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Der Schwangeren-Austausch-Thread :D

Begonnen von Sunnyside1806, 14.12.2012 06:25

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Patty

apropos wochengeld, mutterschutz, etc.

weiß irgendwer von euch, wie das funktioniert?

Wann muss ich denn die Bestätigung über die Schwangerschaft bei der Krankenkasse abgeben? muss ich die persönlich abgeben, oder kann ich die einfach schicken, wie funktioniert das ganze?
Und wie ist das dann mit den Bestätigungen aus dem Muki- Pass? Wann muss ich denn die abgeben?

bin bei der wgkk und ja, ich könnte mich bei denen direkt erkundigen, ich mag die wgkk aber nicht wirklich, also vielleicht wisst ihr das auch.
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Sunnyside1806

@ Patty: Also so weit ich weiß, bekommt man bei der letzten Untersuchung vorm Mutterschutz ne Bestätigung vom Arzt und diese gibt man dann in der Arbeit ab. Die leiten das dann weiter an die Krankenkasse und das müsste normalerweise passen.

Infos kannst dir auch von der Arbeiterkammer holen, da hab ich am Montag nen Termin :)

Berechnet wird das Wochengeld vom Durchschnitt der letzten 3 vollen Monatsgehälter netto (ohne Sonderzahlungen!!) + 17% (oder 18%??) Sonderzahlungszuschlag. :)

Welche Bestätigung aus dem MuKi- Pass meinst du da? Die SS Bestätigung oder wie??
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Sunnyside1806

Zitat von: Katinka82 am 28.02.2013 07:50
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Cabanossi
Is ne rohwurst  :(

Oje.... naja ich werd sie trotzdem essen, wenn mir danach ist.... ;) Muss aber dazu sagen, dass ich Toxoplasmose pos. bin!! :D

Aber generell braucht man sich mMn, wenn man generell nicht anfällig für Infektionen und Viren ist, nicht sooooo viele Gedanken darüber machen... Wenns der Körper richtig verlangt, dann schau dass du ein frisches Produkt erwischt und genieße es! ;)
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Patty

danke für die infos sunny. nein ich meinte wegen dem kinderbetreuungsgeld, da sind ja hinten im mukipass bestätigungen für die krankenkasse
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Patty

vielleicht pilgere ich besser nochmal zur genossenschaft, die sollten mir all die infos ja auch geben können, oder?
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Sunnyside1806

Die gibst erst dann ab, wenn du das Kinderbetreuungsgeld beantragst. Sprich nach dem Mutterschutz... so hätt ich das jedenfalls bis jetzt verstanden. Du kannst das bis zu einem halben Jahr im nachhinein machen, also verlierst nix, wennst erst ein monat später oder so hinkommst...

Welche Genossenschaft?? Irgendwie steh ich heute auf ner Leitung ;)
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Patty

nein ich steh auf der leitung. ich meine natürlich die gewerkschaft. nur unsere Genossenschaft (also hauseigentümer) gehört zu der gewerkschaft, deshalb verwechsle ich das ab und zu.  ::)
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Sunnyside1806

ah ok... na da kann ich ja mein Hirn wieder beruhigen :P

Ja eventuell schon, aber ich würd trotzdem eher zur Arbeiterkammer gehen, die helfen dir da bestimmt weiter und du bekommst infos von ner unbeteiligten Person (falls es auch um andere Dinge geht wie Sonderurlaube etc.)
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Patty

ich kann mich ja bei beiden erkundigen, ich habe ja die zeit  ;D
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bride2011

Also ich bin seit 23.2. in Karenz. Mutterschutz hab ich schon hinter mir. Die Bestätigungen, dass die Untersuchungen gemacht wurden, muss ich erst später abgeben. Zeitpunkt ist abhängig von der gewählten Variante (30+6, einkommensabhängig,...).

Ich hab den Wisch wg. SS mit Entbindungstermin gleich mit dem MuKiPass bekommen. Hab ihn in der Personalabteilung abgegeben und die hat das mit der stGKK geklärt mit dem Wochengeld.

Betreuungsgeld kannst erst nach der Geburt beantragen. Nicht aufs Finanzamt vergessen -> Familienbeihilfe!

Lg

Patty

ok, das heisst also, dass die firma das wegen dem wochengeld regelt...

danke für den hinweis mim finanzamt, das hätte ich, glaube ich, nicht bedacht
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Sunnyside1806

Zitat von: bride2011 am 28.02.2013 09:29
Betreuungsgeld kannst erst nach der Geburt beantragen. Nicht aufs Finanzamt vergessen -> Familienbeihilfe!

Aber auch Familienbeihilfe kriegst bis zu nem Jahr oder halben Jahr nachbezahlt, verlierst also auch nix. Jedenfalls kannst dich ab Geburt beantragen :)
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bride2011

Zitat von: Sunnyside1806 am 28.02.2013 09:39
Aber auch Familienbeihilfe kriegst bis zu nem Jahr oder halben Jahr nachbezahlt, verlierst also auch nix. Jedenfalls kannst dich ab Geburt beantragen :)

Das stimmt, ABER ohne zugesprochene Familienbeihilfe (pos. Bescheid) gibt es KEIN Kinderbetreuungsgeld. Da könnte es dann bei der einen oder andren finanziell ein wenig knapp werden, auch wenn man es nachbezahlt bekommt.

Patty

also ich muss das alles sofort beantragen, sobald es geht halt, ausfälle in dem sinn können wir uns nicht wirklich leisten...
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Sunnyside1806

Zitat von: Patty am 28.02.2013 10:45
also ich muss das alles sofort beantragen, sobald es geht halt, ausfälle in dem sinn können wir uns nicht wirklich leisten...

ja schon klar, wir werden auch alles gleich beantragen, aber man würde nix verlieren, wenn man es erst nach 1-6 Monaten macht ;)
Wir könnten es uns auch nicht leisten, dass ich es alles erst so spät beantrage :) Aber da es eh erst immer zu Monatsbeginn oder ende(??) ausbezahlt wird, haben wir eh ein paar Tage zeit, sodass wir nicht hinterher hinken :)
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