gütertrennung oder -gemeinschaft

Begonnen von daniela81, 10.03.2006 14:34

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daniela81

wir überlegen gerade welche vor- und nachteile die gütertrennung hat.

vom gesetz her hätten wir ja gütertrennung. da wir aber ein gemeinsames (haupt-) konto möchten, wäre die gütergemeinschaft wohl besser.....  oder? :?:

kennt sich da jemand aus damit? und wie handhabt ihr das?

lg daniela
lg daniela
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Zusammen seit:  14. August 2002
Verlobt seit:        14. August 2005
Hochzeit am        19. August 2006

Bianca

Allgemeines
Das Ehegüterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zu Vermögensmassen zwischen dem Ehegatten und der Ehegattin.

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung|. In einem Ehevertrag| kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

TIPP
Fachkundige Beratung erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin| bzw. einem Notar oder einer Notarin|.

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Gütertrennung
Das System der Gütertrennung sieht vor, dass der Ehegatte und die Ehegattin Eigentümer und Eigentümerin des Vermögens bleibt, das in die Ehe eingebracht als auch während der Ehe erworben wurde.

Der Ehegatte und die Ehegattin verwalten das eigene Gut selbst und haften nur für die eigenen Schulden.

Erst im Falle einer Auflösung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.


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Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
Bei Scheidung|, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt:

eheliches Gebrauchsvermögen
Das sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten:
Hausrat und Ehewohnung
gemeinsames Auto, aber auch Zweitwohnung
Luxusgüter (z.B. Segelyacht, Reitpferd)
Rechte (z.B. Anwartsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum)
eheliche Ersparnisse
Darunter versteht man Wertanlagen, die die Eheleute während ihrer Ehe ansammeln und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind:
Sparbücher
Kunstsammlung
Von der Aufteilung ausgenommen sind Sachen, die

von dem Ehegatten oder der Ehegattin

in die Ehe eingebracht,
von Todes wegen erworben oder
ihm/ihr von Dritten geschenkt wurden;
dem persönlichen Gebrauch des Ehegatten oder der Ehegattin allein (z.B. Schmuck) dienen,
der Ausübung eines Berufes (z.B. Bücher, PC, Werkzeug) dienen,
zu einem Unternehmen gehören, Unternehmen als solche sowie Unternehmensanteile (außer bloße Wertanlagen).
Hinweis: Ist der Ehegatte oder die Ehegattin bzw. ein gemeinsames Kind auf die Weiterbenützung der Ehewohnung und des Hausrates angewiesen, werden diese auch dann in die Aufteilung einbezogen, wenn sie der Ehegatte oder die Ehegattin in die Ehe eingebracht hat, sie geerbt oder geschenkt wurden.


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Ehevertrag
Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.

Bei einer späteren Scheidung| ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.

Hinweis: Eheverträge müssen grundsätzlich in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).

Folgendes kann in einem Ehevertrag beispielsweise nicht geregelt werden:

Auf den Anspruch auf Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen (insbesondere der Ehewohnung) kann im Voraus nicht rechtswirksam verzichtet werden.
Für die aufrechte Ehe kann ein gänzlicher wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt nicht vereinbart werden. Falls dieser Verzicht für den nachehelichen Unterhalt vereinbart wird, ist eine solche Vereinbarung im Fall der Sittenwidrigkeit nichtig.
Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung| keine verbindliche Wirkung zu.
Hinweis: Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepasst werden.
kirchliche Hochzeit - 13.MAI 2006
Standesamt - 05.MAI 2006

Angelika

Zitat von: "daniela81"wir überlegen gerade welche vor- und nachteile die gütertrennung hat.
vom gesetz her hätten wir ja gütertrennung. da wir aber ein gemeinsames (haupt-) konto möchten, wäre die gütergemeinschaft wohl besser.....  oder? :?:
kennt sich da jemand aus damit? und wie handhabt ihr das?
lg daniela

Wir haben in unserem Ehevertrag unter anderem die Gütertrennung vereinbart. Wir wollen kein gemeinsames Vermögen und wir wollen wirtschaftlich weiter getrennt sein.
Das wichtigste bei so einem Vertrag ist aber, dass "er auch tatsächlich gelebt wird". Also dass tatsächlich kein Vermögen zusammengelegt wird. So die Aussage unseres Rechtsanwaltes (Familienrechtspezialist).

