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Ehevertrag

Begonnen von Smirgil, 12.06.2006 09:49

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Angelika

Zitat von: "blaueresel"Konkret geht es bei mir um eine Genossenschaftswohnung. Die läuft auf meinen Namen, auch der Kredit dazu läuft auf meinen Namen und die Raten werden von meinem Konto abgebucht.
Muss ich dass nun in einem Ehevertrag regeln oder gilt die Wohnung als "in Ehe eingebracht" und ist somit bei einer Scheidung immer noch meine?
LG, BlauerEsel

Hallo!
Die Wohnung und den Kredit bringst du in die Ehe ein, sie gehören dem Gesetz nach auch nach der Scheidung dir.
ABER:
1) Im Ehevertrag kannst du den Besitzstand/Vermögensstand zum Zeitpunkt der Eheschließung festschreiben, das dient dann bei der Scheidung zum Beweis, wer was eingebracht hat (eben bei dir Wohnung und Kredit). Und das ist auch sehr empfehlenswert!
2) Sollte deine Wohnung auch der "eheliche Wohnsitz" sein/werden, also ihr beide dort gemeldet sein, dann kann man ihre Aufteilung im Scheidungsfall in einem Ehevertrag NICHT regeln. Die Aufteilung des eheliche Wohnsitzes ist nämlich nicht in einem Ehevertrag regelbar!
Sie wird dann im Scheidungsfall dem zugesprochen, der den größeren Wohnbedarf hat, der andere kann auf dem Klagsweg eine Ausgleichszahlung begehren....

Hoffe, dir geholfen zu haben!
Angelika
PS.: Es ist übrigens nicht mehr Gesetz, dass Eheleute den gleichen Wohnsitz haben ... das war einmal!
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

blaueresel

Das heißt also konkret, ich kann in einem Vertrag festhalten, dass ich die Wohnung in die Ehe eingebracht habe, habe aber bei einer Scheidung von diesem Vertrag nix, wenn wir beide in dieser Wohnung gemeldet sind, also diese Wohnung unser "ehelicher Wohnsitz" ist.

Richtig verstanden?

LG, BlauerEsel
Zusammen seit: 20.07.2002
Mein Heiratsantrag am: 20.07.2006
Trauung im Schloss Hernstein am: 20.07.2007

Angelika

Zitat von: "blaueresel"Das heißt also konkret, ich kann in einem Vertrag festhalten, dass ich die Wohnung in die Ehe eingebracht habe, habe aber bei einer Scheidung von diesem Vertrag nix, wenn wir beide in dieser Wohnung gemeldet sind, also diese Wohnung unser "ehelicher Wohnsitz" ist.
Richtig verstanden?
LG, BlauerEsel

Ja, blauerEsel.
Du kannst im Ehevertrag festhalten, dass du die Wohnung eingebracht hast. Wenn sie aber ehelicher Wohnsitz ist, unterliegt sie dem gerichtlichen Aufteilungsverfahren. Für die gerichtliche Aufteilung bringt der Ehevertrag für den ehelichen Wohnsitz nix.
(In der Praxis hast du aber mit dem mittels Aufzeichung im Ehevertrag erbrachten Beweis, dass du die Wohnung eingebracht hast, gute Chancen, die Wohnung zu bekommen und den Partner mit einem gerichtlich festzulegenden Ausgleichsbetrag abzufinden.)

Jetzt klarer?
Angelika
PS.: Nur so nebenbei: Die Verschuldensfrage einer Scheidung spielt beim Aufteilungsverfahren keine Rolle.
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

mara

gehört vielleicht nur halb hier her, aber aus erfahrung kann ich euch sagen bei einer scheidung bekommt der recht (wie in allem wenn es um recht geht) der den besseren anwalt hat. man sollte halt versuchen ein mindesmaß an respekt und vernunft beizubehalten, dann ist es unter erwachsenen die sich mal geliebt haben durchaus möglich das in güte zu trennen. rache und habgier zerstören einen nur selbst, wenn man das weiß dann rennt eine scheidung auch vernünftig ab. und man kann sowieso nicht alles vom gesetzt her festlegen lassen (und das ist auch gut so).
aber das wie gesagt nur so am rande.
(so und jetzt dürft ihr wieder loslegen wie vernünftig es ist das frau vorsorgt, das war aber gar nicht mein thema!)...
LG Mara
Standesamtliche Hochzeit Schloss Obermayerhofen 10.06.2005
http://s79.photobucket.com/albums/j154/maramicky/


blaueresel

Angelika, darf ich dich fragen, woher du das alles so genau weißt? "Gebranntes Kind" oder Anwältin?  :wink:

LG, BlauerEsel
Zusammen seit: 20.07.2002
Mein Heiratsantrag am: 20.07.2006
Trauung im Schloss Hernstein am: 20.07.2007

Angelika

Zitat von: "blaueresel"Angelika, darf ich dich fragen, woher du das alles so genau weißt? "Gebranntes Kind" oder Anwältin?  :wink:
LG, BlauerEsel

Ja, ich bin ein 2fach gebranntes Kind und seit Jahren beruflich (in letzter Zeit auch freiberuflich) mit dem Familienrecht befasst.
Angelika :)
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

