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Name Stiefsohn

Begonnen von chris, 23.08.2006 16:48

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chris

Wir heiraten am 2.9.06 und haben 2 gemeinsame Kinder und ein Kind hat meine Zukünftige in die Beziehung mitgebracht, für das sie Alimente bekommt.
Nachdem wir meinen Namen als zukünftigen Familiennamen gewählt haben, will nun der Bub will nun nach der Hochzeit auch so heißen- ich habe da nichts dagegen. Beim Standesamt hat man uns nicht danach gefragt. Kann man nach der Hochzeit den Familiennamen des Stiefsohnes genauso wie den der eigenen Kinder umschreiben lassen oder gibt es da Sonderbestimmumgen. Hat der leibliche Vater, der nie Kontakt hatte und nie einen wollte ein Mitspracherecht ?
Hochzeit am 2.9.06

Angelika

Zitat von: "chris"Kann man nach der Hochzeit den Familiennamen des Stiefsohnes genauso wie den der eigenen Kinder umschreiben lassen oder gibt es da Sonderbestimmumgen. Hat der leibliche Vater, der nie Kontakt hatte und nie einen wollte ein Mitspracherecht ?

Hallo,
Nach der Hochzeit kann deine Gattin bei der Bezirksverwaltungsbehörde (nicht beim Pflegschaftsgericht!) für ihren Sohn einfach eine Namensänderung nach dem NÄG beantragen.
Der leibliche Vater hat zwar immer eine 6-monatige Frist zur Stellungnahme, verhindern kann er es letztendlich nicht (Ausnahme: Der neue Name schadet dem Kind erheblich)!

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die "Zahlungs- und Besuchsmoral" des Vaters oft erheblich nachlässt und auch sonst Probleme entstehen nach so einer Aktion, aber wenn bei euch eh kein Kontakt besteht ...

Alles Gute!
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

chris

Danke für die Antwort Angelika. Muß man denn für die anderen Kinder auch noch extra Wege machen wegen dem neuen Namen (Melderegister ?)?
Hochzeit am 2.9.06

Angelika

Zitat von: "chris"Danke für die Antwort Angelika. Muß man denn für die anderen Kinder auch noch extra Wege machen wegen dem neuen Namen (Melderegister ?)?

Hallo!
Wenn die 2 gemeinsamen Kinder zur Zeit so heißen wie die Mutter und nach der Eheschließung den bei Anmeldung am Standesamt als gemeinsamen Familiennamen beschlossenen Nachnamen bekommen sollen (also deinen!), dann sind keine weiteren Schritte erforderlich, dies geschieht automatisch - der Gesetzgeber hat nämlich im NÄG beschlossen, dass mangels anderer Einigung der Name des Ehemannes vor dem der Mutter gilt - dazu gab es damals einige feministische Diskussionen, denn nur "mater semper certa".

Was dann geändert werden kann, sind sämtliche Ausweise der Kinder.

Sämtliche Detailfragen zu diesem Thema kann euch euer Standesamt beantworten!

Alles Gute,
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
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madadosa

Mein Mann und ich haben auch 2 Kinder wovon er bei einem nicht der erzeuger ist!
Mit dem KV besteht kein Kontakt und Alimente krieg ich vom Gericht!
Wir möchten jetzt auch dass unser Grosser den gleichen Namen trägt wie wir!
wo muss ich da hin und was braucht man mit?
Hat KV entscheidungsrecht?

Hab ich, wenn ich verheiratet bin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Habs noch bis nächstes Jahr bewilligt, dann muss ich neu einreichen!


vielen dank im vorraus und lg

Angelika

Zitat von: "madadosa"Mein Mann und ich haben auch 2 Kinder wovon er bei einem nicht der erzeuger ist!
Mit dem KV besteht kein Kontakt und Alimente krieg ich vom Gericht!
Wir möchten jetzt auch dass unser Grosser den gleichen Namen trägt wie wir!
wo muss ich da hin und was braucht man mit?
Hat KV entscheidungsrecht?
Hab ich, wenn ich verheiratet bin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Habs noch bis nächstes Jahr bewilligt, dann muss ich neu einreichen!
vielen dank im vorraus und lg

Hallo!
Bei seinem leiblichen Kind hat der Vater das bereits weiter oben besprochene Recht auf Stellungnahme, einreichen kannst du den Antrag auf Namensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, nicht am Pflegschaftsgericht.
Vorschuss für Kindesunterhalt hat nichts mit deiner Wiederverheiratung zu tun, da der Stiefvater niemals unterhaltspflichtig ist für die Kinder aus der Vorehe.

Liebe Grüße,
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

guiness

Hallo Angelika!

