Was ganz anderes: Aufteilung des Erbes

Begonnen von Katharina2012, 12.01.2012 23:10

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Katharina2012

Hallo ihr Lieben!

Also ich geh jetzt zunächst mal auf meine Frage ein, dann les ich mir den Rest durch, weil das von Betti ja auch total spannend klingt. :)

Danke, Jara, du scheinst ja ziemlich gut im Bilde zu sein über die Rechtslage.
Udo-Jürgens-Paragraph... ;D

Mir persönlich ist nicht klar, wie das mit "kein Kontakt" bei meiner Schwiegerfamilie zu verstehen ist.
Ich weiß ein paar Dinge, die m.E. geschönt wurden:
1. Es bestand eine Verlobung mit der Mutter der Halbschwester. Diese wurde angeblich von ihr gelöst, weil mein Schwiegervater einen Installationsnotfall dem Termin beim Standesamt (Aufgebot bestellen) vorgezogen hat. Kommt mir recht einseitig vor, diese Betrachtungsweise. ;)
2. Erst später hat er von der Schwangerschaft erfahren (angeblich). Von beiden bestand zu diesem Zeitpunkt kein Bedürfnis mehr, eine gemeinsame Familie zu gründen.
3. Vaterschaft hat er allerdings anerkannt und auch immer gezahlt.
4. Da einige Zeit später aber eine neue Familie gegründet wurde, haben sich die Kontakte dann auf Zahlungen beschränkt. Keiner hat irgendjemandem die Kontaktaufnahme verboten, nur hat irgendwie keiner den Drang danach verspürt. Ist das jetzt "grundlos"?

Und meine Hauptfrage: Kann man den Pflichtteil bewusst niedrig halten, wenn das Haus der Schwiegereltern jetzt zu Lebzeiten an einen der Brüder verschenkt wird?Wird der Pflichtteil dann aus den restlichen verbliebenen Gütern (Auto, Sparbücher...) berechnet?
Weil: Natürlich ist so ein Haus einiges wert. Da es aber nicht verkauft wird, sondern der kleine Bruder mit Frau und Kind den ersten Stock ausbauen und einziehen will, hat keiner die nötige Summe, um das Geld tatsächlich auszubezahlen. Mein Schatz und der dritte Bruder (die beide nicht dort wohnen möchten) bekommen auch nur einen Bagatellebetrag ausbezahlt, weil ja keiner das Geld aus dem Hut zaubern kann.
Wenn es dann aber ans Erben ginge (Schwiegerpapa ist leider krank, was ich vielleicht dazu sagen sollte), müsste ja das Haus geschätzt werden und die Halbschwester würde als Pflichtanteil einen relativ großen Geldbetrag erhalten (der ziemlich sicher sogar das übersteigen würde, was die beiden leiblichen Brüder fordern). Und das soll ja dann wohl auch nicht sein.
Verheiratet seit 05. Mai 2012

minimausal

Also mein Großvater ist vergangen September gestorben. Es gab kein Testament.

In die Verlassenschaft fällt unter anderem ein 9000 ha Grundstück hinein (wobei Opa tatsächlich nur 4500 ha gehört haben). Somit fällt nur sein Teil hinein. Das wird nun aufgeteilt, wobei meine Mama auf Ihren Anteil zu Gunsten Oma verzichtet. Meine Tante hingegeen hatte nie ein gutes Verhältnis zu der gesamten Familie und wird voraussichtlich nicht verzichten.

Wenn die Verlassenschaft abgeschlossen ist und meine Oma meine Tante finanziell entschädigt hat, meinte der Notar, solle Oma das gesamte Grundstück mir noch zu lebzeiten schenken. Das hat den "Vorteil" das meine Tante dann nur 2 Jahre Pflichtteil berechtigt ist. Klartext: Lebt meine Oma länger als die 2 Jahre (was ich stark hoffe) dann kriegt die Tante keinen Cent, stirbt aber meine Oma innerhalb der zwei Jahre muss ich ihr den Pflichtteil trotzdem auszahlen.

