• Willkommen im Forum „Hochzeit.at Forum“.
 

Für Interessierte - Namensänderung beim angeheirateten Kind

Begonnen von Angelika, 28.08.2006 14:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Angelika

Weil es schon öfter gefragt wurde:

Als Begründung für den Antrag auf Namensänderung nach der Eheschließung genügt, dass die Kinder den gleichen Namen des Obsorgeberechtigten tragen sollen. Nur wenn im Verwaltungsverfahren (Bezirkshauptmannschaft, nicht Pflegschaftsgericht) nachgewiesen wird, dass die Namensänderung gegen das Wohl des Kindes ist, ist die Namensänderung nicht durchzuführen.
Der leibliche Vater, auch wenn er mit der Mutter nie verheiratet war, ist vom Antrag zu verständigen und hat 6 Monate die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Sollte er der Änderung nicht zustimmen, hat er auch die Möglichkeit Berufung zu erheben.
In der Praxis wird so einer Berufung kaum stattgegeben weil die Gründe, aus denen das Kindewohl auf Grund des neuen Nachnamens vermindert wird, äußerst beschränkt sind.

Bei gemeinsamer Obsorge der Kindeseltern hat der leibliche Vater nicht nur ein Recht auf Stellungnahme, sondern das Recht auf Zustimmung/Verweigerung.

Klingt relativ harmlos, ist es aber in der Praxis nicht. Häufig sind große Probleme seitens des leiblichen Vaters zu erwarten, wenn die Kinder den Namen seines Nachfolgers annehmen sollen. Die Palette reicht dann von Besuchsrechtsabbruch, eigenmächtigen Unterhaltskürzungen bis hin zum Kontaktabbruch. Welcher Vater möchte schon, dass seine Kinder den Nachnamen des Nachfolgers oder gar Seitensprungs tragen? Große Sensibilität ist bei diesem Thema angebracht...

LG, Angelika
PS.: Die gesamte Info ist natürlich geschlechtsneutral zu verstehen.
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

chris

Hallo, Angelika,
Du schreibst, dass der leibliche Vater auch wenn er nie mit der Mutter verheiratet war, 6 Monate Zeit hat Einwände zu erheben. Heißt das, dass wir uns nach der Eheschließung diese 6 Monate gedulden müssen bis wir die Namensänderung durchführen können ?
Mein Siefsohn (kein Kontakt mit leibl. Vater) sollte noch vor Beginn der Schule den neuen Namen erhalten (bzw. kurz danach- wir heiraten am 2. 9.06). 1/2 Jahr später ist es glaube ich auch schon wurscht.
Hochzeit am 2.9.06

Angelika

Zitat von: "chris"Heißt das, dass wir uns nach der Eheschließung diese 6 Monate gedulden müssen bis wir die Namensänderung durchführen können ?
Mein Siefsohn (kein Kontakt mit leibl. Vater) sollte noch vor Beginn der Schule den neuen Namen erhalten (bzw. kurz danach- wir heiraten am 2. 9.06). 1/2 Jahr später ist es glaube ich auch schon wurscht.

Da der VfGH die eindeutige Parteienstellung des leiblichen Vaters bejaht hat und sich der VwGH dieser Erkenntnis angeschlossen hat, ist diese Frist einzuhalten.
Mir ist keine Möglichkeit bekannt, Fristen eines Verwaltungsverfahrens abzukürzen, da ja sonst die Parteienstellung des anderen beschnitten würde und das ist verfassungswidrig...

Aber erkundigt euch doch auf eurer Bezirkshautpmannschaft (in Wien beim Magistrat) ob es besondere und auf den Einzelfall bezogene Ausnahmen gibt...

Angelika :)
PS.: Wenn ihr am 2.9. heiratet, geht es sich VOR Schulbeginn sowieso nicht mehr aus...
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

chris

Hallo, Angelika, du hast absolut Recht gehabt. ich war letzte Woche am Magistrat und die bestätigten alles, das du gesagt hast.
Wenn der Vater aber keine Einwände bekennt, kann die Sache in 3 Wochen abgeschlossen sein (ein Einspruchsrecht von 5 Monaten bleibt aber aufrecht- er könnte es sich ja noch anders überlegen ). Was mich erstaunte war nur, dass mein Stiefsohn persönlich vorsprechen und unterschreiben musste. Ich dachte ein 11 Jähriger Bub ist noch nicht zeichnungsbefugt.
Nochmals vielen Dank für deine Antwort !
Hochzeit am 2.9.06

Angelika

Danke Chris, für deine Antwort!
Ich gehe davon aus, dass der 11jährige deswegen unterschreiben muss, da unmündige Minderjährige ab dem 10. Lebensjahr vor Gericht und Verwaltungsbehörden in Dingen, die sie betreffen (Obsorge, Besuchsrecht, Namensänderung etc), nachweislich befragt werden müssen. Seine Unterschrift soll dies nun bestätigen.

Alles Gute,
Angelika
"Winterbraut" am 3.12.2005 im Romantik-Ressort Guglwald/Mühlviertel, www.hotel-guglwald.at
Das sind wir: http://ppol.web-album.at/home/75/1136405475/A4089/0012.m.jpg?ts=1147427194

guiness

Danke für diesen Beitrag, Angelika!

Mein Exmann hat letztes Wochenende stockbesoffen angerufen und die Kleine ausgequetscht von wegen, ob sie die Namensänderung auch will usw. Dabei ist SIE! es, die schon seit einem Jahr auf jedem Schulheft und in jedem Freundebuch mit dem Familiennamen meines Mannes unterschreibt.

Mein Ex meldet sich maximal zu Weihnachten, zum Geburtstag und zu Ostern, und das meistens etliche Wochen verspätet. Er hat erst Ende der ersten Klasse bemerkt, dass seine Tochter schon in die Schule geht.

Mein Mann kümmert sich seit fast 3 Jahren um meine Tochter wie ein leiblicher Vater und als das fühlt er sich auch! Seine ganze Familie hat uns liebevollst aufgenommen, und es gibt absolut keinen Unterschied zwischen den echten Enkeln und meiner Maus. Meine Tochter weiss hingegen nicht mal, dass mein Ex einen Vater und Geschwister hat!

Und jetzt ruft er sturzbetrunken an und heult ins Telefon, dass ihm die Namensänderung nicht recht wäre und dass er es nicht zulassen wird, dass mein Mann ihm sein Kind wegnimmt, dass er stinkwütend ist, dass wir sowas überhaupt machen usw. und er ist ja der Vater. Wie kann man in betrunkenem Zustand (er ist Alkoholiker) mit seinem Kind über so ein wichtiges Thema sprechen? Ich bin echt schockiert und ziemlich fertig...

Sorry, wenn ich da meinen Frust loswerd, aber ich hab irgendwie das Gefühl, ich bin hier gut aufgehoben.

Ich bin einfach hilflos dem Gefühl gegenüber, dass er sich einerseits nur pro forma und widerwillig um die Kleine kümmert, er auf der anderen Seite uns aber ein schlechtes Gewissen machen will, dass ich mit einem anderen Mann eine Familie gegründet habe.


*seufz*
M.