Ehefähigkeitszeugnis

Begonnen von Dagmar, 10.04.2003 13:27

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Dagmar

Hallo!

Mein Freund ist Deutscher und bräuchte bei einer Heirat hier in Österreich ein "Ehefähigkeitszeugnis".
Wer kann mir verraten was das ist und wo man es herbekommt?
Danke!

sabine

Hallo,

dieses Ehebefähigungszeugnis braucht jeder; wenn man allerdings als Österreicher an einem österreichischen Stamdesamt heiratet, genügt das Bringen der Geburtsurkunde, Staatbürgerschat...

Möchte man im Ausland heiraten, hat das Standesamt, an dem geheiratet wird keinen Zugriff auf die Datenbank.

In diesem Bescheid steht, ob man ledig ist und wann man ev. geschieden wurde.

LG
Sabine

Andrea

Liebe Dagmar!

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein Bescheid, in dem drinnensteht, daß aus Sicht Deutschlands betreffend Deinen Freund nichts gegen eine Ehe mit Dir spricht, also zum Beispiel, daß er tatsächlich ledig ist und das erforderliche Mindestalter erreicht. Bekommen sollte er es bei der Deutschen Botschaft in ÖSterreich, aber vielleicht gibt es, wegen EU, auch noch andere Möglichkeiten. Bei meinem Freund zumindest war es so, daß er auf die (australische) Botschaft gegangen ist und es dort bekommen hat.

LG, Andrea

Ela

Hallo!

Bei uns ist es genauso(er Deutscher, heiraten in Österreich). Normalerweise wird es von deinem Wohnsitzstandesamt beantragt, dann ist es kostenlos, dauert allerdings bis zu 3 Monaten. Das war uns zu lang, deshalb sind wir gemeinsam nach Deutschland zu seinem Wohnsitzstandesamt gefahren(da müsst ihr allerdings eine Gebühr dafür zahlen), und konnten es am selben Tag noch mitnehmen.
Die Ämter wollen das Ehefähigkeitszeugnis haben damit sie sicher wissen das er noch nicht verheiratet ist.
Achja, umgekehrt wäre es genauso, wenn ihr in Deutschland heiraten wolltet, dann brauchst du das Zeugnis.

LG

Anke

Hallo Dagmar,

bin auch Deutsche und heirate am 02.05.03 einen Österreicher! - im Wiener Riesenrad.

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis gab es bei mir überhaupt keine Probleme. Dein Freund sollte sich bei seinem Heimatstandesamt einen Auszug aus dem Familienbuch geben lassen, damit könnt Ihr dann hier in Österreich zu Eurem Standesamt gehen und die beantragen dann das eigentliche Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland. Hat bei mir super funktioniert. Hoffe, dass ich Euch damit helfen konnte und wünsche Euch alles Gute - wann ist denn Euer großer Tag?

Herzliche Grüße Anke

Cosmopolit

Ich bin Deutscher. Lebe aber seit 10 Jahren in Österreich. Und jetzt wird's bunt: Ich möchte in der Russischen Föderation eine Russin heiraten. Jetzt verlangt das ZAGS (russisches Standesamt) von mir ein Ehefähigkeitszeugnis. Beim Googeln hab ich jetzt herausgefunden, dass ich gemäß österreichischen Vorschriften einiges an Papieren von meiner zukünftigen Frau (wobei der Umfang aber noch nicht klar umrissen ist) für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnises vorlegen muss. Toll. Ich hab noch nicht nachgefragt, ob ein österreichisches Standesamt überhaupt für mich zuständig ist, ich gehe aber davon mal aus, das es so ist, da ich ja meinen Hauptwohnsitz hier habe. Doch was ist, wenn das Standesamt an meinem Wohnsitz sich nicht für zuständig hält?
Wer weiss mehr? Vielen Dank im voraus für die vielen Antworten.

cu Anton

Cathi

hallo cosmopolit!
das ehefähigkeitszeugnis stellt dein deutsches standesamt aus. also das deines deutschen wohnsitzes oder, wenn du keinen mehr hast, entweder das deines letzten dt. wohnistzes oder das zentralstandesamt in berlin (ich glaub, das heißt so).
ich weiß jetzt nur wie es funktioniert, wenn du in wien das aufgebot bestellst: wenn du in wien hauptgemeldet bist, besorgt sich das wiener standesamt das ehefähigkeitszeugnis aus deutschland.
aber in deinem fall weiß ich jetzt auch nicht... vielleicht rufst du mal bei deinem österreichischen standesamt oder bei deinem deutschen an und erkundigst dich dort?...
lg
cathi
Verliebt seit 08.07.2002
Verlobt seit 06.10.2007
Standesamt 22.07.2008
Kirchliche Hochzeit 26.07.2008

Schneehexe

ich kann nur sagen, dass wir das ehefähigkeitszeugnis von meinem mann selbst abholen mußten, wir haben das dann erledigt, als wir bei ihm zu hause auf urlaub waren - aber ich glaube, es darf nicht älter als 6 monate sein - warum? keine ahnung. erkundige dich halt mal bei deinem standesamt vor ort.

viel erfolg und alles gute

Babs