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Zeitausgleich - könnt ihr den uneingeschränkt konsumieren?

Begonnen von Kato, 29.08.2012 22:32

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Zeitausgleich - könnt ihr den uneingeschränkt konsumieren?

Ja
8 (57.1%)
Nein - folgende Einschränkungen (bitte Posten)
6 (42.9%)

Stimmen insgesamt: 14

Umfrage geschlossen: 28.10.2012 21:32

Kato

In meinem neuen Job hab ich folgende Einschränkungen beim Aufbrauch der gesammelten Zeitausgleichsstunden:

- ein ganzer Tag darf erst bei einem Zeitkontostand von mind. 25h genommen werden
- pro Quartal darf nur 1x ein ganzer Tag genommen werden
- die Stunden verfallen komplett am Ende des Jahres.

Wie ist das bei euch?
Ich habe so ein Modell noch nie gehabt... :-X

Lymi2013

also um ehrlich zu sein, sowas habe ich echt noch nie gehört, auch nicht von Freunden oder so...komisches Unternehmen, wenn die solche Einschränkungen angeben.

Bin in einem Pharma-Unternehmen tätig und wir können unseren ZA aufbrauchen wie wir es möchten, auch verfallen Sie bei uns nicht, aber wenns zu viel wird, dann macht uns unsere Gruppenleiterin draufaufmerksam, diese abzubauen oder auszahlen zu lassen.

Liebe Grüße
http://www.pixum.at/meine-fotos/album/6356772
Passwort: wedding2013

~~20.07.2013~~

Sunnyside-Übergang

Also bei uns ist es so:
- wenn ich ein paar Stunden ZA haben will, dann kann ich das uneingeschränkt machen (z.B. 1-2 Stunden früher nach hause)
- ganze Tage darf ich max. 5 pro Quartal in Anspruch nehmen
- Verfallen tun meine Stunden NIE aber ich darf auch nur Max. 120 Stunden haben...

insider

Wir wurden im laufe des letzten Jahres alle auf ALL IN Verträge umgestellt. Also, Üstd sind egal, kein ZA keine Geld dafür.

Zur Zeit mache ich im Schnitt 44 Wochenstunden.
LG

Insider



Veilchen123

Also bei ein paar Stunden ist es egal, da kann ich einfach so gehen (ohne Angabe von Gründen)
Aber insgesamt darf ich im Jahr nur 9 ganze Tag konsumieren.
Alles über 40h wird ausbezahlt - wobei wir die Anweisung haben nicht über 40h zu kommen.

Cori

Zitat von: Sunnyside-Übergang am 30.08.2012 06:48
Also bei uns ist es so:
- wenn ich ein paar Stunden ZA haben will, dann kann ich das uneingeschränkt machen (z.B. 1-2 Stunden früher nach hause)
- ganze Tage darf ich max. 5 pro Quartal in Anspruch nehmen
- Verfallen tun meine Stunden NIE aber ich darf auch nur Max. 120 Stunden haben...

so ähnlich ist es bei uns auch, weiß nur die max. stundenanzahl nicht!
Kennengelernt: September 1996
Verliebt: Dezember 2008
Verheiratet: 27. Juli 2012

Verwaltung186

wir dürfen im monat nicht mehr als 900 minuten mit ins nächste nehmen. alles was drüber geht, sollte als ZA verbraucht werden, für alle, die keine überstundenpauschale habe. ich hab da immer einiges an za zu verbrauchen.
Wir müssen auch keine Gründe oder sonstiges angeben, einfach nur mit den Kolleginnen zusammenreden.
Glücklich verheiratet seit 29. Mai 2010

hochzeitsduo

also laut Arbeitsrecht müssen Überstunden entweder ausbezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert werden. Ein Verfallen der Überstunden nach einem Jahr ist lt. Arbeitsrecht nicht erlaubt, da du den Anspruch drauf hast. Da würd ich doch glatt mit der Überstundenregelung mal zur Arbeiterkammer gehen. Vor allem wenn du dann noch Einschränkungen beim Verbrauch hast, dass du nur 1x im Quartal einen ganzen Tag nehmen darfst. Wenn da jetzt sehr viele Überstunden anfallen und du hast dann 40 Überstunden(und das geht schnell) und es geht auf ende des Jahres zu, hast du ja fast keine Möglichkeit, die Überstunden abzubauen. Und wie gesagt: Verfallen dürfens auf gar keinen Fall. Sie können sagen dass sie die Überstunden, die Ende des Jahres übrig bleiben ausbehahlen, aber Verfallen?? Auf gar keinen Fall

Sanfis

wir können ZA aufbauen soviel wir wollen, er verfällt nie, wir haben jedes jahr im jänner die chance ihn uns auszahlen zu lassen oder können jederzeit in ZA gehen, jedoch max 3 Tage ZA hintereinander. ZA-Tage aufs Jahr verteilt können wir so viele nehmen wir wir ZA haben.



bride2011

Zitat von: Sanfis am 30.08.2012 12:16
wir können ZA aufbauen soviel wir wollen, er verfällt nie, wir haben jedes jahr im jänner die chance ihn uns auszahlen zu lassen oder können jederzeit in ZA gehen, jedoch max 3 Tage ZA hintereinander. ZA-Tage aufs Jahr verteilt können wir so viele nehmen wir wir ZA haben.

