Was ganz anderes: Aufteilung des Erbes

Begonnen von Katharina2012, 12.01.2012 23:10

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Katharina2012

Ihr Lieben,

Mein Schwager in Spe und seine Frau wollen jetzt plötzlich Nägel mit Köpfen machen und die Erbaufteilung besprechen (die Eltern meines Zukünftigen sind beide noch am Leben).

Mich interessiert nur eine kurze Frage, zu der ich irgendwie nichts im Internet finden konnte:
Mein Schatz hat 2 Brüder und 1 Halbschwester, zu der noch nie Kontakt bestand. Schwiegerpapa hat allerdings die Vaterschaft anerkannt und brav Alimente bezahlt (weder die Mutter noch die Halbschwester haben jemals wieder etwas mit der Familie meines Zukünftigen zu tun gehabt - außer früher, vor 20 Jahren, über die Alimentezahlungen).

Ich behaupte nun, dass sie trotzdem Anrecht auf 1/8 des Erbes hätte (Schwiegermama würde 50% kriegen, die restlichen 4 Kinder die anderen 50%). So war das jedenfalls bei mir... als "Halbschwester".
Die Schwiegereltern sowie der kleine Bruder behaupten allerdings, dass es eine Regelung gäbe, die das Erbe der Halbschwester entweder ganz klein halten oder überhaupt verweigern würde, da "nie Kontakt bestand".
Das kommt mir persönlich sehr schwammig und vor allem subjektiv vor. Was heißt schon "kein Kontakt" bzw. wie will man das beweisen...?
Habt ihr jemals von so einem Gesetz gehört?? Oder ist das so ein Wunschdenken, weil man über diesen "dunklen Fleck" in der Vergangenheit des Familienoberhauptes nicht gerne spricht?  ::)

Bin ja mal gespannt. :)

Liebe Grüße und Danke für eure Antworten!
Verheiratet seit 05. Mai 2012

Katharina2012

Ha! Gefunden!!

help.gv.at ist ja doch zu was nütz. :)

ZitatHalbierung des Pflichtteils

Der Pflichtteil kann auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen der Verstorbenen/dem Verstorbenen und der Pflichtteilsberechtigten/dem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit ein Verhältnis, wie es zwischen solchen Verwandten üblicherweise besteht, bestanden hat. Die Verstorbene/der Verstorbene muss diese Pflichtteilsminderung zu ihren/seinen Lebzeiten testamentarisch angeordnet haben. Der Pflichtteilsanspruch kann allerdings nicht gemindert werden, wenn die Verstorbene/der Verstorbene zu Lebzeiten das Recht auf persönlichen Verkehr mit der Pflichtteilsberechtigten/dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt hat.

BEISPIEL
Der klassische Fall ist ein Kind, das ausschließlich bei seiner Mutter und dem Stiefvater aufwächst und zu seinem leiblichen Vater keinen Kontakt hat.

Wobei mir das "grundlos" immer noch sehr subjektiv vorkommt...
was ist denn dann ein echter Grund?
Hm...
Verheiratet seit 05. Mai 2012

Jara

Hallo Katharina!

also grundsätzlich ist es so, das jeder Pflichtteilsberechtigte (in dem Fall Frau und Kinder) Anspruch auf einen Erbteil hat. Das ist genau die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil (das gesetzliche Erbrecht kommt zum tragen, wenn kein Erbe bestimmt wurde. Gibt es einen oder mehrere Erben und keine Regelung bezüglich der oben genannten, haben diese nur einen Pflichtteilsanspruch).

Gesetzliches Erbrecht: 1/3 Ehegatte, 2/3 Kinder (in eurem Fall bei 4 Kindern 1/6 pro Kind)
der Erblasser kann natürlich in seinem testament ein Kind auch nur mit dem Pflichtteil bedenken - in eurem Fall die Hälfte also 1/12

Die Regelung von der deine Schwiegerfamilie spricht ist der sog. "Udo-Jürgens-Paragraph": § 773a ABGB

Standen der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit in einem Naheverhältnis, wie es in der Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht, so kann der Erblasser den Pflichtteil auf die Hälfte mindern.
Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht nicht zu, wenn der Erblasser die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt hat.

ich hoffe, das konnte deine Frage beantworten - sollte was unklar sein schreib mir eine PN, dann erklär ich's gern!