Das Einspruchsrecht des leiblichen Vaters beträgt 6 Monate? Der Standesbeamte bei der MA 62 hat mir damals mitgetelt, dass es 3 Wochen sind. Bei der MA 62 bekomm ich irgendwie keine vernünftige Antwort, werde nur kreuz und quer verbunden und vertröstet(die Sachbearbeiterin bei der ich den Antrag eingereicht habe, war aber EXTREM liab - muss auch mal gesagt werden!) Die hat mir damals auch gesagt, dass es relativ schnell gehen kann wenn der Vater keinen Einspruch erhebt und ca. ein halbes Jahr dauert wenn doch (weil er ja, ausser er weist einen plausiblen Grund vor, nicht wirklich was dagegen machen kann ausser Berufung die dann abgeschmettert wird).

Allerdings würden die 6 Monate erklären, warum ich bis jetzt noch nix gehört habe...kenn mich irgendwie nimma ganz aus  :shock:

Vielleicht kannst du mir weiterhelfen?!   :D

madadosa

Habe heute die Adresse gekriegt die dafür zuständig sind:

MA 35
20,Dresdnerstrasse 91

Die geben dir dort die gewünschte Auskunft!

Mir ist auch gesagt worden, dass der KV benachrichtigt wird, falls er einspruch erheben sollte, verzögert sich das ganze!

guiness

Jop, genau dort war ich:-) Die MA62 ist in MA35 umbenannt (zusammengelegt???) worden.
Auskunft: wenn der KV keinen Einspruch einlegt, ist die ganze Sache in 4 bis 5 Wochen rechtskräftig.

Er hat lt. seiner Aussage keinen Einspruch eingelegt sondern den "Wisch" einfach weggeschmissen. Darauf hin hab ich bei der MA35 angerufen und gefragt wie das jetzt weitergeht (nachdem ja offensichtlich keine schriftliche Mitteilung des KV´s erfolgt, weder dafür noch dagegen).

Der Sachbearbeiter dort hat mir dann erklärt, sollte kein schriftlicher Einspruch erfolgen weil mein Exmann das Schreiben vernichtet hat, wird es als Zustimmung gewertet und ist somit "über die Bühne". Gehört hab ich aber bis jetzt noch GAR NIX von denen, meine Tochter wartet aber schon sehnsüchtigst darauf, endlich den selben Namen wie ich zu tragen.

L.G. Maria

dani77

Hallo!
Ich Heirate in Graz und ich bringe eine Tochter mit 12 Jahren mit in die Ehe. Meine Tochter möchte natürlich auch unseren Namen haben. Die Standesbeamtin hat mir gesagt da ich mit dem Kindesvater nie verheiratet war kann meine Tochter den Neuen Namen ohne zustimmung des leiblichen Vaters annehmen.( Es gibt ein neues Gesetz) Nach der Eheschließung muss ich natürlich gleich alles ( von meiner Tochter ) umschreiben lassen.
LG Dani

madadosa

ich war mit dem KV auch nicht verheiratet und mir wurde wieder gesagt, dass er trotzdem mitsprache recht hat!
Also da soll sich mal einer auskennen!

guiness

Kann ich dir nur recht geben... :roll:

Die Auskunftsfreudigkeit mancher Behörden lässt zu wünschen übrig, abgesehen davon, dass einige der Mitarbeiter die korrekte Gesetzeslage offensichtlich selber nicht kennen.

Wie alt ist dein Kind? Bei Kindern die nach 2000 (????) geboren worden sind gilt ja was ich weiss gemeinsames Obsorgerecht (auch für nicht verheiratete Eltern????) Kann das vielleicht damit zusammen hängen?

Ich glaube wir sollten mal die Angelika fragen, sie ist glaub ich die einzige die wirklich Licht ins Dunkel bringen kann  :P

L.G.
Maria

madadosa

Mein Sohn wurde 2002 geboren, aber ich habe alleiniges Obsorgerecht!
Ich hab davon auch schon gehört, dass es angeblich seit kurzem so ist, dass der KV nicht mehr zum mitbestimmen hat und das er nur mehr darüber informiert wird, dass das kind anders heisst!
Komischerweise, hat mir die dame am tel gesagt, dass er sich dazu äussern darf! Wie auch immer, ich kenn mich schon langsam nicht mehr aus, werde nächste od übernächste woche dorthin fahren und mir das persönlich anhören!

guiness

Ich wünsch dir alles Gute und dass es so schnell als möglich über die Bühne geht!

Ich hab heut Post von der MA35 bekommen *freu* - hoffentlich sind das gute Nachrichten!

madadosa

vielen dank!
hoffe du verkündest uns auch deine guten nachrichten! hoffentlich hat alles geklappt!
lg