Caro

Ich brauch jetzt eine ganz unamtsdeutsche Antwort, weil ich es immer noch nicht ganz kapiert habe. Ich schildere mal kurz unseren Fall.
Mein Verlobter ist geschieden und hat zwei Kinder, die zwar bei der Mutter leben, um die wir uns aber genauso kümmern. Christian zahlt auch ziemlich Kohle für sie (ist ja klar). In unserem Bekanntenkreis gibt es jemanden, der zum zweiten Mal verheiratet ist, zum zweiten Mal Kinder hat und sich sofort scheiden lassen würde. Allerdings kann er das nicht, weil ihn das finanziell zu Grunde richten würde und zwar völlig.
Ich will, dass Christian in unserer Ehe nicht eine sekunde denken muss, dass er bei mir bleiben muss, weil er sonst in ein finanzielles Loch fällt und bestehe daher auf einen Ehevertrag. Erstens soll darin  festgelegt werden, dass ich keinen Unterhalt für mich selbst verlangen werde, es sei denn er wäre schuld daran dass ich arbeitsunfähig werde und zweitens möchte ich für mich darin verankern, dass ich nicht für seine Kinder belangt werden kann.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass das nicht geht? Also zumindest ersteres nicht. Großer Mist wäre das!!!! Und wenn ich diese Wirtschaftsgemeinschaft ausschließe müsste ich auch alles getrennt kaufen? Und alle Rechnungen aufheben und so? Das ist dann wirklich sehr kompliziert und unpersönlich irgendwie! Also sollte das der Fall sein hat sich das mit dem Ehevertrag irgendwie erledigt, glaube ich. Vielleicht noch mal für den amtsdeutsch Dummy - so einen Ehevertrag wie ich mir das denke gibt es nicht, oder? Einfach nur ja oder nein.
Danke im Voraus und ich schäme mich ein wenig, dass ich nochmal nachfragen muss
Liebe Grüße
Caro

Bis zu unserer Hochzeit sind es noch...

Angelika

Zitat von: "Caro"Mein Verlobter ist geschieden und hat zwei Kinder, die zwar bei der Mutter leben, um die wir uns aber genauso kümmern. Christian zahlt auch ziemlich Kohle für sie (ist ja klar). In unserem Bekanntenkreis gibt es jemanden, der zum zweiten Mal verheiratet ist, zum zweiten Mal Kinder hat und sich sofort scheiden lassen würde. Allerdings kann er das nicht, weil ihn das finanziell zu Grunde richten würde und zwar völlig.
Ich will, dass Christian in unserer Ehe nicht eine sekunde denken muss, dass er bei mir bleiben muss, weil er sonst in ein finanzielles Loch fällt und bestehe daher auf einen Ehevertrag. Erstens soll darin  festgelegt werden, dass ich keinen Unterhalt für mich selbst verlangen werde, es sei denn er wäre schuld daran dass ich arbeitsunfähig werde und zweitens möchte ich für mich darin verankern, dass ich nicht für seine Kinder belangt werden kann.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass das nicht geht? Also zumindest ersteres nicht. Großer Mist wäre das!!!! Und wenn ich diese Wirtschaftsgemeinschaft ausschließe müsste ich auch alles getrennt kaufen? Und alle Rechnungen aufheben und so? Das ist dann wirklich sehr kompliziert und unpersönlich irgendwie! Also sollte das der Fall sein hat sich das mit dem Ehevertrag irgendwie erledigt, glaube ich. Vielleicht noch mal für den amtsdeutsch Dummy - so einen Ehevertrag wie ich mir das denke gibt es nicht, oder? Einfach nur ja oder nein.
Danke im Voraus und ich schäme mich ein wenig, dass ich nochmal nachfragen muss

Ok, unamtsdeutsch *g*:

Du kannst in einem Ehevertrag NICHT regeln, dass du im Scheidungsfall einen Unterhaltsverzicht willst! Und du kannst NICHT regeln, dass du für seine Kinder nicht belangt werden willst! Solche Regelungen sind sittenwidrig und kein Notar würde sie in einen Ehevertrag aufnehmen.

Für seine Kinder belangt werden kannst du nur, wenn du sehr viel mehr verdienst wie er und somit ehegattenunterhaltspflichtig bist (und sich dadurch seine Alimente erhöhen). Dafür gibts hier einen eigenen Beitrag!

Und ein Ehevertrag ist nur sinnvoll, wenn sich beide auch daran halten! Also wenn die Wirtschaftsgemeinschaft per Ehevertrag ausgeschlossen ist sollten SICH AUCH BEIDE DARAN HALTEN und halt getrennte Rechnung machen und auch aufheben. Sonst ist der ganze Ehevertrag sinnlos, weil man ihn selbst ad absurdum geführt hat.
Was daran aber "unpersönlich" sein soll, versteh ich nicht.

Alles klar?
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

Caro

Vielen Dank nochmal für die Info, auch wenn sie für mich eher unerfreulich war.
Liebe Grüße
Caro

Bis zu unserer Hochzeit sind es noch...