LG
verheiratet seit 19.05.2012
Eltern werden wir voraussichtlich am 01.07.2013

Babyalbum: http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6695007 (PW a.A.)


Tamara1611

Hallo!

Ich muss mich leider auch irgendwann mit dem Thema beschäftigen, nur bin ich in dem Fall die Tochter die nie Kontakt zu Ihrem Vater und seinen anderen Kindern hatte.
Mir stellt sich schon länger die Frage wie das mit dem "kein Naheverhätnis" verstanden wird. Ich wollte immer Kontakt zu meinem Vater haben doch er hat es mir verboten weil seine anderen Kinder nichts von mir erfahren sollen (sie wissen es bis heute nicht). Falls dann zwecks Erbminderung diese Regelung bei mir angewendet wird werde ich wohl versuchen dagegen vorzugenen. Es geht mir dabei gar nicht so viel ums erben und mehr ums Prinzip weil das ja nie meine Entscheidung war.

Egal von welches Seite man es sieht, es ist einfach einen Unangenehme Sache.

Liebe Grüße

rogilu

ich denke dabei geht es immer darum, was man beweisen kann. wenn es z.b. briefe gibt, aus denen deutlich hervorgeht, dass von seiten des vaters kein kontakt gewünscht wurde, dann bestehen glaub ich ganz gute chancen bei gericht.

mir wird momentan auch gewisslich unterstellt, ich wäre aufs erbe meines vaters aus, weil ich mich jetzt nach 10 jahren gar kein kontakt und davor 11 jahren kaum kontakt wieder mit ihm treffen möchte. ich habe aber das glück, dass meine halbschwester voll hinter mir steht (der vorwurf kommt offenbar von ihrer mutter) und versteht, dass es mir v.a. um eine art abschließen und "psychischen neubeginn" geht, jetzt kurz vor der hochzeit...

aber ja, es ist ein schwieriges und v.a. emotional belastendes thema, das ganze...

Sunnyside1806

Ja also da häng ich mich gleich an...
Bei mir ist's so:
Ich hatte bis jetzt insgesamt ca. 5 mal Kontakt mit meinem Leiblichen, das letzte mal war vor über 7 Jahre (oder noch länger??  ::)) Jedenfalls kommt bei mir noch das dazu, dass ich von meinem (jetzigen) Vater adoptiert wurde (also so richtig adoptiert, war in OÖ der erste Fall, der mit 10 adoptiert wird).
Jedoch hab auch ich trotzdem noch anspruch auf einen gewissen Erbanteil, aber wie hoch der ist, und wie man überhaupt davon erfährt, dass der verstorben ist, weiß ich auch nicht...

@ Jara: du scheinst dich ja auszukennen... weißt du auf meinem Fall ne Antwort?? :D
Verliebt: 24.03.2007
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Betti2011

ahhhh da fällt mir auch was passendes ein, darf ich bitte den thread auch "missbrauchen"!? :D

also der vater meines mannes meinte er will, dass alles sein sohn bzw halt wir bekommen.
das problem: er hat erstens noch eine tochter, die allerdings in polen lebt und zu der er meines wissens keinen kontakt mehr hat.
und zweitens hat er vor einigen jahren nochmal geheiratet. diese frau ist dann aber paar jahre später wieder nach polen gegangen und nicht mehr zurück gekommen. sie haben noch ganz wenig bis keinen kontakt.
sollte ihm jetzt etwas zustoßen würde diese frau 2/3 bekommen und das 1/3 würde auf die 2 kinder aufgeteilt werden!?
mein mann meinte sie würde scheidungspapiere niemals unterschreiben weil sie nur aufs geld aus ist (so viel ists zwar eh nicht, aber trotzdem).
wie kommt er dann aus der ehe raus!?

Sunnyside1806

soweit ich weiß, kann man sich, wenn man keine Einvernehmliche Scheidung machen kann (weil sie nicht will), nach einem Jahr getrennt leben, von dieser Person scheiden lassen...

Und nein, die Kinder haben (solange es kein Testament gibt) immer anspruch auf 2/3 und die Frau nur 1/3
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Betti2011

das problem ist ja auch...ich befürchte, dass die sogar noch gemeldet ist beim schwiegerpapa :(

wie kann man dann nachweisen, dass sie nicht mehr hier lebt!?

