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Mit NEUEM Namen in die Flitterwochen

Der größte Albtraum jedes Ehepaars ist die Vorstellung am Flugschalter in die Flitterwochen zu starten und dann zu erfahren, dass die Reise unmöglich ist. Wie kann das passieren?

Viele Brautpaare vergessen in der Aufregung vor der Hochzeit zu bedenken, dass eine Namensänderung auch bedeutet, dass man im außereuropäischen Ausland sofort einen neuen Reisepass benötigt.
Sollten Sie also kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Das braucht seine Zeit und wer gleich im Anschluss an die Hochzeit zum Flittern aufbricht, kann sich mit einem „Hochzeitsreispass“ abhelfen.

So funktioniert es:
Brautpaare, die aufgrund der Eheschließung den Namen verändern, können nach dem Aufgebot beim Standesamt bzw. 30 Tage VOR der Eheschließung beim zuständigen Standesamt einen Hochzeitsreisepass beantragen. Sprechen Sie mit Ihrem Standesamt über dieses Thema also schon beim Aufgebot, damit alles geregelt werden kann und buchen Sie die Reise bereits auf den neuen Namen – so stimmen alle Daten überein und man kann sorgenfrei abheben.

Der Neue Reisepass wird dem Brautpaar direkt am Hochzeitstag vom Standesbeamten übergeben! – Ende gut alles gut und man kann entspannt zum Honeymoon aufbrechen.
Noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie am besten Ihre Hochzeitsplanerin Iris Priemetshofer unter office@irisevents.at

Tags: Fernreise, Hochzeit, Hochzeitsreise, Honeymoon, Karibik, Romantik, Traumreise, Traumziele, Urlaub, Wellness