Echt verwirrend!!!
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Katharina2012

Also auf Deutsch: Meine liebe Schwiegerfamilie muss a) ernsthaft darüber sprechen, auch über "die Halbschwester, über die man ja nicht redet, weil man sich für sie schämt"... und b) Geld in die Hand nehmen, um sich bei einem Notar beraten zu lassen. Oder?
Verheiratet seit 05. Mai 2012

minimausal

Zitat von: Katharina2012 am 13.01.2012 10:27
Also auf Deutsch: Meine liebe Schwiegerfamilie muss a) ernsthaft darüber sprechen, auch über "die Halbschwester, über die man ja nicht redet, weil man sich für sie schämt"... und b) Geld in die Hand nehmen, um sich bei einem Notar beraten zu lassen. Oder?

ja würd ich schon vorschlagen! Weil es gibt soviele Hintertürchen wenn es ums Erben geht!  :-\
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vronella

uuuuuuuuh spannend! wir haben ein ähnliches problem irgendwann... mein schatz hat eine schwester und eine halbschwester, die sich vor 10 jahren absentiert hat, als der vater mit der wahl ihres manns nicht einverstanden war... es geht um eine riesige immobilie - sie da rauszuzahlen wird ein hammer.
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und hoffentlich bald verheiratet ;)

Katharina2012

Wie ist das eigentlich mit verkaufen?
Wäre es nicht die gschickteste Lösung, das Haus innerhalb der Familie für einen Bruchteil des Schätzwertes zu VERKAUFEN? In unserem Fall also an den kleinen Bruder und seine Frau? Von mir aus für einen Euro? ;)
Solange man bevollmächtigt ist, kann man ja mit seinem Hab und Gut tun was man will, oder??
Spart man sich damit nicht einen Großteil der Steuern?
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minimausal

Was ich vergessen habe zu schreiben! Würde meine Oma meiner Mama das Grundstück überschreiben (was durchaus möglich wäre) dann würde meine Tante immer anspruch auf Pflichtteil haben. Deshalb meinte der Notar auf mich schreiben.
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minimausal

Zitat von: Katharina2012 am 13.01.2012 12:03
Wie ist das eigentlich mit verkaufen?
Wäre es nicht die gschickteste Lösung, das Haus innerhalb der Familie für einen Bruchteil des Schätzwertes zu VERKAUFEN? In unserem Fall also an den kleinen Bruder und seine Frau? Von mir aus für einen Euro? ;)
Solange man bevollmächtigt ist, kann man ja mit seinem Hab und Gut tun was man will, oder??
Spart man sich damit nicht einen Großteil der Steuern?

Ich würd mich da erkundigen, ich glaub irgendwo mal gehört zu haben, dass man das nicht darf!

Wäre aber sicherlich die beste Lösung!
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Jara

na wusch... das ist ja ein gaz heißes Thema für euch.... ich war doch nur ein paar stunden arbeiten..... :o
und ja, ich sollte mich auskennen... hab das schließlich 4 jahre studiert  ;)

also gut, dann fang ich mal von vorne an:

Tamara:

Den Fall, den du beschreibst, betrifft eben den berühmten Abs 3 der genannten Bestimmung (aus dem Grund heißt er Udo-Jürgens-Paragraph - der gute wollte nämlich verhindern, dass seine uneheliche Tochter erbberechtigt ist (war damals eh in den Medien) darum wurde dann die bestimmung mit der Koantaktverweigerung 2001 in den Paragraphen aufgenommen) - der Wunsch, dass die Familie nichts von dem unehelichen Kind erfährt, ist definitiv KEIN Grund für eine Pflichtteilsminderung! Ganz wichitg: die Beweislast für das Bestehen einer Pflichtteilsminderung liegt NICHT bei dir als Pflichtteilsberechtigter, sondern bei Pflichtteilsschuldner (primär der Erbe).

hoff, das klärt deine Frage, LG
verheiratet seit 19.05.2012
Eltern werden wir voraussichtlich am 01.07.2013

Babyalbum: http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6695007 (PW a.A.)

Jara

rogilu:

lt Lehrbuch (jetzt hab ich nochmal extra nachgeschaut, damit ich da jetzt jaa nix falsches sag)

Pflichtteilsminderung kann beim Vater-Kind-Verhältnis nur erfolgen, wenn ZU KEINER ZEIT ein Naheverhältnis bestand.... dass du in den letzten 10 Jahren keinen Kontakt hast, ist daher irrelevant! Kann dir nicht zulasten gelegt werden!

