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Doppelname zur Hochzeit? Ja oder Nein?

Sie heiraten bald und fragen sich ob ein Doppelname für Sie in Frage kommt? Neben vielen anderen Dingen, die man in einer Ehe teilt, taucht früher oder später auch die Frage nach dem zukünftigen Familiennamen auf. Noch immer die gebräuchlichste Variante: Ehefrau übernimmt Nachname von Ehemann.

Doppelnamen: jeder behält seinen Familiennamen

Selbstverständlich ist das aber schon lange nicht mehr. Wer hat nicht schon einmal zumindest drüber nachgedacht, ob ein Doppelname nicht doch die bessere Wahl wäre. Dann gibt es ja noch die Möglichkeit, dass beide Ehepartner auch nach der Eheschließung ihren gewohnten Familiennamen behalten. Wahre Verbundenheit wird doch wohl nicht den gemeinsamen Namen zur Bedingung haben?

Gründe für ein Zögern beim Wechseln des langgedienten Familiennamens gibt es. Da wäre einmal der zeitliche und finanzielle Aufwand beim Ändern von Dokumenten. Auch beruflich kann ein neuer Name gewissen Aufwände verursachen. Das betrifft nicht nur Brad und Angelina. Bringt die Braut Kinder mit in die Ehe, ist zu bedenken, wie die einen ganz neuen Namen so finden. Schließlich ist es auch Geschmackssache. Klingt ihr Name schöner oder seiner? Hört sich ein Doppelname zu sperrig an? Das müssen Sie selber entscheiden!

Gesetzliche Bestimmungen zur Namenswahl bei der Hochzeit

Wie auch immer der persönliche Geschmack die verschiedenen Namensvarianten einordnet. Natürlich muss der gesetzliche Rahmen eingehalten werden. Was ist möglich?

  • Gemeinsamer Familienname: Sowohl ein einfacher Name, als auch ein bereits bestehender Doppelname kann für beide Ehepartner als gemeinsamer Familienname verwendet werden.
  • Doppelnamen sind für beide Ehepartner möglich. Es können sich Braut oder Bräutigam dafür entscheiden, zwar den Namen des anderen als gemeinsamen Familiennamen zu übernehmen, den eigenen bisherigen Namen aber als Namenszusatz zu führen. Dann würde bei einer Ehe zwischen Herrn Müller und Frau Maier beispielsweise Müller der gemeinsame Familienname, die frischgebackene Frau Müller dürfte sich aber Frau Maier-Müller nennen. Bedingung: Um Wortketten zu vermeiden, darf der Doppelname in jedem Fall nur aus zwei Teilen bestehen.
  • Getrennte Namensführung

Selbstverständlich dürfen auch beide mit ihrem gewohnten Namen in die Ehe gehen.

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen, bei getrennter Namensführung darf ein Doppelname für das Kind gewählt werden. Entschließen sich die Eltern nicht dazu, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.

Ein bisschen Bürokratie – die Amtswege

In jedem Fall sollte die Entscheidung für eine Namensvariante vor der Hochzeit getroffen und dem oder der Standesbeamten mitgeteilt werden. Kommt die Idee, man würde doch lieber einen gemeinsamen Namen tragen, erst hinterher, ist dies mit Kosten verbunden.

Grundsätzlich sollte nicht vergessen werden, geänderte Namen bei allen relevanten Behörden zu hinterlegen und beispielsweise den Reisepass updaten oder Grundbucheinträge zu aktualisieren. Das ist besonders zu bedenken, solls im Anschluss an die Hochzeit gleich in den Honeymoon gehen. Besonders außerhalb der EU, bei Visumpflicht oder in die USA kann das sonst schon einmal problematisch werden. Dazu sollte man nicht vergessen, wichtige Verträge, Versicherungen und Ähnliches mit zu bedenken. Kreditverträge, die private Krankenversicherung, oder aber auch einfach nur das Zeitungsabo sollten mit der Zeit informiert werden.

 

Wer den Bund der Ehe schließt hat erst einmal die Qual der Wahl. Nicht nur Location, Hochzeitsdeko und Menü wollen gewählt werden, auch die Namensführung nach der Eheschließung bedarf einer Entscheidung. Ob nach persönlichem Geschmack oder praktischen Überlegungen – es ist Ihre persönliche Entscheidung! HOHocsdfsadf

 

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Tags: Doppelname, Familienname, Gesetzliche Bestimmungen, Hochzeitsplanung, Nachname nach der Hochzeit, Namensgebung, Standesamt & Behörde