Wenn ihr ein gemeinsames Konto habt/wollt, dann ist die Gütertrennung automatisch vorbei und ihr könnt euch gleich die Kosten für den Vertrag sparen.

Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

Angelika

Liebe Bianca!

Deine Info ist leider falsch! In Österreich gilt automatisch die Gütergemeinschaft, d.h. alles in der Ehe angeschaffte Vermögen gehört automatisch beiden.

Im Ehevertrag kannst du die Gütergemeinschaft ausschließen, dann hast du Gütertrennung, was im Scheidungsfalle bei der Aufteilung erleichtert.

Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

Angelika

"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
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Bianca

So weit ich das verstehe gilt die Gütertrennung nur für Sachen die in die Ehe miteingebracht werden bzw. die man während der Ehe z.B. vererbt bekommt!

Wenn man keinen Vertrag macht dann werden die gemeinsamen Ersparnisse in der Ehe aufgeteilt!

lg
kirchliche Hochzeit - 13.MAI 2006
Standesamt - 05.MAI 2006

Angelika

Liebe Bianca, jetzt war ich zu schnell, sorry!

Ich muss mich korrigieren:
Für vor der Ehe angeschafftes Vermögen gilt automatisch nach EheG die Gütertrennung, dh. jedem gehört das Seine unverändert.

Aber für in der Ehe angeschafftes Vermögen gilt nach EheG automatisch die Gütergemeinschaft, d.h. es gehört automatisch beiden und muss bei Scheidung aufgeteilt werden.

In einem Ehevertrag kann man diese Gütergemeinschaft für in der Ehe angeschafftes Vermögen ausschließen udn gleichzeitig die Gütertrennung für bereits vorhandenes Vermögen beibehalten (schriftliche Aufstellung beischließen!). Wenn man sich dann selbst daran hält, dass man nichts gemeinsam anschafft, dann gibt es bei Scheidung kein Aufteilungsverfahren.
Das haben wir gemacht.
Ein gemeinsames Konto wie daniela es möchte, zerstört aber diesen Ehevertrag durch gesetzte Fakten (die normative Kraft des Faktischen).

Angelika
PS.: Man soll nicht überstürzt posten!  :oops:
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

Bianca

Hallo Angelika!

Ich hab das von der HP Seite rauskopiert:

http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070310.html

Aber ich hab das eh so verstanden das eignetlich alles Gütergemeinschaft ist, nur die Sachen die man in die Ehe einbringt bzw. vererbt bekommt - bei denen gibt es die Gütertrennung. Stimmt das so? Oder versteh ich das falsch?
kirchliche Hochzeit - 13.MAI 2006
Standesamt - 05.MAI 2006

thanai

Liebe Angelika!

Das stimmt nicht!

Hab gerade - weil ich jetzt auch verunsichert war - sowohl im ABGB als auch in einem Lehrbuch nachgeschaut (Kozio/Welser, Bürgerliches Recht).

Aus den §§ 1233 u 1237 folgt, dass Gütertrennung herrscht: Jeder Ehegatte behält das von ihm in die Ehe eingebrachte und wird Alleineigentümer des von ihm Erworbenen.

Der Gesetzestext lautet (Quelle: www.ris.bka.gv.at)

§ 1233. Die eheliche Verbindung allein begründet noch keine
Gemeinschaft der Güter zwischen den Eheleuten. Dazu wird ein
besonderer Vertrag erfordert, dessen Umfang und rechtliche Form nach
den §§ 1177 und 1178 des vorigen Hauptstückes beurtheilet wird.