Das ist bei uns genau gleich, wobei wir am Ende des Jahres nicht mehr als 35 Überstunden am Zeitausgleichskonto haben dürfen. Die werden dann automatisch ausbezahlt. Ebenso an jedem Monatsende, wobei man da auf Wunsch welche stehen lassen kann, weil man zB ein paar Zeitausgleichstage benötigt.

Lt. Firma darf man nur einen ZG-Tag pro Monat konsumieren, aber das ist nur Theorie. Ich hatte schon mehrmals ganze Zeitausgleichswochen. Solange die Arbeit stimmt, regt sich niemand auf.

lg

kleolein

In meiner alten Arbeit war es so, dass ich einen All In hatte, aber trotzdem hatten wir eine Zeiterfassung. Ich konnte so trotzdem Überstunden auf und teil abbauen. Ich durfte nie ganze Tage nehmen und am Ende des Jahres wurden die Uhren aller auf Null gestellt. Hab ich aber mittlerweile schon öfter gehört, dass so etwas üblich ist.
Verliebt: 22.03.2007
Verlobt: 21.12.2011
Hochzeit in der Wachau: 11. August 2012

Hochzeitsvorbereitungen:
http://www.pixum.at/viewalbum/id/6254868
Hochzeitshomepage:
http://dierenners.webnode.at

TanteCrystal

Zitat von: hochzeitsduo am 30.08.2012 10:29
also laut Arbeitsrecht müssen Überstunden entweder ausbezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert werden. Ein Verfallen der Überstunden nach einem Jahr ist lt. Arbeitsrecht nicht erlaubt, da du den Anspruch drauf hast. Da würd ich doch glatt mit der Überstundenregelung mal zur Arbeiterkammer gehen. Vor allem wenn du dann noch Einschränkungen beim Verbrauch hast, dass du nur 1x im Quartal einen ganzen Tag nehmen darfst. Wenn da jetzt sehr viele Überstunden anfallen und du hast dann 40 Überstunden(und das geht schnell) und es geht auf ende des Jahres zu, hast du ja fast keine Möglichkeit, die Überstunden abzubauen. Und wie gesagt: Verfallen dürfens auf gar keinen Fall. Sie können sagen dass sie die Überstunden, die Ende des Jahres übrig bleiben ausbehahlen, aber Verfallen?? Auf gar keinen Fall

Ich wollt gestern was ähnliches geschrieben, aber es wurde ned weg geschickt... :/

Ich empfinde so was als totale Frechheit, die Unternehmen beuten die Leut schon gscheid aus mit solchen "Regeln"... Da hat man ja kaum die Chance, abzubauen, läuft ja voll drauf hinaus, dass die Überstunden verfallen...

hochzeitsduo

ZitatIch empfinde so was als totale Frechheit, die Unternehmen beuten die Leut schon gscheid aus mit solchen "Regeln"... Da hat man ja kaum die Chance, abzubauen, läuft ja voll drauf hinaus, dass die Überstunden verfallen...
Ich wiederhole nochmals:
Lt. Arbeitsrecht müssen Überstunden entweder ausbezahlt oder als Zeitausgleich abgegolten werden. Eine Firma die Überstunden verfallen lassen möchte handelt gesetzeswidrig und ist somit ein Fall für die Arbeiterkammer.

TanteCrystal

Ich weiß! *gg*

Ich hab mit so was zum Glück nix zu schaffen, die Stadt is ein sehr korrekter Arbeitgeber..

bride2011

Zitat von: hochzeitsduo am 30.08.2012 16:13
Ich wiederhole nochmals:
Lt. Arbeitsrecht müssen Überstunden entweder ausbezahlt oder als Zeitausgleich abgegolten werden. Eine Firma die Überstunden verfallen lassen möchte handelt gesetzeswidrig und ist somit ein Fall für die Arbeiterkammer.

Da magst du wohl Recht haben, aber die Arbeitgeber spielen oft mit der Angst der Dienstnehmer, daher fällt es auf fruchtbaren Boden...