Sunnyside1806

Zitat von: Betti2011 am 13.01.2012 08:51
das problem ist ja auch...ich befürchte, dass die sogar noch gemeldet ist beim schwiegerpapa :(

wie kann man dann nachweisen, dass sie nicht mehr hier lebt!?

mmmhhhh gute Frage, aber irgendwie muss das schon gehen. Einfach mal bei der Gemeinde fragen! Bist du sicher dass sie noch gemeldet ist??
Bekommt sie noch Post?
Außerdem glaub ich dass im Falle des Falles auch möglich ist, dass in der Wohnung geschaut wird ob da irgendwas von ihr noch da ist.

Er soll sich einfach mal bei der Gemeinde erkundigen, was er da machen kann. Ist echt wichtig!
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nikky_

Zitat von: Betti2011 am 13.01.2012 08:51
das problem ist ja auch...ich befürchte, dass die sogar noch gemeldet ist beim schwiegerpapa :(

wie kann man dann nachweisen, dass sie nicht mehr hier lebt!?

er wird wohl eine Anzeige machen müssen, weil sie ja falsch gemeldet ist - gibt ja ein Meldegesetz in dem geregelt ist wann man sich An- bzw. Abmelden muss

Betti2011

ja und weils nicht schon genug problematisch ist...
er ist ja selbst pole und kann nicht soooo gut deutsch, bzw traut er sich halt nichts selbst machen weil er immer meint "ja was is wenn ich das dann nicht versteh,..." deshalb muss mein mann immer alle wichtigen sachen mit ihm machen. total mühsam...
der hat halt auch einen stressigen job und keine lust mit ihm da herumzurennen um das zu klären.
aber wird ihnen eh nichts anderes übrig bleiben als das jetzt endlich mal zu klären.

mein mann meinte letztens noch: "auch wenn sie sich jetzt nicht meldet...sie ist bestimmt eine der ersten dies weiß wenn ihm was passiert und in der wohnung steht und sich alles wertvolle rausholt. SO ist sie nämlich"

aber danke auf jeden fall trotzdem. ich werd meinen mann auf jeden fall heute anstoßen das da was weitergeht...wenn sein vater will, dass er "alles" kriegt (für die halbschwester besteht ja pflichanteil) muss er auch mal was tun...

minimausal

Ich kann zu dem Thema nicht aus eigener Erfahrung berichten, aber vielleicht hilfts ja trotzdem.

Meine Nachbarin hatte einen Mann geheiratet, der aus erster Ehe ein Kind hatte (nicht sein leibliches, adoptiert), er hat immer brav Allimente bezahlt, wollte sich um den Jungen auch kümmern, aber das wollte der Junge nicht. Der Junge hat angegeben zu studieren um die Allimente zu verlängern, doch es stellte sich heraus das er gar nicht studiert.

Na wie dem auch sei! Jedenfalls, haben die beiden schon versucht vorzusorgen und haben nahezu alles auf seine Frau geschrieben. Er wurde dann schwer krank und starb schnell. Als es dann um die Verlassenschaft ging kam der harte Schlag...der Adoptivsohn, bekam 2/3...weil es völlig egal ist wie der Kontakt war oder eben nicht! Vom Staat her ist das Vater und Kind und nur das zählt! Muss aber dazusagen, das ihr verstorbener Mann kurz nach seinem Tod, einen Prozess gegen den Staat wegen irgendwelcher Steuern gewonnen hat, wo es um eine Meeenggee Geld ging!

Traurig aber wahr!

Verliebt seit: 5.12.2009
Verlobt seit: 5.12.2010
Verheiratet ab: 15.09.2012

Betti2011

mir fällt gerade noch was ein. mir hat das mal ein arbeitskollege erzählt. ich weiß nicht ob das stimmt.
er meinte damals er macht einen ehevertrag aus folgendem grund (gilt aber nur so lange keine kinder im spiel sind):

wenn ein ehepaar einen schweren autounfall hat. der mann stirbt auf der stelle zb. die frau liegt im koma und stirbt am nächsten tag.

dann geht zuerst 1/3 von seinem geld an seine eltern und 2/3 an sie. wenn sie dann stirbt bekommen ihre eltern alles. also von ihr alles und von ihm die 2/3.

stimmt das!? eigentlich müssts wirklich so sein denk ich. weils dem staat egal ist ob zwischen dem tod der beiden ein paar stunden oder jahre liegen.