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Hochzeitsgeld vom Staat

Begonnen von Soni, 18.07.2006 12:55

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tina923

@bör

Ich hab da auch noch eine Frage: Wir gehen beide arbeiten, ich verdiene netto 1.200,--, mein Mann zirka 1.400,--. Heißt das, ich könnte den Alleinverdiener-AB geltend machen? Oder hab ich da mit den 2.200,-- was falsch verstanden?  :roll:

Danke f. die Info!

Lila

alleinverdiener-ab gibts nur, wenn der partner im jahr nicht mehr als 6.000,-- verdient :-)

Bör

@ moira:
zu deiner Frage die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten der Hochzeit deiner Tochter betreffend:

leider kann ich dir nur eine negative Auskunft geben, auch die Kosten der Hochzeit der Tochter sind NICHT absetzbar.

@ tina923
Da ich annehme, dass ihr 1.200 bzw 1.400 im Monat verdient, könnt ihr den AVAB leider nicht geltend machen. Interessant wird das meistens dann, wenn es ein Kind gibt bzw einer studiert. Die angegebenen Grenzen sind Jahres-Grenzen. Hier nochmals die Eckdaten zum Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag:

x) der besser verdienende Partner kreuzt diesen in seiner Steuererklärung an

x) der andere darf verdienen:
verheiratet (mind 6 Monate), ohne Kind: EUR 2.200/Jahr
verheiratet bzw Lebensgefährten mit einem Kind: EUR 6.000/Jahr
Alleinerziehend: ohne Einschränkung

x) Grenze = Brutto-Einkommen - Sozialversicherung - Sonderausgaben - Werbungskosten (Kindergeld und dergleichen zählen nicht dazu!!)

Es tut mir leid, euch beiden keine besseren Nachrichten geben zu können! Trotzdem: LIEBE GRÜSSE!

A.M.L.

Und wie ist es, wenn beide studieren und das Gesamteinkommen unter 1000 Euro liegt?
lg,
Angelika-Maria

Verliebt seit: 20.12.2003
Verlobt seit: 20.12.2006
Hochzeit Standesamt: 20.08.2007
Hochzeit Kirche: 01.09.2007

Bör

@ A.M.L: hier spricht prinzipiell nichts dagegen, dass einer von euch den AVAB geltend macht. Vorweg ist allerdings zu sagen, dass Einkommen bis brutto EUR 1.000/Monat/14 Mal komplett steuerfrei sind und daher der Absetzbetrag keine Wirkung hat!! Erst ab ca. EUR 1.200/Monat bekommt man was von Vater Staat.

Verdient bei euch einer EUR 1.200 brutto/Monat oder mehr, dann kann dieser den AVAB geltend machen, sofern der andere weniger als ca. EUR 2.800 brutto/Jahr (= ca. EUR 200 brutto/Monat, 14 Mal bzw. mit einem Kind EUR 7.420 brutto/Jahr, entspricht etwa EUR 530 brutto/Monat, 14 Mal). Es kommt hier also darauf an, WER von euch WIEVIEL verdient und nicht, was ihr als Gesamteinkommen habt. Steuerfreie Zuschüsse wie Familien/Studienbeihilfe, Kindergeld und sonstige Dinge zählen nicht zur Einkommensgrenze.

Verdienen beide weniger als EUR 2.800 brutto/Jahr, dann kann den AVAB jener Partner geltend machen, der überwiegend den Haushalt führt (man glaubt es kaum, aber so schreibt es das EStG... :wink: )

Wird bei der Haushaltsführung keine Trennung gemacht, dann steht der AVAb dem weiblichen Teil zu.

Kurze Info am Rande: vergeßt nicht, die Studiengebühren und dergleichen abzusetzen!

Liebe Grüße!

Bör

@A.M.L: ich hab noch was vergessen - wenn ich mich unklar ausgedrückt hab (was mir leider manchmal bei diesen themen passiert :oops: ) - bitte fragen..