5. Gesetzlicher ehelicher Güterstand.
 § 1237. Haben Eheleute über die Verwendung ihres Vermögens keine
besondere Uebereinkunft getroffen, so behält jeder Ehegatte sein
voriges Eigenthumsrecht, und auf das, was ein jeder Theil während
der Ehe erwirbt, und auf was immer für eine Art überkommt, hat der
andere keinen Anspruch.

LG Linda
Standesamtliche Trauung am 24.06.06 im Wiener Rathaus

thanai

Ja ja - ihr habt mich überrundet - bis ich mit meinem Post fertig war, habt ihr schon zwei geschrieben gehabt  :oops:

Naja - nicht bös sein - es dürfte ja alles klar sein!

LGL
Standesamtliche Trauung am 24.06.06 im Wiener Rathaus

Bianca

Hi angelika!

Na anscheinend posten wir gleichzeitig!  :wink:

lg
kirchliche Hochzeit - 13.MAI 2006
Standesamt - 05.MAI 2006

mara

nachdem ich schon mal geschieden wurde kann ich euch das sagen wie es ohne ehevertrag ist: alles was VOR der ehe angeschafft wurde gehört auch bei einer scheidung wieder demjenigen der es angeschafft hat. alles was IN der ehe angeschafft wurde (egal wer es bezahlt hat) gehört beiden und muss aufgeteilt (ausbezahlt) werden. achja übrigens ein auto hat vor gericht sobald es quasi in betrieb genommen wurde so gut wie keinen wert, selbst wenn es weiß gott was gekostet hat, da wird nichtmal der versicherungstechnische zeitwert hergenommen sondern wesentlich weniger.
sollten kinder da sein kann ein wohnrecht einberaumt werden, auch wenn die wohnung rechltich dem anderen gehört (wenn es den kindern nicht zumutbar ist in eine andere gegend zu ziehen wegen schule zB). in österreich wird zu 99% das sorgerecht der mutter zugesprochen, ihr etwas "nachzuweisen" das diesen umstand vereiteln würde ist fast unmöglich.
LG Mara
Standesamtliche Hochzeit Schloss Obermayerhofen 10.06.2005
http://s79.photobucket.com/albums/j154/maramicky/


Angelika

Ich habs eh schon klargestellt!

Man muss die 2 Vermögensarten nach dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung unterscheiden:

Vor der Ehe vorhandenes Vermögen -> es besteht nach der Hochzeit die Gütertrennung nach EheG, jedem bleibt das Seine

In der Ehe angeschafftes Vermögen ->  nach der Hochzeit besteht automatisch Gütergemeinschaft, es gehört nach EheG automatisch beiden und muss bei Scheidung aufgeteilt werden.
(Das kann man mit Ehevertrag verhindern, diese Gütergemeinschaft kann man aufheben.)

Jetzt klarer?
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

Bianca

Alles klar!

Meiner Meinung kann eine Gütertrennung in der Ehe nur funktionieren wenn man keine Kinder plant! Mit Kindern ist das glaub ich nicht möglich!Aber vielleicht täusche ich mich!

lg
kirchliche Hochzeit - 13.MAI 2006
Standesamt - 05.MAI 2006

Angelika

Ergänzung:

Ganz wichtig ist, dass man sich an den selbst geschlossenen Ehevertrag auch hält. Also dass man nicht anfängt, alles gemeinsam anzuschaffen und so die vereinbarte Gütertrennung (für gemeinsam Angeschafftes) "zerstört".
Dann ist bei einer Scheidung der Ehevertrag das Papier nicht wert ...

Auch wichtig ist, dass man einem Ehevertrag, der die Gütergemeinschaft für in der Ehe angeschafftes Vermögen aufhebt, einen schriftlichen Vermögensstatus des in die Ehe eingebrachten Vermögens anschließt (was hat wer eingebracht). Sonst wird bei einer Scheidung die Beweislage erschwert, was wer eingebracht hat.

Ok?
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194