. spendet.
Den betreffenden Pfarrer werde ich mit Sicherheit nicht mal mehr mit dem...Popo angucken!

Vielen Dank für deine Antwort  ;). Euch allen!