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Erledigungen vor der Hochzeit

Amtswege, Formalitäten und Gebühren vor der Trauung:

Das Aufgebot:

Zur Bestellung des Aufgebots , beim zuständigen Standesamt (am Wohnsitz eines der künftigen Eheleute) es müssen beide Partner anwesend sein.

Notwendige Dokumente:

• Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 3 Wochen) am zuständigen Standesamt erhältlich.
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Meldezettel
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
• Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde falls einer der Partner bereits verheiratet war

Bürger(innen) aus nicht-EU-Staaten

•Aufenthaltsgenehmigung
•Staatsangehörigkeitsausweis
•Bestätigung der Ehefähigkeit je nach Land eventuell bei der diplomatischen Vertretungsbehörde in Österreich erkundigen.
•auf Verlangen Nachweis über Berufstätigkeit

Trauzeugen

Die Trauzeugen ( in der Regel 2) müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Reisepass oder Personalausweis). Sie bezeugen die Trauung. Rechtliche Pflichten bestehen nicht.

Voreheliche Kinder:

Für Kinder vor der Ehe benötigen Sie die Geburtsurkunden sowie Vaterschaftserklärungen.
Durch die Eheschließung erwirbt das Kind den Namen der Eltern und deren Staatsangehörigkeit sowie volle juristische Rechte wie Unterhaltsanspruch und Erbrecht.

Den Termin für Ihre Hochzeit können Sie natürlich selbst festlegen, einzige Bedingung maximal 6 Monate nach Anmeldung beim Standesamt

Voreheliche Kinder:

Wenn das Paar bereits Kinder hat, sind auch die Urkunden der Kinder mitzunehmen – Geburtsurkunde und Vaterschaftserklärung.
Sollten Kinder aus vorehelicher Zeit vorhanden sein, sind vorzulegen. Durch die Eheschließung erwirbt das Kind  (Versorgungspflicht durch die Eltern), Staatsangehörigkeit und Namen der Eltern.

Namenswahl – Familienname

Die Eheleute können ihre Namen behalten, Sie können den der Frau oder des Mannes wählen, oder aber auch den bisherige Namen (mit Bindestrich) vor oder nach den gemeinsamen Familiennamen (Doppelname) verwenden. jedoch muss eine Regelung bestehen, wie ein gemeinsames Kind heißen soll.

Kosten:

Fast alle Amtswege sind gebührenpflichtig (dies ist aber in den Bundesländern unterschiedlich)

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