LG
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Jara

Sunny:

du bist trotz Adoption auch bei deinem leiblichen Vater normal erbberechtigt (umgekehrt ist dein leiblicher Vater jedoch nur erbberechtigt, wenn dein Adoptivvater vorverstorben ist) - geregelt in §182b ABGB

LG
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Jara

Betti:

primär ist festzuhalten, wenn dein Schwiegervater in Österreich ist, gilt österreichisches Erbrecht... Wo die Erbberechtigten wohnen (Polen odr sonst wo) ist irrelevant

d.h. wenn kein Testamtent besteht, bekommt die Frau 1/3, dein Schatz 1/3 und 1/3 die Schwester
bei einem Testament bekommen Frau und Schwester je 1/6 (ob dein SchwieVa mit seiner Frau auch tatsächlich zusammen ist, oder nicht ist dem Gesetzgeber beim Erbrecht egal - zumin. wüsste ich keine Bestimmung, die von einer aufrechten Lebensgemeinschaft ausgeht.... deshalb haben ja auch Lebensgefährten kein Erbrecht!) geschiedene Eheleute haben kein Erbrecht.

by the way - ich weiß nimmer wer das jetzt wissen wollte, aber bei einer einvernehmlichen Scheidung muss man min 6 Monate häuslich getrennt sein
bei einer Zerrüttungsscheidung 3 Jahre (es gibt dann noch die Härteklausel, die die Zeit auf 6 Jahre verlängert, aber die ist von wenig praktischer Relevanz)

aja, man kann interessanterweise auch in einer Wohnung häuslich getrennt leben (z.B. 2 Schlafzimmer)

LG
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Jara

Zitat von: Sunnyside1806 am 13.01.2012 08:40
soweit ich weiß, kann man sich, wenn man keine Einvernehmliche Scheidung machen kann (weil sie nicht will), nach einem Jahr getrennt leben, von dieser Person scheiden lassen...

Und nein, die Kinder haben (solange es kein Testament gibt) immer anspruch auf 2/3 und die Frau nur 1/3

ja, wenn es Kinder und Frau gibt, ist das gesetzlich so vorgesehen... anders ist die Aufteilung wenn es keine Kinder gibt
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Jara

Zitat von: Betti2011 am 13.01.2012 09:06
ja und weils nicht schon genug problematisch ist...
er ist ja selbst pole und kann nicht soooo gut deutsch, bzw traut er sich halt nichts selbst machen weil er immer meint "ja was is wenn ich das dann nicht versteh,..." deshalb muss mein mann immer alle wichtigen sachen mit ihm machen. total mühsam...
der hat halt auch einen stressigen job und keine lust mit ihm da herumzurennen um das zu klären.
aber wird ihnen eh nichts anderes übrig bleiben als das jetzt endlich mal zu klären.

mein mann meinte letztens noch: "auch wenn sie sich jetzt nicht meldet...sie ist bestimmt eine der ersten dies weiß wenn ihm was passiert und in der wohnung steht und sich alles wertvolle rausholt. SO ist sie nämlich"

aber danke auf jeden fall trotzdem. ich werd meinen mann auf jeden fall heute anstoßen das da was weitergeht...wenn sein vater will, dass er "alles" kriegt (für die halbschwester besteht ja pflichanteil) muss er auch mal was tun...

hab erst jetzt gesehen, dass dein Schiegerpapa auch Pole ist... wenn er noch polnischer Staatsbürger ist, ist polnisches Recht anzuwenden, kein österreichisches(zumindest hab ich das so gelernt)
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Jara

Zitat von: Betti2011 am 13.01.2012 09:33
mir fällt gerade noch was ein. mir hat das mal ein arbeitskollege erzählt. ich weiß nicht ob das stimmt.
er meinte damals er macht einen ehevertrag aus folgendem grund (gilt aber nur so lange keine kinder im spiel sind):

wenn ein ehepaar einen schweren autounfall hat. der mann stirbt auf der stelle zb. die frau liegt im koma und stirbt am nächsten tag.

dann geht zuerst 1/3 von seinem geld an seine eltern und 2/3 an sie. wenn sie dann stirbt bekommen ihre eltern alles. also von ihr alles und von ihm die 2/3.

stimmt das!? eigentlich müssts wirklich so sein denk ich. weils dem staat egal ist ob zwischen dem tod der beiden ein paar stunden oder jahre liegen.

ja, das ist korrekt!
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